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Buß- und Bettag Hoffnung statt Reue

1995 wurde der Buß- und Bettag bundesweit - aber mit Ausnahme von Sachsen - als gesetzlicher Feiertag abgeschafft. Nichtsdestotrotz ist der Tag nach wie vor ein fester Bestandteil des protestantischen Glaubens.

Stand: 18.11.2015 | Archiv

Gefaltete Hände und brennende Kerzen | Bild: picture-alliance/dpa

18 November

Mittwoch, 18. November 2015

1852 wurde von der Eisenacher Konferenz erstmalig ein einheitlicher Buß- und Bettag vorgeschlagen. Doch es sollten noch einige Jahre vergehen, bis die Evangelische Kirche 1934 den Buß- und Bettag offiziell einführte. Nur fünf Jahre später wurde er durch einen "Erlass des Führers und Reichskanzlers" faktisch abgeschafft: er verlegte den Feiertag auf einen Sonntag. Zwar war der Buß- und Bettag zwischen 1981 und 1995 noch einmal gesetzlicher Feiertag, doch wurde er dann - außer in Sachsen - zugunsten der Finanzierung der Pflegeversicherung abgeschafft.

Seither haben nur mehr Schüler an diesem Tag frei. Evangelische Christen müssen an diesem jetzt sogenannten geschützten Feiertag auf Wunsch arbeitsfrei bekommen, dafür jedoch einen Urlaubstag opfern. Der Buß- und Bettag fällt auf den Mittwoch vor Totensonntag, dem letzten Sonntag des evangelischen Kirchenjahres.

Hoffnung statt Reue

Es geht darum, von Zeit zu Zeit innezuhalten, um das Leben zu überdenken und sich als Mensch vor Gott zu prüfen. Das Wort "Buße" führt dabei eher in die Irre: Während im allgemeinen Sprachgebrauch das Wort Buße eine Wiedergutmachung für etwas Unrechtes ist, ist es für Christen eher eine Haltung, eine innere Bereitschaft zur Veränderung und Umkehr - es geht um Gnade, Hoffnung und Vergebung.

Die Götter gnädig stimmen

Buß- und Bettag Fromm und angestaubt?

Seinen Ursprung hat der Feiertag in der römischen Religion: besondere Sühneopfer sollten die Götter gnädig stimmen. Als Reaktion auf die Türkenkriege fand 1532 der erste protestantische Buß- und Bettag in Straßburg statt. Im darauf folgenden Jahrhundert gab es dann eine beinahe inflationäre Zahl an Bußtagen: In den deutschen Ländern waren es etwa im Jahr 1878 insgesamt 47 offizielle Bußanlässe.


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