Bayern 2

     

Jetzt bewerben! BR Pop Radar Wettbewerb

Wer eröffnet das Heimatsound-Festival 2025? In diesem Jahr animiert Bayern 2 wieder alle Musikerinnen und Musiker zum Mitmachen. Wer gewinnt, spielt am 8. August 2025 beim nächsten Heimatsound-Festival und bekommt einen Gutschein über 2.000 Euro vom Musikhaus Kirstein.

Stand: 17.03.2025 |Bildnachweis

Auftritte von Isabella Streifeneder, die Sängerin von "Mola", und der Band "Falschgeld", Publikum beim Heimatsound-Festival | Bild: BR

Der Wettbewerb

Voraussetzung für alle Teilnehmenden: Sie müssen aus Bayern kommen, im weitesten Sinne Popmusik machen, eigene Songs schreiben und diese auch auf die Bühne bringen können. Wer diese Kriterien erfüllt, kann sich hier unten bis einschließlich 28. April 2025 mit einem Song bewerben.

Die Auswahl der Finalistinnen und Finalisten trifft die Heimatsound-Jury: Sängerin und Songwriterin Claudia Koreck, Eva Mair-Holmes vom Trikont-Musiklabel, Frederik Mayet vom Passionstheater Oberammergau, Alexander Heger vom Musikhaus Kirstein sowie Redakteurinnen und Redakteure des BR.

Wer gewinnt, entscheidet dann das Publikum in einer Online-Abstimmung ab Mitte Mai.

Die Sieger eröffnen das nächste Heimatsound-Festival am 8. August 2025 im weltberühmten Oberammergauer Passionstheater und bekommen einen Gutschein im Wert von 2.000 Euro, gestiftet vom Musikhaus Kirstein aus Schongau.

Der Zeitplan

  • Bewerbungen: bis einschließlich 28. April 2025
  • Online-Voting: von 17. Mai bis 1. Juni 2025

Hier könnt ihr euch bewerben

Mit * gekennzeichnete Felder sind verpflichtend.

Datei auswählen oder hier ablegen Bitte nur Dateien mit maximal 100 MB.

Teilnahmeschluss

Ihr könnt bis einschließlich 28. April 2025 mitmachen.

Ansprechpartner

Teilnahmebedingungen

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bayerischen Rundfunks sowie deren Angehörige sind nicht teilnahmeberechtigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Mehrfachteilnahmen werden nicht berücksichtigt. Minderjährige benötigen zur Teilnahme das Einverständnis der Erziehungsberechtigten.

1. Voraussetzungen für die Veröffentlichung des eingesandten Materials

Vor dem Hochladen Ihres Audiomaterials müssen Sie wahrheitsgemäß persönliche Angaben machen. Das Audio muss frei von Rechten Dritter sein und darf keine unzulässigen Inhalte enthalten (s. Ziffer 3 und 4).

