Bayern 2 - radioWissen


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25.09.1742 Ludwig XV. regelt das Briefgeheimnis

Ein Beitrag von: Zinner, Carola

Stand: 25.09.2015 | Archiv

Die Neugier des Menschen ist größer als sein Anstand, deshalb erließ Ludwig XV. in Frankreich 1742 eine Verordnung, nach der Postbedienstete mit dem Tod bestraft wurden, wenn sie Briefe unbefugt öffneten. Autorin: Carola Zinner

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