Bayern 2

     

Bayern 2-Gesundheitsgespräch Was bringt die elektronische Patientenakte (ePA)?

Ab 15. Januar wird für gesetzlich Versicherte eine elektronische Patientenakte, kurz ePA eingeführt. Aber was bedeutet das? Wert trägt da was ein und wer darf das lesen? Prof. Jörg Schelling beantwortet Ihre Fragen. Rufen Sie an: 0800 246 246 9.

Stand: 14.01.2025

Elektronische Patientenakte | Bild: BR/dpa-Bildfunk/Jens Kalaene

Die elektronische Patientenakte (kurz: ePA) wurde 2021 in der Version ePA 1.1 eingeführt und erhielt im Jahr 2022 weitere Funktionen und Möglichkeiten (ePA 2.0), die 2023 weiter ausgebaut wurden (ePA 2.5). Ab dem 15. Januar 2025 startet die ePA zunächst in zwei Modellregionen (Franken und Hamburg) und wird anschließend ab Anfang März 2025 bundesweit nutzbar sein.

Kritik von Datenschützern

Trotz eines hohen Sicherheitsniveaus, das von der Betreiberfirma gematik und vom Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) vorgegeben wurde, gibt es Bedenken hinsichtlich möglicher Schwachstellen. So hat der Chaos Computer Club noch im Dezember 2024 Lücken entdeckt, auf die die Betreiber aber reagieren wollen. Ausführliche Informationen zur ePA haben die Verbraucherzentralen hier zusammengestellt.

FAQ der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat die wichtigsten Fragen und Antworten zur ePA hier auf ihrer Seite aufgeführt.