2. Rechteeinräumung

Der Teilnehmende erklärt sich mit Einreichung des Audios/Videos damit einverstanden, dass der Bayerische Rundfunk berechtigt ist, das eingereichte Audio/Video wie folgt umfassend zu nutzen: Der Teilnehmende räumt insoweit dem Bayerischen Rundfunk das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, das vom Teilnehmenden eingereichte Audio/Video zu archivieren und es ganz oder teilweise beliebig oft – auch ausschnittsweise – für Rundfunk- und Vorführungszwecke in körperlicher oder unkörperlicher Form zu nutzen und/oder nutzen zu lassen. Die Rechtsübertragung umfasst insbesondere: das Senderecht, d.h. das Recht zur Sendung und Weitersendung insbesondere durch Ton-/Bildtonrundfunk, Drahtfunk, Kabelfunk, Satellitenrundfunk inkl. DBS, DAB, DMB, DVB, DVBH, DVBT und/oder sonstige Verbreitungsarten und/oder Medien oder ähnliche technische Einrichtungen einschließlich online (zu Klarstellungszwecken: Livestreaming/Simulcasting zählt zum Senderecht); das Recht, das Audio/Video auf analoge und digitale Ton- und/oder Datenträger aller Art zu übertragen und diese zu vervielfältigen und/oder vervielfältigen zu lassen sowie das Recht, die Produktion in Datenbanken einzuspeichern; das Recht, das Audio/Video im Ganzen oder in Teilen bzw. Ausschnitten auch auf jeweils individuellen Abruf selbst oder durch Dritte zu verbreiten und öffentlich zugänglich und wahrnehmbar zu machen (§19a UrhG); das Recht, die hergestellten Ton-, Bildton- und/oder Datenträger für Prüf-, Lehr-, Forschungs-, Bildungs-, Dokumentations- und Repräsentationszwecke sowie auf oder anlässlich von Messen, Festivals, Ausstellungen und Wettbewerben zu verwenden und/oder verwenden zu lassen; das Recht zur Änderung, Bearbeitung, Umgestaltung, Übersetzung und Untertitelung einschließlich der Verbindung mit anderen Werken oder Produktionen (insbesondere auch für multimediale Nutzungen und Filmherstellungen) der Ton-, Bildton- und/oder Datenaufnahmen/-träger unter Beachtung der Künstlerpersönlichkeitsrechte; das Recht zur Bewerbung/Promotion, auch in Pressemedien. Mit umfasst ist das Recht, Inhaltsangaben oder sonstiges Material einschließlich bildlicher Darstellungen des Künstlers für Werbe- und Informationszwecke herzustellen, zu vervielfältigen und in allen Arten, Formen und Medien zu verbreiten; das Recht, die eingeräumten Rechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen und diesen Nutzungsrechte einzuräumen. Der Teilnehmende versichert, von allen an dem Audio/Video beteiligten Personen die für die vorgenannten Nutzungen notwendigen Rechte (Persönlichkeits-, Urheber-, Leistungsschutzrechte) eingeholt zu haben. Der Teilnehmende versichert, dass er berechtigt ist, die vertragsgegenständlichen Rechte gemäß den vorliegenden Teilnahmebedingungen auf den Bayerischen Rundfunk zu übertragen. Der Teilnehmende stellt den Bayerischen Rundfunk auch in diesem Rahmen von allen Ansprüchen Dritter einschließlich der Mitwirkenden und Urheber frei, inkl. der Kosten der Rechtsverteidigung. Der Bayerische Rundfunk ist nicht verpflichtet, die eingereichten Audios/Videos zu nutzen. Ausgenommen von der Rechtsübertragung werden die von der GEMA ggf. wahrgenommenen Urheberrechte. Der Bayerische Rundfunk wird für seine Nutzungsvorhaben die ggf. erforderlichen Meldungen vornehmen.

3. Beachtung der ARD-Werberichtlinien

Es gelten für die Videos die ARD-Richtlinien für Werbung, Sponsoring, Gewinnspiele und Produktionshilfe in der jeweils gültigen Fassung. Die Richtlinien sind abrufbar im Internet unter https://www.br.de/unternehmen/inhalt/organisation/rechtsgrundlagen-ard-werberichtlinien-100.html

Einwilligungserklärung *

Informationen nach Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung

Spamschutz * Bitte geben Sie das Ergebnis der folgenden Aufgabe als Zahl ein:

Die Sieger 2024: Falschgeld

Im vergangenen Jahr haben Falschgeld das Heimatsound-Festival im Passionstheater in Oberammergau eröffnet.

Falschgeld kommen aus Weßling, dem gleichen Ort wie Jamaram, Sara Lugo und Phil Vetter, und haben deshalb einen Ruf zu verteidigen. Sie haben sich auch schon einen Namen gemacht. Seit Kindertagen machen die vier Band-Mitglieder miteinander Musik: Allergediegensten Halbstarken-Krawallo-Indie-Pop-Rock mit deutschen Texten, wie ihre Bandinfo sagt.

Ihr Gewinner-Song „Beendet“ beschreibt eine in die Jahre gekommene Freundschaft: Die Interessen gehen auseinander und man fängt an, sich über politische Einstellungen oder andere Themen zu streiten.

Die Gewinnerbands der vergangenen Jahre

2021: Widersacher aller Liedermacher
2019: Hadé
2018: Buck Roger & The Sidetrackers
2017: Liann
2016: Gamskampler
2015: Hundling und Paul Istance & The Magic Mumble Jumble
2014: Dexico