Presse - Pressemitteilungen


21

Zukunft des IRT Klarstellung zum Handelsblatt-Artikel vom 23.07.2020

Der Artikel "Ein Institut wird zum Millionen-Desaster der ARD“ um die Zukunft des Instituts für Rundfunktechnik (IRT) im "Handelsblatt" vom 23. Juli 2020 enthält zahlreiche falsche Behauptungen. Um eine sachliche Grundlage für die weitere Auseinandersetzung mit dem Thema zu bieten, hat der Bayerische Rundfunk die Behauptungen einem Fakten-Check unterzogen.

Stand: 23.07.2020

Wegweiser mit Hinweis auf das Institut für Rundfunktechnik (IRT) | Bild: picture alliance / Felix Hörhager/dpa

In dem Handelsblatt-Artikel steht, zuständig für das IRT sei der Münchener Sender BR.

Zitat Handelsblatt:

"Im Kreis der ARD war abgesprochen, dass sich der BR um alles kümmert."

Die Fakten: Das in der Geschäftsform einer GmbH organisierte IRT wird getragen von 14 Gesellschaftern. Es gelten die einschlägigen gesetzlichen Regelungen, insbesondere das GmbH-Gesetz und die dort geregelte Aufgabenverteilung und umfassende Eigenverantwortung der Organe der Gesellschaft als verbindlicher Rahmen. Organe sind Gesellschafterversammlung und Geschäftsführung.

Eine andere explizite Regelung einer besonderen Verantwortung der "Sitzanstalt", hinsichtlich einer rechtlich selbstständigen GSEA (Gemeinschaftseinrichtungen der ARD) existiert auch in den Regelwerken von ARD und ZDF nicht. Dafür spricht auch die Vereinbarung in § 10 Abs. 4 der Satzung des IRT, wonach der Vorsitz in der IRT-Gesellschafterversammlung unter den Rundfunkanstalten wechseln soll.

Folglich gibt es beim IRT keine "Federführung“ bzw. generelle “Zuständigkeit” einer Landesrundfunkanstalt, wie sie bei einzelnen rechtlich unselbstständigen Gemeinschaftseinrichtungen festgelegt ist und dieser herausgehobene Durchgriffsrechte einräumt. Alle Entscheidungen werden im Gesellschafterkreis, also von allen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten als Gesellschafter gemeinsam getroffen.

Dabei ist die ARD nicht selbst Gesellschafter, sondern alle Landesrundfunkanstalten also BR, HR, MDR, NDR, RB, RBB, SR, SWR und WDR sind neben ORF, SRG, ZDF, Deutsche Welle und Deutschlandradio stimmberechtigte Mitglieder der Gesellschafterversammlung. Der BR ist also einer von 14 Gesellschaftern und hält am IRT einen Gesellschaftsanteil von 9,3 Prozent.

In der Praxis wurden immer wieder unterschiedliche Landesrundfunkanstalten tätig, die die Beratung in bestimmten Angelegenheiten übernommen haben. So erfolgte die Entscheidung über die organisatorische Ausgestaltung der Patentverwertung unter maßgeblicher Mitwirkung der Justitiariate des ZDF und des damaligen SWF in den 1990er Jahren. Danach erfolgte die Beratung in Patentangelegenheiten ausschließlich durch den Patentanwalt.

Der Begriff "Sitzanstalt“ spielt in der ARD allenfalls bei arbeitsteilig organisierten Berichtserstatter-Funktionen eine Rolle. So bringt der Finanzbereich des BR alle Finanzunterlagen der in Bayern ansässigen Gemeinschaftseinrichtungen (IRT, Medienakademie und Rundfunkbetriebstechnik in Nürnberg oder der Sportrechteagentur SportA in München) in die Finanzkommission von ARD und ZDF ein. Auch im Kreis der Gremienvorsitzendenkonferenz gibt es Berichterstatter, die über die Jahresabrechnungen und der Wirtschaftspläne von Gemeinschaftseinrichtungen berichten, die im Sendegebiet ihrer jeweiligen Rundfunkanstalt angesiedelt ist. Diese Arbeitsteilung im Rahmen der ARD bedeutet aber nicht, dass hier die Finanzbereiche oder die Gremien besondere Kontroll- oder Aufsichtsfunktionen oder -pflichten haben.

