NSU-Prozess


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416. Verhandlungstag, 21.3.2018 NSU-Prozess

Seit Wochen wurde der Beginn der Verteidiger-Plädoyers im NSU-Prozess erwartet. In letzter Sekunde wurden die Schlussvorträge heute erneut vertagt. Der Grund: Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe klagte über Kopfweh und Übelkeit.

Von: Thies Marsen

Stand: 21.03.2018 | Archiv

13.03.2018, Bayern, München: Die Anwäklte der Angeklagten Zschäpe,  Wolfgang Stahl (r-l), Wolfgang Heer und Anja Sturm sitzen im Gerichtssaal im Oberlandesgericht. Im NSU-Prozess plant das Oberlandesgericht München die ersten Plädoyers der Verteidigung. Den Anfang sollen die beiden Vertrauensanwälte der Hauptangeklagten machen.  | Bild: dpa-Bildfunk/Matthias Schrader

14 Februar

Dienstag, 14. Februar 2017

Zuletzt hatten die Verteidiger des mutmaßlichen Mordwaffenbeschaffers Ralf Wohlleben den Prozess immer wieder verzögert: Erst mit Beweisanträgen, bis ihnen das Oberlandesgericht schließlich ganz offiziell Verschleppungsabsicht bescheinigte. Dann mit mehrere Befangenheitsanträgen gegen den Strafsenat.

Diese wurden abgeleht. Ralf Wohllebens Anwälte verzichteten daraufhin auf weitere Störfeuer. Auch von Seiten der anderen Prozessbeteiligten gab es keine neuen Anträge oder Stellungnahmen mehr – der Weg wäre also, wie geplant, frei gewesen für die Plädoyers der Zschäpe-Verteidiger Herrmann Borchert und Matthias Grasel.

Beide hatten im Vorfeld erklärt, dass sie bereit und auch willig seien, mit ihren Schlussvorträgen zu beginnen. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl wollte den beiden Anwälte schon das Wort erteilen, als diese überraschend mitteilten, ihre Mandantin habe Kopfweh, außerdem leide sie an Übelkeit. Der beigezogene Amtsarzt bestätigte Zschäpes Unpässlichkeit. Nun sollen die Plädoyers morgen gehalten werden – sofern es Beate Zschäpe bis dahin besser geht.


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