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BR-Statement zur Entscheidung im Rechtsstreit um Frequenztausch PULS/Klassik OLG München weist Klage von Privatradios ab

Im Rechtstreit zwischen bayerischen Privatradios und dem Bayerischen Rundfunk um den geplanten Frequenztausch zwischen Puls und BR Klassik hat der Kartellsenat des Oberlandesgerichts München die Klage der privaten Rundfunkveranstalter abgewiesen. Die vom BR geplante Verbreitung des Jugendprogramms PULS auf den bislang von BR-Klassik genutzten UKW-Frequenzen sei rechtens, so die Richter. Ein Ende des Rechtsstreits ist aber damit noch nicht besiegelt, da das OLG die Revision zugelassen hat.

Stand: 27.07.2017

BR-Logo am Funkhaus | Bild: BR/Simon Heimbuchner

Dazu äußert sich der Justiziar des Bayerischen Rundfunks, Prof. Dr. Albrecht Hesse, wie folgt:

"Der Bayerische Rundfunk begrüßt die Entscheidung des Oberlandesgerichts München. Wir sehen uns damit erneut in unserer Auffassung bestätigt, dass der Tausch der UKW-Frequenzen von BR-Klassik und PULS nach Art. 2 Abs. 4 des Bayerischen Rundfunkgesetzes zulässig ist und wir uns mit den geplanten Maßnahmen auf dem Boden geltenden Rechts bewegen. Wir werden die Entscheidung zunächst einmal sorgfältig prüfen und auch mit unseren Gremien bewerten. Da das OLG Revision zugelassen hat, ist davon auszugehen, dass die Gegenseite weitere Rechtsmittel einlegt und sich das Verfahren damit noch hinzieht."

In erster Instanz hatte bereits das Landgericht München I im Juni 2016 bestätigt, dass es genuine Aufgabe des BR im Rahmen der Grundversorgung ist, alle Altersgruppen und damit auch die Jugend zu erreichen. Welcher Schwerpunkt auf welchem Übertragungsweg ausgestrahlt wird, sei weder nach dem Rundfunkstaatsvertrag noch nach dem Bayerischen Rundfunkgesetz in irgendeiner Form vorgeschrieben, so das Landgericht in seiner damaligen Begründung. Die Kläger hatten daraufhin die nächste Instanz angerufen.

Bereits vergangene Woche wurde eine Popularklage gegen die geplante Frequenzumwidmung vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof abgewiesen. Dieser stellte fest, dass der BR seinen Grundversorgungsauftrag durch alle seine zehn Programme erfüllt und es nicht darauf ankommt, in welcher Übertragungstechnik er das tut. Zumal, so der Gerichtshof, bei den Digitalprogrammen eine "im Vergleich zum analogen Sendebetrieb signifikant abweichende (geringere) Flächendeckung nicht bestehe" und sich die Kosten für die Anschaffung eines Digitalradios im unteren Bereich bewegten, sodass die Rundfunkempfangsfreiheit nicht verletzt sei.

Die geplanten Maßnahmen des BR dienen dem Ziel, auch ein jüngeres Publikum zu erreichen und dem drohenden Generationenabriss entgegen zu wirken. Vier der fünf UKW-Programme des BR sprechen ein Publikum ab 50 Jahre an. Bayern 3 erreicht als einziges UKW-Programm noch mehrheitlich Menschen unter 50, kann aber ebenfalls nicht die Zielgruppe der 14- bis 29-jährigen in großem Umfang ansprechen.


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