Gustl Mollath Chronologie der Ereignisse
Sieben Jahre saß Gustl Mollath gegen seinen Willen in der Psychiatrie. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte seine Unterbringung angeordnet, dann erfolgte die Wiederaufnahme des Verfahrens. Das Urteil: Freispruch.
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August 2001
August 2001
Angebliche Körperverletzung
In der Wohnung des Ehepaars Mollath kommt es zum Streit. Gustl Mollath zufolge geht es mal wieder um die angeblichen Schwarzgeldgeschäfte seiner Frau, die ihn zunehmend belasten. Petra Mollath behauptet, ihr Mann sei handgreiflich geworden, habe sie geschlagen, gebissen und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt. Gustl Mollath bestreitet das. Zu einer Anzeige kommt es zunächst nicht.
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Mai 2002
Mai 2002
Trennung
Petra Mollath zieht aus der gemeinsamen Wohnung in Nürnberg aus.
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Juni 2002
Juni 2002
Angebliche Freiheitsberaubung
Gustl Mollath hält seine Frau angeblich anderthalb Stunden lang gegen ihren Willen in der ehemals gemeinsamen Wohnung fest. Das behauptet zumindest Petra Mollath. Gustl Mollath bestreitet die Vorwürfe.
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Juni 2002
Juni 2002
Attest
Eine Nürnberger Ärztin stellt Petra Mollath ein Attest aus. Darin nimmt sie Bezug auf die angebliche Körperverletzung vom August 2001. In dem Attest behauptet die Ärztin, Petra Mollath bereits zwei Tage nach dem angeblichen Übergriff untersucht zu haben.
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November 2002
November 2002
Petra Mollaths Anzeige
15 Monate nach der angeblichen Körperverletzung erstattet Petra Mollath Anzeige gegen ihren inzwischen getrennt von ihr lebenden Ehemann.
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Mai 2003
Mai 2003
Anklage
Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth erhebt Anklage gegen Gustl Mollath. Die Vorwürfe lauten gefährliche Körperverletzung und Freiheitsberaubung.
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September 2003
September 2003
Prozess
Vor dem Amtsgericht Nürnberg beginnt die Hauptverhandlung gegen Gustl Mollath.
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Dezember 2003
Dezember 2003
Gustl Mollaths Anzeige
Gustl Mollath erstattet Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth. Seiner Frau, weiteren Mitarbeitern der Hypo Vereinsbank und 24 Kunden wirft er Steuerhinterziehung, bzw. Beihilfe dazu vor.
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Februar 2004
Februar 2004
Nichtbeachtung
Die Staatsanwaltschaft lehnt Mollaths Anzeige ab, ohne den Vorwürfen nachzugehen. Begründung: Es gebe nur einen pauschalen Verdacht. Mollaths Angaben seien zu unkonkret, um die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu rechtfertigen.
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September 2004
September 2004
Untersuchung
Das Amtsgericht Nürnberg erlässt einen Beschluss, wonach Gustl Mollath für maximal fünf Wochen in einer Psychiatrie untergebracht wird, damit ein Gutachten über seinen Geisteszustand erstellt werden kann.
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Januar 2005
Januar 2005
Autos beschädigt
Anfang des Jahres werden mehrere Autoreifen zerstochen und Pkws beschädigt. Fast alle Autobesitzer sind in irgendeiner Form in den Fall Mollath involviert. Indizien deuten darauf hin, dass Gustl Mollath der Täter war. Beweise dafür gibt es aber nicht.
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Dezember 2005
Dezember 2005
Psychiatrie
Das Amtsgericht Nürnberg beschließt, den Fall an das Landgericht zu übertragen. Begründung: Es sei zu erwarten, dass der Angeklagte Gustl Mollath in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werde.