Zitat Handelsblatt:  

"Nach seinem Start in München war Intendant Wilhelm immerhin sogar vier Jahre lang Sprecher der Gesellschafterversammlung des Technikinstituts. Dann übergab er 2016 plötzlich an Birgit Spanner-Ulmer, die Technische Direktorin des BR."

Die Fakten: In den Aufsichtsgremien von Gemeinschaftseinrichtungen vertreten üblicherweise die fachlich zuständigen Geschäftsleitungsmitglieder der Gesellschafter ihre Rundfunkanstalten, selbst wenn formal ein Intendant benannt sein sollte. So sind beim IRT in der Regel die Produktions- oder Betriebsdirektorinnen/-direktoren aktiv. Bereits vor dem Amtsantritt von Intendant Ulrich Wilhelm im Jahr 2011 hatte der damalige BR-Verwaltungsdirektor Lorenz Zehetbauer bis zu seinem Ausscheiden den BR in der IRT-Gesellschafterversammlung im Rahmen der fachlichen Zuständigkeit vertreten. Ihm folgte die Direktorin für Produktion und Technik, Prof. Dr. Dr. Birgit Spanner-Ulmer.

Zitat Handelsblatt:

"Wilhelm bestreitet Informationen, wonach er schon 2015 im Rahmen einer USA-Reise durch den damaligen IRT-Chef vom Problemstau erfahren habe und deshalb als Chefaufseher ausgeschieden sei."

Die Fakten: Eine solche gemeinsame Reise gab es nicht. Ferner wurden die Probleme erst Ende 2016 bekannt. Mit dem formalen Wechsel im Vorsitz der Gesellschafterversammlung hat dies nichts zu tun.

Die wesentlichen Ereignisse, die zum derzeitigen Patentstreit geführt haben, sind bereits in den 1990er und Anfang 2000er Jahren passiert, weit bevor die heute in der Gesellschafterversammlung aktiven Vertreter der Gesellschafter im Amt waren.

Zitat Handelsblatt:

"Im Kreis der ARD-Intendanten kam zuletzt der Verdacht auf, Wilhelm wolle sich aus der Verantwortung stehlen. Intern bestritt er sogar beharrlich, dass der BR die "federführende Anstalt“ in Sachen IRT sei – obwohl in den Wirtschaftsplänen der ARD für solche Gemeinschaftseinrichtungen ("GSEA“) just der BR als solche geführt wird."

Die Fakten: Wie bereits dargestellt, gibt es entsprechend der GmbH-gesetzlichen Vorgaben keine "federführende Anstalt“ beim IRT. Wie aufgeführt, spielt der Begriff "Sitzanstalt“ in der ARD bei Berichterstatter-Funktionen eine Rolle.

Zitat Handelsblatt:

"Aufgrund der fortgesetzten Zwistigkeiten und juristischen Haarspaltereien zeichnete sich weiteres Ungemach ab. Aktuelle und ehemalige Mitarbeiter (Personalstand 2019: 117,5 Stellen) haben Pensionsansprüche von 120 Millionen Euro angehäuft. Dafür finden sich aber in der Bilanz nur 80 Millionen an Rückstellungen."

Die Fakten: Das IRT bilanziert nach den gesetzlichen Vorgaben. Die Pensionsrückstellungen zum 31.12.2018 (letzte testierte Bilanz) betragen 80,6 Mio. €. Nach den gesetzlichen Vorgaben sind diese Ansprüche Ende 2018 mit einem Zinssatz von 3,21 % bewertet. Bei Auflösung des IRT müssen diese Ansprüche auf eine Pensionskasse mit Zustimmung der BaFin und des Pensionssicherungsvereins übertragen werden. Zur Berechnung wurde davon ausgegangen, dass beim aktuellen Zinsniveau eher von einem Zinssatz von 0 bzw. 0,25 % auszugehen ist. Dies erklärt die Steigerung von rund 40 Mio. €.

