Bayern 2

     

NS-Raubkunst Warum ist die Rückgabe so schwierig?

Wie sollen Museum mit Raubkunst umgehen? Wie sehr müssen sich Politik und Co. kümmern?

Stand: 26.02.2025

Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen sind offenbar im Besitz von etwa 200 Kunstwerken, die intern als Raubkunst markiert wurden. Das legt eine Recherche der SZ nahe. Diese Liste wurde letzte Woche veröffentlicht. Darauf zu finden sind Werke, die unter dem Verdacht stehen, während der Nazizeit jüdischen Sammlerinnen und Sammlern geraubt worden zu sein - darunter Werke von Max Beckmann, Paul Klee und Pablo Picasso. Gekennzeichnet mit einer roten Ampel durch die museumseigene Herkunftsforschung. Was bedeutet, dass es sich mit Sicherheit oder hoher Wahrscheinlichkeit um NS-Raubkunst handelt.

Sollten Gemälde oder Skulpturen überhaupt ausgestellt werden, wenn deren Herkunft eindeutig auf einen NS-Raub zurückzuführen ist? Überwiegt der Wunsch des Teilens der Kunst mit der Öffentlichkeit, oder haben Museen und Galerien eine Verantwortung den geschädigten ehemaligen Besitzern gegenüber?

"Wir weisen die Darstellungen der Süddeutschen Zeitung aufs schärfste zurück. Sie sind fehlerhaft und entsprechen nicht der Wahrheit." So die Rückmeldung der Bayerischen Staatsgemäldesammlung. Mit "roten Ampeln des Raubkunstverdachts" seien alle Werke verzeichnet, für die es Ansprüche einer anderen Partei gäbe. Also nicht aufgrund eigener Verdachtsmomente. Außerdem wird darauf verwiesen, dass die Provenienz, die Herkunft aller Objekte seit 2022 online gestellt ist.

Viele Verdachtsfälle für Nazi-Raubkunst in Bayern drehen sich seit Jahrzehnten immer wieder im Kreis

Der berühmteste Fall: Pablo Picassos "Madame Soler", ein wertvolles Gemälde aus der Blauen Periode des Meisters. Hierzu steht im Netz: "1964 als Ankauf von J.K. Thannhauser erworben". Einem in den USA agierenden Galeristen deutscher Herkunft. Doch davor gehörte die "Madame Soler" dem jüdischen Berliner Bankier Paul von Mendelssohn-Bartholdy.

Einrichtung einer Schiedsgerichtsbarkeit

Mit der Einrichtung einer gemeinsamen Schiedsgerichtsbarkeit durch Bund, Länder, Kommunen und Opfervertreter, soll es nun möglich sein, dass die gerichtliche Klärung solcher Fragen auch nur von einer Seite der Streitparteien einberufen werden kann – bislang hatten die Forderungen der Erben keine Chance, wenn sich die Museen nicht am Verfahren beteiligen wollten. So wie es die veröffentlichte Liste aus den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen nahelegt, wären das 200 anstehende Schiedsgerichts-Verhandlungen.

Auch bei kolonialer Raubkunst gibt es immer wieder Diskussionen, zuletzt zum Beispiel um die Benin-Bronzen.

Das Tagesgespräch auf Bayern 2 und ARD alpha hat gefragt: NS-Raubkunst: Warum ist die Rückgabe so schwierig? Zu Gast bei Moderatorin Christine Krueger waren Dr. Sebastian Schlegel, Vorstand Arbeitskreis Provenienzforschung und Markus H. Stötzel, Rechtsanwalt, vertritt die Erben des jüdischen Kunsthändlers Alfred Flechtheim.

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