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August 2006
August 2006
Urteil
Das Landgericht Nürnberg-Fürth spricht Gustl Mollath vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung und Freiheitsberaubung frei. Trotzdem ordnet es die Unterbringung in einer Psychiatrie an, weil er gemeingefährlich sei. Das Gericht stützt sich auf ein Gutachten, in dem ein Sachverständiger Mollath eine wahnhafte psychische Störung bescheinigt. Der Gutachter erstellt seinen Bericht, ohne Gustl Mollath jemals persönlich untersucht zu haben.
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Februar 2007
Februar 2007
Revision abgelehnt
Der Bundesgerichtshof lehnt Mollaths Revisionsantrag als unbegründet ab.
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Dezember 2011
Dezember 2011
Merks Dementi
Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) weist in einer Plenarsitzung des Landtags Spekulationen zurück, wonach Mollath zu Unrecht untergebracht sei.
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März 2012
März 2012
"Kein Anfangsverdacht"
Ministerin Merk sagt im Rechtsausschuss des Landtags, Mollaths Vorwürfe gegen die Hypo Vereinsbank hätten keinen begründeten Anfangsverdacht für staatsanwaltschaftliche Ermittlungen ergeben.
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November 2012
November 2012
Revisionsbericht
Ein interner Revisionsbericht der Hypo Vereinsbank aus dem Jahr 2003 wird neun Jahre später publik. Darin kommt die Bank zu dem Schluss, dass einige von Mollaths Vorwürfen in puncto Schwarzgeld zutreffen. Daraufhin fordern die Freien Wähler Merks Rücktritt. Die Ministerin lehnt einen Rücktritt ab. Da der Fall Mollath aber nicht aus den Schlagzeilen kommt, kündigt sie aber an, den Sachverhalt komplett neu aufrollen zu lassen. Die Ministerin veranlasst bei der Generalstaatsanwaltschaft, dass ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gestellt wird.
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Februar 2013
13. Februar 2013
Fehler zugegeben
Die Nürnberger Justiz räumt im Fall Mollath erstmals handwerkliche Fehler im Urteil von 2006 ein. Eine Justizsprecherin bestätigt dem Bayerischen Rundfunk, es seien Daten vertauscht worden und Schreibfehler unterlaufen.
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Februar 2013
21. Februar 2013
Wiederaufnahme beantragt
Mollath-Anwalt Gerhard Strate beantragt offiziell die Wiederaufnahme des Verfahrens beim Landgericht Regensburg. In einer Erklärung, die dem Bayerischen Rundfunk vorliegt, heißt es: "Am Ende dieses Verfahrens wird die vollständige Rehabilitierung Mollaths stehen." Der Anwalt führt in der Begründung zum Wiederaufnahmeantrag allein zehn Amtspflichtverletzungen des damaligen Richters am Landgericht Nürnberg-Fürth auf.
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März 2013
18. März 2013
Staatsanwaltschaft will Wiederaufnahme
Die Regensburger Staatsanwaltschaft reicht ihren Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens ein. Darin argumentieren die Ermittler, inzwischen seien neue Zeugen und Beweise aufgetaucht. Diese ließen den Fall in einem anderen Licht erscheinen.
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April 2013
24. April 2013
U-Ausschuss kommt
Alle Fraktionen im Bayerischen Landtag stimmen für einen Untersuchungsausschuss. Dieser soll klären, ob Justiz und Finanzbehörden im Fall Mollath Fehler gemacht haben. Zum Ausschuss-Vorsitzenden wird Florian Herrmann (CSU) bestimmt, sein Stellvertreter ist der Freie-Wähler-Abgeordnete Florian Streibl.
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Mai 2013
14. Mai 2013
Ausschuss nimmt Arbeit auf
Der Untersuchungsausschuss nimmt seine Arbeit auf. Mehrere Mitarbeiter von Finanzbehörden, Justiz und der Hypo-Vereinsbank sind in den kommenden Wochen als Zeugen geladen und müssen den Abgeordneten Rede und Antwort stehen. Mollath hatte Ende 2003 Strafanzeige wegen vermuteter Schwarzgeldverschiebungen seiner Frau für ihre Kunden bei der HypoVereinsbank erstattet. Die Anzeige verlief jedoch im Sande, obwohl Mollaths Vorwürfe nach heutigem Stand zum Teil begründet waren.
