Prozess wegen Hass-Kommentaren Einmal Netzhass: 7500 Euro
Gasflasche und Handgranate für Flüchtlinge? Diesen rassistischen Facebook-Kommentar muss ein 25-jähriger Niederbayer jetzt mit einer hohen Geldstrafe bezahlen. Es ist nicht der erste Fall von Netz-Hass, der vor Gericht gelandet ist.
Ob er mit Konsequenzen rechnete, als er seinen Kommentar schrieb? Bestimmt nicht. Als im November 2014 in der Facebook-Gruppe "Spotted Pocking" um Sachspenden für eine erwartete Gruppe von Asylbewerbern gebeten wurde, kommentierte ein 25-Jähriger aus Tettenweis: "I hätt nu a Gasflasche und a Handgranate rumliegen für des Gfrast. Lieferung frei Haus." Das kostet ihn jetzt 7500 Euro.
Das zuständige Amtsgericht in Passau hat entschieden, dass sein Kommentar als Anstachelung zum Hass und damit als volksverhetzend bewertet werden muss. Die Ermittlungen mit angestoßen hatte der Bayerische Rundfunk, der im Rahmen eines größeren Internetdossiers recherchiert und die Staatsanwaltschaft schon im Januar auf mehrere ausländerfeindliche Kommentare hingewiesen hatte.
Es ist nicht das erste Mal, dass ein User für seine Kommentare vor Gericht steht. Letzten Monat wurde eine junge Frau aus Pfarrkirchen zu insgesamt 500 Euro Geldstrafe verurteilt, weil sie ein Foto vom Auto eines ausländischen Mitbürgers mit "Anzünden!" kommentierte. Trotzdem sind Prozesse wie dieser noch die Ausnahme. Das liegt an dem relativ schwierigen Abwägeprozess zwischen dem Volksverhetzungsparagraphen und dem im Grundgesetz verankerten Recht auf Meinungsfreiheit.
Auf Volksverhetzung stehen eigentlich drei bis fünf Jahre Haft - oder eben eine Geldstrafe, wenn jemand wie der Verurteilte vorher noch nicht negativ in Erscheinung getreten ist. Der Straftatbestand der Volksverhetzung ist unter Paragraph 130 des Strafgesetzbuchs festgelegt. Die Auslegung dieses Paragraphen ist aber oft schwierig, der Grat zwischen Meinungsfreiheit und Volksverhetzung schmal. Ein Polizist aus Pocking hatte zum Beispiel unter den gleichen Post in der "Spotted Pocking"-Gruppe kommentiert: "I häd nu 60 Eintrittskarten fürs Onkelzkonzert mit Zugticket herzugeben. Aber ohne Rückfahrt. De erübrigt sich dann sowieso." In seinem Fall entschied die Staatsanwaltschaft Traunstein, dass der Tatbestand der Volksverhetzung nicht erfüllt sei. Die Dienststelle hat zwar ein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet, er arbeitet aber weiterhin für das Polizeipräsidium Oberbayern Süd als Verkehrspolizist.
Mit der Unterscheidung zwischen Meinungsfreiheit und Volksverhetzung tut sich auch Facebook schwer. Eigentlich ist das Posten von Hass-Kommentaren laut der Nutzungsbedingungen verboten. Aber bei der Umsetzung gibt es Probleme. Gemeldete Kommentare werden oft tage- und wochenlang nicht gelöscht. Satireseiten wie die der "Hooligans Gegen Satzbau" (abgekürzt: HoGeSa) bekommen dafür umso öfter Stress mit dem sozialen Netzwerk und werden regelmäßig gesperrt.
Kommentieren
Matthias M., Mittwoch, 29.Juli 2015, 11:37 Uhr
1.
Der Kommentar war m.E. dumm. OK. Der Mann hat eine Strafe verdient. Aber 7500€ ??!!! Mal zur Erinnerung: Edathy hat für den Besitz (also vorherigen käuflichen Erwerb) zahlreicher kinderpornografischer Bilder und Videos eine "Gebühr" zur Einstellung des Verfahrens von 5000 € bezahlen müssen. Ich empfinde hier eine krasse Schieflage unser Rechtssystem betreffend.
Antwort von elfi, Donnerstag, 30.Juli, 22:51 Uhr
also die Äusserungen waren weit unterm Limit. Er hat sich zwar entschuldigt, hoffen wir es passiert nicht wieder. Aber im Verhältnis zu Edathy, öffentl.Person, über Jahre Kinderporno und nur 5000€ kein Verhältnis. Hier hätte der junge Mann geringere Geldstrafe, Sozialstunden leisten müssen, wo? ist fast klar.