Bayern 2

     

Streit um Legalisierung Soll das Abtreibungsrecht reformiert werden?

Abtreibungen sind in Deutschland zwar grundsätzlich strafbar, aber möglich. Der Bundestag berät nun über eine Lockerung des Abtreibungsrechts. Wie stehen Sie dazu?

Stand: 05.12.2024

Heute berät der Bundestag über eine fraktionsübergreifende Vorlage für eine Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Abtreibungen bis zur zwölften Woche sollen demnach grundsätzlich rechtmäßig sein. Während Befürworter einer Liberalisierung eine grundlegende Reform fordern, um die Selbstbestimmung der Frauen zu stärken, zeigen sich Gegner besorgt über die ethischen und moralischen Implikationen eines solchen Schrittes. Kritik kommt zum Beispiel vom Zentralkomitee der deutschen Katholiken.

Paragraf 218 im Strafgesetzbuch

Seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in den 90er Jahren über den § 218 des Strafgesetzbuches, gilt: Nach einer Beratung darf ein Abbruch in den ersten zwölf Wochen zwar "straflos" bleiben, muss aber weiter als "rechtswidrig" gelten, also als Verstoß gegen die Rechtsordnung. Zur Begründung hieß es damals: Nur so werde Frauen in der Beratung bewusst gemacht, dass sie im Prinzip die Rechtspflicht haben, das Kind auszutragen. Kritiker dieser Regelung argumentieren seit langem, dass sie Frauen in ihrer Entscheidungsfreiheit einschränkt. Sie fordern eine Entkriminalisierung der Abtreibung, wie sie der jetzige Entwurf zur Gesetzesänderung vorsieht.

Das Tagesgespräch auf Bayern 2 und ARD alpha hat gefragt: Wie stehen Sie zu einer Reform des § 218? Wie kann Ihrer Meinung nach eine Balance zwischen dem Schutz des ungeborenen Lebens und der Selbstbestimmung der Frau gefunden werden? Wie würde sich die Situation von Frauen, die ungewollt schwanger sind, ändern, wenn Abtreibungen legalisiert würden? Sollen Schwangerschaftsabbrüche Teil des Medizinstudiums werden? Würde eine Neuregelung den verfassungsrechtlich gebotenen Schutz des ungeborenen Lebens noch ausreichend gewährleisten.

Zu Gast bei Moderatorin Christine Krueger war Prof. Dr. Liane Wörner, Rechtswissenschaftlerin und Mitglied der Expertenkommission für die Reform des Abtreibungsrechts. Außerdem war Dr. Liane Bednarz zugeschaltet. Sie ist Autorin, Publizistin und Juristin. Sie steht einer Reform des § 218 kritisch gegenüber.

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