Urteil in Wuppertal Freispruch für selbsternannte "Scharia-Polizei"
Der Auftritt hatte bundesweit für Empörung gesorgt: Im September 2014 patroullierten mehrere Islamisten als selbsternannte "Scharia-Polizei" durch Wuppertal. Vor dem Landgericht wurden sie nun freigesprochen.
Im Prozess um den Auftritt von Islamisten als "Scharia-Polizei" in Wuppertal hat das Landgericht alle sieben Angeklagten frei gesprochen. Nicht einmal die Polizei habe zunächst einen Anfangsverdacht gegen die Männer gesehen, begründete der Vorsitzende Richter die Entscheidung.
Die sieben mutmaßlichen Salafisten waren wegen Verstoßes gegen das Uniformverbot angeklagt. Sie hatten im September 2014 in orangefarbenen Warnwesten mit dem Schriftzug "Sharia Police" für das islamische Gesetz der Scharia geworben. Dabei hatten sie vor allem Jugendliche angesprochen, um sie vor Alkohol und Glücksspiel zu warnen. Die selbst ernannte islamische Sittenpolizei sorgte bundesweit für Empörung.
Jurstisches Tauziehen um Verfahren
Das Landgericht Wuppertal wollte die Klage zunächst überhaupt nicht zulassen. Die Richter hatten in den handelsüblichen Warnwesten in grellem Orange und der Aufschrift keine einschüchternden oder bedrohlichen Effekte gesehen. Erst eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf machte das Verfahren möglich. So entschied das Düsseldorfer Gericht, die Angeklagten hätten durch die Westen ihre zustimmende Einstellung zur Geltung der Scharia zum Ausdruck gebracht und durch den Zusatz "Police" auch ihren Willen zur Durchsetzung bekundet. Wegen der Ähnlichkeit des Auftritts zu einer aus islamisch geprägten Ländern bekannten "Religionspolizei" könnten die Angeklagten deshalb einschüchternd militant gewirkt haben. Mit dieser Einschätzung ließ das Oberlandesgericht die Klage in Wuppertal deshalb zu.
Verfahren gegen Initiator eingestellt
Ursprünglich sollte auch der mutmaßliche Initiator der "Scharia-Polizei"-Aktion, der Salafistenprediger Sven Lau, auf der Anklagebank sitzen. Das Strafverfahren gegen ihn wurde aber vorläufig eingestellt, weil sich Lau zeitgleich in einem anderen Verfahren wegen Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung verantworten muss. Nach der Strafprozessordnung kann ein Verfahren vorläufig eingestellt werden, wenn die zu erwartende Strafe gegenüber einer Strafe wegen einer anderen Tat - in diesem Fall der Vorwurf der Terror-Unterstützung - nicht beträchtlich ins Gewicht fallen würde.