Zwischen Ethik und Recht Beim Sterben helfen?
Sollen Ärzte beim Sterben helfen dürfen? Und wenn ja, wie? Mehr als ein Jahr lang hat Deutschland darüber kontrovers debattiert. Jetzt hat der Bundestag entschieden. Die Hintergründe dazu.

Wir alle wissen: Jeder muss irgendwann sterben. Wir wissen auch: Wir wollen nicht mit Schmerzen aus diesem Leben scheiden. Und wenn es doch so weit kommen sollte, wollen wir selber bestimmen können, wann und wie Schluss ist. Soweit die Theorie. Denn in der Praxis ist die Sache mit dem Sterben deutlich komplizierter - zumindest dann, wenn der Tod nicht einfach über Nacht kommt, sondern sich über Wochen, Monate und vielleicht sogar Jahre anschleicht. Mal in Gestalt eines Krebsgeschwürs, schmerzhaft und unausweichlich, mal als stiller Geist des Altzheimers, mal als Kerkermeister Wachkoma. Viele Menschen wünschen sich in solchen Fällen sterben zu dürfen, Umfragen machen immer wieder klar: Die Deutschen möchten, dass Ärzte ihnen legal beim Sterben helfen dürfen.
Aktiv? Passiv? Indirekt? Die Unterschiede:
Aktive oder direkte Sterbehilfe
Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten und steht nicht zur Diskussion. Bei der aktiven Sterbehilfe gibt eine dritte Person dem Patienten ein tödliches Medikament.
Passive Sterbehilfe
Indirekte Sterbehilfe
Beihilfe zum Suizid oder Assistierter Suizid
Kommerzielle Sterbehilfe
Welche Art der Sterbehilfe bei unseren europäischen Nachbarn erlaubt ist, darüber gibt diese Grafik einen Überblick:
Darum geht es bei der Bundestagsabstimmung
Bislang aber hatte der Gesetzgeber die Beihilfe zum Suizid nicht geregelt. Bereits jetzt nehmen viele Patienten einen letzten Weg nach Belgien, Luxemburg oder in die Niederlande auf sich. Sie gelten als die weltweit liberalsten Länder, wenn es um die Sterbehilfe geht.
Verboten ist und bleibt die aktive Sterbehilfe. Jetzt soll die gesetzliche Neuregelung für mehr Klarheit sorgen, und zwar für alle Betroffenen: Patienten, Sterbehilfe-Organisationen und Ärzte.
Fraktionsübergreifend haben sich Bundestagsabgeordnete zusammengefunden, um eigene Vorschläge für eine Neuregelung der Sterbehilfe in einen Gesetzestext zu fassen. Die Spannweite reicht von einem generellen Verbot der Sterbehilfe bis zur Zulassung unter bestimmten Bedingungen.
Vier Vorschläge zur Sterbehilferegelung
Gestritten wurde aber nicht nur über die Form der Sterbehilfe, sondern auch über ihre möglichen kommerziellen Auswüchse. Denn einige Organisationen haben in der Sterbebegleitung ein einträgliches Geschäftsfeld entdeckt. Bislang arbeiten sie in einer gesetzlichen Grauzone.
Die dritte Interessensgruppe bilden die Ärzte. Die "Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung" von 2004 lehnen die "gezielte Lebensverkürzung" als aktive Sterbehilfe ab. Zulässig ist dagegen zum Beispiel der Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen. Der Gesetzgeber aber hat für die Ärzte noch keinen rechtlichen Rahmen geschaffen.
Das sagen Politiker und Kirchenvertreter
Meinungen aus Politik und Kirche
Angela Merkel (CDU), Bundeskanzlerin
"Tod und Sterben dürfen nicht durch sogenannte Vereine oder Personen organisiert werden. (....) Wir sollten sehr, sehr vorsichtig sein zu definieren, ab wann irgendetwas nicht mehr menschenwürdiges Leben ist."