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500 Jahre Reinheitsgebot Feiern oder abschaffen?

Das Reinheitsgebot von 1516 fand Eingang ins deutsche Lebensmittelrecht. Neben Malz, Hopfen und Wasser darf auch Hefe ins Bier zugegeben werden - sonst nichts. Was passiert, wenn in Bayern Biere mit anderen Zutaten gebraut werden, musste letztes Jahr die Camba Brauerei in Truchtlaching erfahren.

Von: Norbert Haberger

Stand: 05.04.2016 | Archiv

Craft-Biere kontra Reinheitsgebot | Bild: BR

Dort braute man ein sogenanntes "Milk Stout", ein Biertyp aus dem Norden Englands, der sich dort während der letzten 200 Jahre intensiv verbreitete, sagt Götz Steinl von der Camba Bavaria Brauerei aus Truchtlaching. Neben den erlaubten Zutaten enthält es auch Hafer- und Gerstenflocken sowie Milchzucker. All das sind natürliche Stoffe - aber hierzulande im Bier verboten. Da hilft es auch nichts, wenn man es anders nennt: "Vergorenes Biermischgetränk" zum Beispiel.

Kein Bier, aber biersteuerpflichtig

"Auf der einen Seite - biersteuerrechtlich - ist es ein Bier. Das heißt, der Zoll hat gesagt, es handelt sich um einen internationalen Bierstil, und das ist biersteuerpflichtig. Die Lebensmittelüberwachung hat anders geurteilt, dass es weder ein Bier noch ein Biermischgetränk ist."

Götz Steinl, Braumeister der Camba Bavaria Brauerei, Truchtlaching

Herstellung verboten, Import erlaubt

Das Ende vom Lied: Die Camba Bavaria durfte das Milk Stout nicht verkaufen und schüttete die Restbestände weg. Der eigentliche Aufreger: Wäre es im Ausland produziert und importiert worden, hätte es in Deutschland mit entsprechender Kennzeichnung ohne weiteres verkauft werden dürfen. Dabei sind sogenannte Craft-Biere inzwischen schwer angesagt: Viele kommen aus den USA, Belgien oder England. Manche werden serviert wie edle Weine. Die wenigsten entsprechen dem deutschen Reinheitsgebot. Trotzdem oder gerade deshalb sind sie für viele Bierliebhaber eine besondere Entdeckung.

Leben und leben lassen

Götz Steinl ist kein Gegner des Reinheitsgebots, auch er will es erhalten. Denn Deutsche Biere besitzen dadurch einen hohen Stellenwert auch im Ausland. Doch die Anwendung könnte seiner Meinung nach weniger strikt sein:

"Wir glauben, dass man das eine tun kann, ohne das andere zu lassen. Das Reinheitsgebot sollte Bestand haben. Und darüber hinaus sollte die Produktion von Bieren nicht nach dem Reinheitsgebot auf Basis von natürlichen Rohstoffen in irgendeiner Art und Weise in die Regularien mit aufgenommen werden."

Götz Steinl

Letzten Endes ist alles nur eine Frage der Definition. Mischgetränke, also Biere, die erst nach dem Brauen mit anderen Substanzen gemischt werden, sind ja auch erlaubt - Radler, Russ, Cola-Weizen, Berliner Weiße, um nur einige zu nennen.

Reinheitsgebot im Wandel der Zeit

1516 durfte nur Gerste zum Brauen verwendet werden, Weizen war zum Essen da.

Das Reinheitsgebot war im Laufe der Zeit immer wieder kleineren und größeren Veränderungen unterworfen. Anfangs durfte nur Gerste zum Brauen verwendet werden, das Getreide wurde damals noch nicht einmal gemälzt. Und auch von Hopfen war 1516 noch nicht die Rede. Den Weizen brauchte man für die Ernährung der Bevölkerung, weswegen er ursprünglich sogar verboten war. Das änderte sich mit Kurfürst Maximilian: Er sicherte sich das Weißbiermonopol, erhob saftige Steuern auf das bald sehr populäre Getränk und baute im ganzen Land staatliche Weißbräuhäuser. Mit diesen Einnahmen sanierte er den damals bankrotten Staatshaushalt Bayerns.

Warum überhaupt ein Reinheitsgebot?

Herzog Wilhelm der IV. und sein Bruder Ludwig der X. verordneten das Reinheitsgebot, zum Schutz ihrer bayerischen Untertanen vor Vergiftungen. Denn zuvor wurden alle möglichen Zutaten ins mittelalterliche Gebräu gegeben: Gagel zum Beispiel, ein Giftstrauch, dessen ätherische Öle das Bier haltbarer machten und wohl auch rauschfördernd wirkten. Auch andere halluzinogene Stoffe wie Wermut, Stechapfel, Bilsenkraut, sogar Schlafmohn kamen zum Teil in den Sud. Kein Wunder, dass das Bierbrauen oft mit Hexerei in Verbindung gebracht wurde.

Wer hat's erfunden?

Wer meint, dass Bayerns Reinheitsgebot quasi die erste Lebensmittelverordnung der Welt war, der irrt: Es gab vorher schon viele Städte und Länder, in und außerhalb Bayerns, die in ihren Brauordnungen die Bier-Zutaten auf Getreide, Hopfen und Wasser beschränkten. Das Reinheitsgebot von 1516 fasste nur zusammen, was vielerorts schon lange gültig war. Es fand Eingang ins deutsche Lebensmittelrecht und gilt bis heute fast unverändert.

Kommt Bewegung in die Diskussion?

Götz Steinl von der Camba Bavaria hat die Hoffnung trotz allem noch nicht aufgegeben: Er ist zur Zeit viel im Gespräch mit den Lebensmittelbehörden und mit dem Brauerbund. Endlich sei in die Diskussion Bewegung gekommen, sagt er. Vielleicht kann er bald sein Milk Stout wieder brauen und verkaufen.

Die Österreicher können es ja auch

"In Österreich ist es den Brauern erlaubt, Kreativbiere herzustellen, auch auf der Basis natürlicher Rohstoffe. Die haben das geregelt, haben es in Worte gefasst, die Brauer halten sich dran. Und ja, alle sind glücklich."

Götz Steinl

Die sogenannten Kreativbiere in Österreich unterliegen genauen Vorgaben: Kreativbiere sind Biere mit besonderen natürlichen Rohstoffen, wie zum Beispiel Fruchtsäften. Mindestens 50% des eingesetzten Extraktes bestehen aus Getreide bzw. Hopfen. Ein echter Kompromiss: Biere nach dem Reinheitsgebot und Kreativbiere friedlich nebeneinander. Brauen und Brauen lassen - das wäre doch was...


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