Presse - Pressemitteilungen


5

"BR24 Wahl – Die Konfrontation" Schlagabtausch der Spitzenkandidaten

Der Bayerische Rundfunk wird in der Woche vor der Landtagswahl neue Formate zur Primetime präsentieren. In diesen sollen sich die jeweils eingeladenen Spitzenkandidaten einen Schlagabtausch liefern. "BR24 Wahl – Die Konfrontation" wird am 3. und 4. Oktober um 20.15 Uhr im BR Fernsehen ausgestrahlt. Das Format wird parallel dazu auch auf BR24 im Stream und im BR24 Radio verbreitet.

Stand: 29.09.2023

"BR24 Wahl – Die Konfrontation" | Bild: BR

Der Bayerische Rundfunk hat zu Beginn der heißen Wahlkampfphase am 6. September einen "BR24 Wahltalk" mit Spitzenpolitikerinnen und Spitzenpolitikern aller sechs im Landtag vertretenen Parteien veranstaltet. Es folgten sechs Wahlarenen, in denen Spitzenkandidatinnen und Spitzenkandidaten der Landtagsparteien vom Publikum jeweils 30 Minuten zu beliebigen Themen befragt werden konnten. In der Woche vor der Landtagswahl bietet der BR nun zwei weitere Formate an, um die Unterschiede zwischen den Parteien bzw. zwischen Regierung und Opposition noch besser deutlich zu machen.

Duell und Vierkampf der Spitzenkandidaten

Für den 3. Oktober haben Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und der Oppositionsführer und Herausforderer Ludwig Hartmann (B´90/Grüne) ihre Teilnahme an einem Duell zugesagt. Dieses beginnt um 20.15 Uhr und hat eine Dauer von 60 Minuten. Anschließend wird es in der Nachrichtensendung "BR24 TV" analysiert. Am 4. Oktober nehmen zur selben Zeit die Spitzenkandidaten der Freien Wähler, von AfD, SPD und FDP an einem Vierkampf teil. Diskutieren werden: Hubert Aiwanger (Freie Wähler), Martin Böhm (AfD), Florian von Brunn (SPD) und Martin Hagen (FDP). Dieser Schlagabtausch hat eine Dauer von 75 Minuten und wird anschließend in der Sendung "Kontrovers" analysiert. Es moderiert BR-Chefredakteur Christian Nitsche, am 3. Oktober zusammen mit Julia Büchler, am 4. Oktober mit Ursula Heller. Zu den Aussagen der Politiker in beiden Sendungen erstellt der BR auch einen Faktencheck.


5