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Mietpreisbremse Wie mit Möbeln getrickst wird

Viele Vermieter tricksen laut Deutschem Mieterbund (DMB) bei der Vermietung möblierter Wohnungen. Denn für diese gebe es keine Vergleichsmieten, so könne die Mietpreisbremse umgangen werden. Der DMB fordert Nachbesserungen.

Stand: 06.09.2016

Appartment | Bild: colourbox.com

"Wir fordern, dass Möblierungszuschläge in Cent und Euro explizit im Mietvertrag ausgewiesen werden müssen," sagte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, in einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Grund dafür seien die Tricks vieler Vermieter bei möblierten Wohnungen. Denn für diese gebe es keine Vergleichsmieten, so Siebenkotten. Manche Vermieter würden dies nutzen, um in diesen Fällen die Obergrenzen bei Mietpreisbremsen zu umgehen oder zu verschleiern: "Vor allem in Großstädten würden immer häufiger Appartements oder Wohnungen im hochpreisigen Segment möbliert angeboten." Der DMB fordert daher eine Nachbesserung durch den Gesetzgeber.

Mietpreisbremse zeigt kaum Effekt

In 11 von 16 Bundesländern wurde 2015 für einzelne Städte die sogenannte Mietpreisbremse eingeführt. Mieten dürfen bei Neuverträgen maximal 10% teurer als vergleichbare Mieten vor Ort sein, sofern ein Mietpreisspiegel vorliegt. Bereits jetzt existieren Ausnahmen, zum Beispiel bei Neubauten oder Erstvermietungen nach umfassenden Sanierungen. Studien zufolge zeigt die Mietpreisbremse bislang keine durchgreifende Wirkung.


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