Zitat Handelsblatt:

"Zudem fordern ehemalige Mitarbeiter offenbar noch insgesamt rund neun Millionen Euro für Erfindervergütungen. Das ist Teil einer Dienstvereinbarung. Auch das hatte der BR am Ortsstand München nicht besser regeln können."

Die Fakten: Die Beteiligung an Patenterlösen ist durch eine Dienstvereinbarung geregelt. Diese unterliegt jedoch nicht der Gestaltungshoheit des BR, sondern ist Sache der Geschäftsführung bzw. der Gesellschafterversammlung und Bestandteil von Verhandlungen mit den Tarifparteien.

Zitat Handelsblatt:

"Das finale Desaster bei der IRT ausgelöst hatte das ZDF mit seiner Kündigung im Dezember 2019. Wilhelm, damals ARD-Vorsitzender, gelang es daraufhin nicht, wenigstens die eigene Herde zusammenzuhalten. Nachdem sich juristische Lösungen inklusive Satzungsänderungen zerschlugen hatten, kündigte jede ARD-Anstalt – der BR vorneweg."

Die Fakten: Nach der Ankündigung des ZDF, sich als Gesellschafter aus dem IRT zurückzuziehen, war eine Kündigung der restlichen Gesellschafter mit Blick auf das Haftungsrisiko unumgänglich. Nur damit war es möglich, einen Haftungsgleichstand aller Gesellschafter mit dem ZDF herzustellen.

Um den verbleibenden Gesellschaftern genug Zeit für eine Befassung mit der neuen Situation einzuräumen, wurde eine mögliche Verkürzung der einjährigen Kündigungsfrist auf sechs Monate geprüft. Dann wäre der Stichtag nicht der 31.12.2019, sondern der 30.06.2020 gewesen. Eine Verkürzung stellte sich als nicht realisierbar dar, da eine für die Satzungsänderung nötige Dreiviertel-Mehrheit verfehlt wurde. Der BR hat sich für diese Satzungsänderung ausgesprochen, andere nicht.

Nachdem Mitte Dezember 2019 klar war, dass sich die Satzungsänderung nicht umsetzen lässt, war es gemeinschaftliche Linie aller verbleibenden Gesellschafter, bis Jahresende 2020 vorsorglich zu kündigen. Ab Mitte Dezember wurden dann die Kündigungen der einzelnen Rundfunkanstalten im zeitlichen Gleichklang ausgesprochen.

Zitat Handelsblatt:

"Zuletzt büxte er sogar aus, als die Vergabe einer Kulturplattform nach Sachsen-Anhalt beschlossen wurde. Sie soll es dem dortigen Landtag erleichtern, trotz Bedenken noch der Erhöhung des Rundfunkbeitrags der Bürger von 17,50 auf 18,36 Euro monatlich zuzustimmen."

Die Fakten: Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1994 entschieden, dass die Entscheidung in den Landtagen zur Umsetzung der KEF-Empfehlungen nicht mit konkreten Gegenforderungen verknüpft werden darf. Dies hat der BR zur Begründung seiner Entscheidung mehrfach öffentlich vorgetragen und gleichzeitig angemahnt, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Rundfunkfreiheit einzuhalten.

Zitat Handelsblatt:

"Es geht um Restrukturierungsaufwand, die Altersvorsorge der Mitarbeiter und eine zusätzliche Sonderzahlung. Sie orientiert sich an den Kosten, die bei einer vollständigen Liquidation entstanden wären. Diese Summe soll zuletzt um 50 Prozent auf 30 Millionen gestiegen sein."

Die Fakten: Die genaue Summe beruht auf nur zu prognostizierenden Annahmen (abhängig z.B. von den kalkulierten Kündigungs- und Auflösungskosten, etc.), bewegt sich daher in einer Bandbreite und kann unterschiedlich berechnet werden. Die endgültigen Zahlen im Falle einer Auflösung hängen stark vom Verhandlungsergebnis mit den Tarifpartnern bzw. dem Betriebsrat ab und stünden erst im Laufe der Umsetzung fest.


21