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Im Dschungel der Begriffe Wertangaben bei Kunstobjekten

Je nachdem, ob Sie ein Objekt kaufen oder verkaufen wollen oder auch nur eine Versicherung gegen Verlust bzw. Zerstörung Ihres Kunstgegenstandes abschließen wollen: Es begegnet Ihnen eine Vielzahl von Bezeichnungen für Wertangaben, die im folgenden kurz erläutert werden sollen.

Stand: 07.09.2010 | Archiv

Hand mit Goldmünzen | Bild: picture-alliance/dpa

Materialwert

Er berücksichtigt nichts anderes als den heutigen Wert der Materialien, aus denen ein bestimmtes Objekt hergestellt ist. In der Kunstbewertung - außer bei Schmuck und Gerätschaften aus Edelmetall - hat er deshalb praktisch keine Bedeutung. Schon bei einem schönen Glas ist er zum Beispiel absolut irrelevant. Oder gar bei Kunstwerken - man denke nur an eine Zeichnung von Rembrandt oder Cézanne.

Auktionsansatzwert

Das ist in der Regel eine Art Sicherheitspreis. Ein Preis, von dem der Auktionator annimmt, dass er "auf jeden Fall" zu erzielen ist. Manchmal freilich ist er auch ein bloßes Glaubensbekenntnis. Deshalb, weil er auf Hoffen und Bangen des Auktionshauses oder des Einlieferers basiert. Und da ist manchmal der Wunsch Vater des Gedankens und nicht die kühle Einschätzung. Die Praxis im Auktionsgewerbe zeigt, welche Mindestpreise für bestimmte Objekte anzusetzen sind, damit ein Verkauf aussichtsreich erscheint. Der Ansatzwerte liegen immer deutlich unter dem jeweiligen Wiederbeschaffungswert. Die Erfahrung zeigt, dass er in der Regel zwischen 40 und 50 Prozent vom Wiederbeschaffungswert beträgt.

Ideeller Wert:

Die Frage nach dem Wert kann also gar nicht so einfach beantwortet werden. Jeder gute Sachverständige kann Ihnen die einzelnen Wertangaben erstellen; den "ideellen Wert" Ihres Kunstobjektes können aber nur Sie selbst ermessen - und, wenn es ein echter Familienschatz ist, dann wird er alle materiellen Werte bei Weitem überflügeln.

Verkehrswert

Dies ist ein richtiger Handelswert. Unter Verkehrswert versteht man den Preis, der - bei einigem Geschick - beim Verkauf an einen Händler erzielt werden kann.
Der Verkehrswert muss die Gewinnspanne des Händlers, die anfallenden Kosten, seine Gewährleistung etc. berücksichtigen. Er wird bisweilen auch als gewöhnlicher Verkaufspreis, als Realisierungs-, Händler- oder Ankaufspreis bezeichnet und ist in den meisten Fällen und beim richtigen Händler durchaus reell. Schon alleine deshalb, weil ja oftmals auch versteckte Kosten anfallen, wie komplizierte und teure Restaurierungen.
Der Verkehrswert dient auch der Berechnung der Erbschaftssteuer.

Zeitwert

Darunter versteht man den Verkehrswert, den eine Antiquität oder ein Kunstgegenstand zum Bewertungszeitpunkt hat. Er wird ermittelt aus dem Materialwert (vor allem bei Schmuck und Edelmetallen), dem aktuellen Zustand sowie der kunsthistorischen Bedeutung des Gegenstands. Da sich besonders bei Kunst und Antiquitäten das Alter nicht wertmindernd auf die Objekte auswirkt, spricht man hier korrekterweise vom "Verkehrswert zu einem bestimmten Zeitpunkt" statt vom Zeitwert.

Wiederbeschaffungswert

Das ist der Wert, der uns am meisten interessiert, weil er der für den Sammler wie für den Händler bedeutendste Wertbegriff ist: Entspricht er doch dem ungefähr zu bezahlenden Preis für die Beschaffung eines vergleichbaren Objektes.
Wirklich "wiederbeschaffen" kann man Originale zwar in der Regel nicht, aber vergleichbare Stücke gibt es in den meisten Fällen und die haben auch einen objektivierbaren Wert. Deshalb werden der Wiederbeschaffungswert und der Ladenverkaufspreis begrifflich gleichgesetzt. Und noch jemand bedient sich dieses Wertbegriffes: die Versicherungen. Ihnen gilt der Wiederbeschaffungswert auch als Versicherungswert.
Das ist zwar recht und billig, aber aufpassen sollten Sie dennoch, denn unterversichert ist man schnell. Vor allem dann, wenn Kunst und Hausrat zusammengezählt werden.


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