Anschlag in Würzburg Was wir bisher wissen
War der Würzburger Attentäter ein Terrorist oder ein Amokläufer? War der Angreifer tatsächlich ein Soldat der Terrormiliz IS? War er unter falscher Identität in Deutschland? Was wir bisher über den Angriff in Würzburg wissen.
Ein 17-Jähriger hat am Montagabend in einem Regionalzug bei Würzburg Mitreisende mit einer Axt angegriffen. Dabei verletzte er vier Menschen schwer. Die Opfer im Zug gehören alle zu einer chinesischen Familie aus Hongkong, die auf der Rückreise von einem Ausflug war. Der 62-jährige Familienvater und der 31-jährige Freund der Tochter befanden sich auch am Mittwoch noch im künstlichen Koma. Ein Fahrgast zog auf Höhe des Würzburger Stadtteils Heidingsfeld die Notbremse, der Täter floh daraufhin aus dem Zug. Auf seiner Flucht durch Heidingsfeld attackierte der Mann eine Passantin, die er ebenfalls schwer verletzte. Ein Sondereinsatzkommando der Polizei, das zufällig im nahen Würzburg war, konnte den Täter stellen. Als der daraufhin auch die Polizisten attackierte, schossen diese insgesamt vier Mal auf den Mann, zwei der Schüsse waren tödlich.
Von den drei schwerverletzten Opfern des Axt-Attentäters sind zwei noch in Lebensgefahr. Am Donnerstag erklärte der Ärztliche Direktor des Universitätsklinikums Würzburg, dass der Familienvater inzwischen aus dem künstlichen Koma erwacht ist und Angehörige mit ihm Kontakt hatten. Er schwebt nach wie vor in Lebensgefahr. Der jüngere Mann ist noch nicht ansprechbar. Nach den schweren Kopfverletzungen der beiden werde der Genesungsprozess mehrere Wochen, wenn nicht Monate dauern, so Professor Georg Ertl. Die 27 Jahre alte Tochter der Familie war mit Kopfverletzungen in eine Nürnberger Klinik geflogen worden. Sie befindet sich laut Ertl aber auf dem Rückweg nach Würzburg. Die 51 Jahre alte Fußgängerin aus Heidingsfeld, die ebenfalls lebensgefährlich verletzt worden sei, sei hingegen inzwischen außer Lebensgefahr, sagte Ertl.
Zunächst ging die Polizei davon aus, dass es sich bei dem Täter um einen 17-jährigen Afghanen mit dem Namen Riaz Khan Ahmadzai handelt. Der Junge war im Sommer 2015 als unbegleiteter Flüchtling in Passau registriert worden. Seit März 2016 hatte er eine Aufenthaltsgenehmigung und lebte in einem Kolpingheim in Ochsenfurt. Am 1. Juli war er von dort in eine Pflegefamilie gezogen. Ermittler zweifeln aber mittlerweile an den Angaben, die der Jugendliche bei seiner Einreise gemacht hat. Grund ist unter anderem ein Bekennervideo, das der Junge offenbar vor seiner Tat aufgenommen hat. Das Video wurde am Tag nach der Tat von der Nachrichtenagentur "Amaq" veröffentlicht, die als Sprachrohr der Terrormiliz IS gilt. Der IS nennt den Täter im Video Muhammad Riyadh. Außerdem spricht der 17-Jährige in dem Video eine eher pakistanische Färbung der Sprache Paschtu. Die ist zwar Amtssprache in Afghanistan, wird aber auch von vielen Menschen in Pakistan gesprochen. Der Präsident des Verfassungsschutzes, Maaßen, geht davon aus, dass der Junge bei seiner Einreise gelogen hat, um größere Chancen auf ein dauerhaftes Bleiberecht zu haben.
Bundesinneminister de Maizière fordert weitere Sicherheitsmaßnahmen nach dem Attentat. Die Hintergründe der Tat müssten weiter aufgeklärt werden, sagte de Maizière. Ausdrücklich dankte er den Sicherheitskräften für ihren Einsatz. Gleichzeitig forderte er alle Ehrenamtliche, die sich um Flüchtlinge kümmern, auf, sich durch dieses Attentat nicht entmutigen lassen. Als Konsequenz forderte der Minister zudem zusätzliches Personal für die Polizei und mehr Videoüberwachung. Außerdem kündigte er einen entschiedeneren Kampf gegen Terror-Propaganda im Netz an: Internet-Dienstleister sollten dafür haftbar gemacht werden.
Er betonte, der Staat tue alles, um Anschläge zu verhindern, eine Garantie gebe es aber leider nicht. Der Bayerische Innenminister Joachim Herrmmann forderte, dass die Identität von Flüchtlingen früher geklärt werden müsse. Wer ohne Papiere einreise und seine Identität nicht belegen könne, müsse zunächst an der Grenze festgehalten und überprüft werden. "Das können wir nicht mehr so laufen lassen", sagte der CSU-Politiker im BR.
War der Mann ein terroristischer Attentäter oder sollte man ihn eher als Amokläufer bezeichnen? Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat die Tat als "zwischen Amoklauf und Terror" bezeichnet. Es deute vieles darauf hin, dass es sich um einen Einzeltäter handele, der durch Propaganda des IS aufgestachelt wurde. Experten sind sich uneins - auch weil es für beide Annahmen Argumente gibt. Im Zimmer des Jungen haben Ermittler eine Zeichnung gefunden, auf der der Junge offenbar per Hand die Flagge des sogenannten Islamischen Staats gemalt hat. Zudem hat er bei der Tat im Zug "Allahu Akhbar" (arabisch für "Gott ist größer") gerufen. Der Ausruf ist deutlich auf dem Mitschnitt zu hören, den die Polizei vom Notruf einer Passantin aus dem Zug gemacht hat. In dem Bekennervideo kündigt der Mann eine "heilige Operation in Deutschland" an und sagt, dass er Rache dafür nehmen will, dass "ihr in unsere Länder gekommen seid, unsere Frauen und Kinder getötet habt."
Das ist eine der ungeklärten Fragen: Laut dem Landeskriminalamt ist der 17-Jährige vorher nie polizeilich aufgefallen und war gut integriert. Erst vor kurzem hatte er eine Pflegefamilie gefunden und machte ein Praktikum in einer Bäckerei mit Aussicht auf eine Lehrstelle. Auch auf seiner Facebookseite gibt es keine Anhaltspunkte für eine Radikalisierung. Nur kurz vor der Tat hat er eine kryptische Botschaft zu Feinden des Islam gepostet. In seinem Bekennervideo klingt die Motivation für den Angriff eher allgemein, es gibt aber Anhaltspunkte, dass die Tat eine Reaktion auf den Tod eines Freundes gewesen sein könnte. Laut dem Landeskriminalamt hat der Jugendliche am Samstag davon erfahren, dass der Freund in Afghanistan ums Leben gekommen sein soll.
Das will die Bundesanwaltschaft jetzt klären. Sie prüft den Verdacht, dass der Angreifer ein Mitglied der Terrormiliz Islamischer Staat gewesen sein könnte. Die hatte den 17-Jährigen über ihre Nachrichtenagentur Amaq als "Soldaten des IS" bezeichnet. Sollte sich der Verdacht erhärten, dann würde das bedeuten, dass es bislang unbekannte Tatbeteiligte oder Hintermänner gibt. Die Bundesanwaltschaft ermittelt deshalb gegen nicht namentlich bekannte Beschuldigte wegen versuchten Mordes.