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Juni 2013
3. Juni 2013 22:45 Uhr
HVB unter Druck
Ein Anleger belastet einen ehemaligen Mitarbeiter der Hypo-Vereinsbank (HVB) schwer. In der ARD-Sendung "Die Story" berichtet er von Schwarzgeldgeschäften seines Vaters. Dabei hätte ihm just jener HVB-Banker geholfen, den Gustl Mollath in seiner Anzeige seinerzeit namentlich erwähnt hatte. Zugleich wird bekannt, dass die Hypo-Vereinsbank im Auftrag der Nürnberger Staatsanwaltschaft bereits am 16. April durchsucht wurde. Einen Zusammenhang zum Fall Mollath wollte ein Justizsprecher aber nicht bestätigen.
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Juni 2013
14. Juni 2013
U-Ausschuss endet
Der Untersuchungsausschuss vernimmt die letzten Zeugen. Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) und der heutige Schwabacher Oberbürgermeister Matthias Thürauf (CSU) sagen aus. Ehe Thürauf Rathauschef wurde, war er als Staatsanwalt mit dem Fall Mollath befasst. Ministerin Merk vollzog im November 2012 eine Kehrtwende, indem sie bei der Staatsanwaltschaft einen Wiederaufnahmeantrag anordnete. Zuvor hatte sie das Verhalten der Behörden vehement verteidigt.
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Juli 2013
24. Juli 2013
Gericht lehnt Wiederaufnahme ab
Das Landgericht Regensburg weist die von der Staatsanwaltschaft und Mollaths Verteidigung eingereichten Anträge auf Wiederaufnahme als unbegründet zurück. Zwar seien Fehler gemacht worden, diese seien aber nicht so gewichtig, dass sie eine Wiederaufnahme rechtfertigen würden. Damit bleibt Gustl Mollath bis auf weiteres in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht.
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August 2013
6. August 2013
Ein freier Mann
Überraschende Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg: Gustl Mollath ist ab sofort ein freier Mann - das Verfahren gegen ihn wird neu aufgerollt. Mit der Entscheidung hebt der 1. Strafsenat eine Entscheidung des Landgerichts Regensburg auf.
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Juli 2014
7. Juli 2014
Neuer Prozess
Der Strafprozess wird am Landgericht Regensburg neu aufgerollt. Für Gustl Mollath gilt wieder die Unschuldsvermutung.
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August 2014
14. August 2014
Freispruch
Das Landgericht Regensburg spricht Gustl Mollath erwartungsgemäß von den Vorwürfen frei. Die Reifenstechereien seien ihm nicht nachzuweisen gewesen, so die Begründung. Davon, dass Mollath seine Ex-Frau verprügelt hat, ist die Kammer aber überzeugt. Aufgrund des sogenannten Verschlechterungsverbots war nichts anderes als ein Freispruch zu erwarten gewesen.
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August 2014
21. August 2014
Mollath legt Revision ein
Eine Woche nach dem Urteil des Landgerichts Regensburg im Wiederaufnahmeverfahren legt Gustl Mollath Revision ein. Noch unklar ist, ob eine Revision überhaupt möglich ist. Darüber muss der Bundesgerichtshof entscheiden.
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Dezember 2015
Dezember 2015
Revision abgelehnt
Der Bundesgerichtshof verwirft den Revisionsantrag von Mollaths neuem Verteidiger. Das Urteil im Wiederaufnahmeverfahren am Landgericht Regensburg ist damit rechtskräftig.
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März 2019
20. März 2019
Mollath will Millionen
Gustl Mollath zieht gegen den Freistaat Bayern vor Gericht. In einem Zivilprozess fordert er Amtshaftungsansprüche in Millionenhöhe – etwa 1,8 Millionen Euro für 2747 Tage in der Psychiatrie. Bekommen hat er bisher 70.000 Euro. Das Landgericht München I führt die Verhandlungen.