Das Grundgesetz Die Entstehung des Grundgesetzes
Um die Verhandlungen vorzubereiten kam im August 1949 auf Schloss Herrenchiemsee in Bayern ein Konvent aus Verfassungsexperten zusammen, der in nur zwei Wochen den kompletten Entwurf eines Grundgesetzes auf den Weg brachte.
Parlamentarischer Rat
Am 1. September 1949 trat in Bonn in dem durch den Krieg nur gering beschädigten »Zoologischen Forschungsmuseum Alexander Koenig« der sogenannte Parlamentarische Rat zusammen. Er bestand aus 65 stimmberechtigten Abgeordneten, die je nach Fraktionsstärke von den Landtagen gewählt worden waren. Hinzu kamen 5 Abgeordnete aus Berlin, die allerdings über kein Stimmrecht verfügten und nur eine beratende Funktion ausübten. Von den Parteien stellten CDU/CSU und SPD je 27 Abgeordnete, fünf die FDP und jeweils zwei die Deutsche Partei (DP), das Zentrum und die Kommunistische Partei (KPD). Unter den 65 Abgeordneten befanden sich nur vier Frauen. Zum Vorsitzenden des Parlamentarischen Rates wurde der 72-jährige CDU-Politiker und frühere Oberbürgermeister von Köln, Konrad Adenauer, gewählt.
Die Verkündung des Grundgesetzes
Die Verhandlungen erstreckten sich über neuen Monate. Am 8. Mai 1949, dem vierten Jahrestag der Kapitulation der Wehrmacht, nahm der Parlamentarische Rat das Grundgesetz mit 53 Ja-Stimmen an. Die 12 Nein-Stimmen stammten von Abgeordneten der Deutschen Partei, des Zentrums, der Kommunisten und der CSU. Nach der Zustimmung durch die drei Militärgouverneure waren noch Abstimmungen in den elf Landtagen erforderlich. Bis auf den bayerischen Landtag fanden sich in allen Bundesländern Mehrheiten für das Grundgesetz. Da aber eine Zweidrittelmehrheit ausreichte, fiel das bayerische Votum nicht ins Gewicht. Am 23. Mai 1949 verkündete Konrad Adenauer als Vorsitzender des Parlamentarischen Rates in Bonn das Grundgesetz, das am 24. Mai 1949 um Mitternacht in Kraft trat.