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Verbotsantrag Christoph Degenhart zur neuen Debatte um ein AfD-Verbotsverfahren

Ein Beitrag von: Veonika Lohmöller

Stand: 02.10.2024

Im Fall der AfD reicht deren Programm als Beweismittel für einen Verbotsantrag schon mal nicht aus. "Daraus geht nicht hervor, dass die AfD die demokratische Ordnung abschaffen will", sagte Jura-Professor Christoph Degenhart, der an der Universität Leipzig Staats- und Verwaltungsrecht lehrt.

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