Bemerkungen | Aufgabe des Bundesrechnungshofes ist es, das Finanzgebaren des Bundes zu prüfen. Einmal jährlich legt der Rechnungshof dem Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung seine Ergebnisse, die "Bemerkungen", vor und präsentiert sie gleichzeitig auch der Öffentlichkeit. |
Bundeshaushalt | Der Haushaltsplan (auch Etat oder Budget genannt) ist die Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben des Bundes. Neben festen Ausgaben (beispielsweise gesetzlich fixierte Rente, Gehälter) stellt der Bundestag der Regierung Gelder bereit, die sie zur Verwirklichung ihrer Politik benötigt. Der Etat muss formal immer ausgeglichen sein. Fehlbeträge beispielsweise durch mangelnde Steuereinnahmen oder durch aufwendige Konjunkturprogramme wurden bislang durch Kredite gedeckt. So kam es, dass der "Schuldenberg" bis 2014 auf 1,1 Billionen Euro wuchs. 2009 wurde eine "Schuldenbremse" beschlossen, mittlerweile ist sie im Grundgesetz verankert. Damit verpflichtet sich der Staat - abgesehen von Krisenzeiten (zum Beispiel starke Rezession, Naturkatastrophe) - fast ganz ohne neue Schulden auszukommen. Diese Vorgabe muss vom Bund ab 2016 und von den Ländern ab 2020 eingehalten werden. |
Externe Finanzkontrolle | Die Prüfung der staatlichen Einnahmen und Ausgaben hat eine lange Geschichte. Bereits August der Starke (1670-1733), Kurfürst von Sachsen und König von Polen, installierte eine selbstständige "Oberrechenkammer" in Sachsen. Der preußische König Friedrich Wilhelm I. (1688-1740) gründete 1714 zur Rechnungsprüfung die "General-Rechen-Kammer" in Berlin. Sie verfasste "Bemerkungen" und legte Reformempfehlungen für die Verwaltung vor. Der Bundesrechnungshof sieht sich in der Tradition dieser Behörde. |
Haushalt | Als Haushalt werden die Einnahmen und Ausgaben einer öffentlichen Einrichtung bezeichnet. |
Haushaltsausschuss | Das "Königsrecht" des Parlaments ist das Budgetrecht. Erst wenn der Bundestag zustimmt, kann die Bundesregierung über ihren Etat verfügen. Jahr für Jahr kommt es zum Haushaltsverfahren, das sich über mehrere Wochen hinzieht: Das Bundeskabinett beschließt den vom Finanzminister erarbeiteten Haushaltsentwurf und leitet ihn an Bundestag und Bundesrat weiter. Nach der 1. Lesung befasst sich der Haushaltsausschuss, der sich als Kontrollinstanz versteht, intensiv mit dem Entwurf und nimmt die einzelnen Posten unter die Lupe. Schließlich kommt es zur "Bereinigungssitzung", in der die Ministerien noch offene Fragen beantworten und versuchen, so manche Kürzung zu vermeiden. Erst dann beschließt der Bundestag den Etat. Eine weitere Aufgabe des mächtigen Haushaltsausschusses ist die permanente Kontrolle der Haushaltsführung der Bundesregierung. Der Haushaltsausschuss arbeitet eng mit dem Bundesrechnungshof zusammen. Vertreter des Rechnungshofes nehmen an Ausschusssitzungen teil und geben bei den Etatverhandlungen Ratschläge. |
Rechnungsprüfungsausschuss | Der Rechnungsprüfungsausschuss ist ein Unterausschuss des Haushaltsausschusses. Seine Mitglieder sind zugleich auch Mitglieder oder stellvertretende Mitglieder des Haushaltausschusses. "Ist der Haushaltsausschuss vor allem für die Bewilligung der Mittel zuständig", heißt es in der Tätigkeitsbeschreibung des Bundestages, "so vollzieht der Rechnungsprüfungsausschuss den Vollzug der Ausgaben nach, prüft die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes und bereitet die Entlastung der Bundesregierung durch das Plenum des Deutschen Bundestages auf der Grundlage der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes vor". Der Rechnungsprüfungsausschuss ist auch für die Kontrolle des Bundesrechnungshofes zuständig und prüft einmal jährlich dessen Einnahmen und Ausgaben. |
Steuern | Steuern sind Abgaben an die öffentliche Hand, für die Zahler nicht unmittelbar eine Gegenleistung erhalten. Die Einkünfte werden zur Erfüllung staatlicher Aufgaben verwendet. Zugleich dient die Steuer als Instrument des sozialen Ausgleichs - gut Verdienende werden stärker belastet, sozial Schwache vom Staat unterstützt. Für das Erheben von Steuern muss ein "Besteuerungstatbestand" vorliegen. Bedeutende Einnahmenquellen sind unter anderem Lohnsteuer, Mehrwert-/Umsatzsteuer, Mineralölsteuer, Solidaritätszuschlag, Tabaksteuer, Kfz-Steuer und Einkommensteuer. |
Steuerhinterziehung | Diese Straftat mit beträchtlicher Dunkelziffer galt in Deutschland - abgesehen von spektakulären Fällen (Parteispendenaffären, Affären Zumwinkel/Hoeneß) - lange Zeit als Kavaliersdelikt. Die häufigste Steuerhinterziehung findet wohl in Zusammenhang mit der Berufsausübung durch Selbständige und Unternehmer statt. |