Geld Vor- und Nachteile der elektronischen Patientenakte
Derzeit informieren gesetzliche Krankenkassen ihre Kunden darüber, dass für alle ab dem 15. Januar 2025 eine elektronische Patientenakte (ePA) eingerichtet wird, es sein denn, sie widersprechen. Deshalb fragen sich viele Versicherte: Welche Vorteile hat eine ePA? Und welche Nachteile oder Risiken gibt es? Finanzexperte Sebastian Hanisch klärt auf.
Die elektronische Patientenakte (ePA) gibt es schon seit 2021. Bisher mussten gesetzlich Versicherte dieser ausdrücklich zustimmen. Ab dem 15. Januar 2025 wird die ePA nun für alle gesetzlich Versicherten automatisch eingerichtet, es sei denn, sie legen Widerspruch ein.
Was ist die elektronische Patientenakte?
Die ePA ist eine Krankenakte, die nicht als Papier in einem Schrank oder Ordner hängt, sie ist eine rein elektronische Akte, die im Netz auf den Servern der jeweiligen Krankenkasse gespeichert ist. Sie ist für die Patienten komplett kostenlos. Auf der ePA können alle Gesundheitsdaten und Befunde, wie etwa Diagnosen, Medikamentenlisten, e-Impfpässe, e-Bonushefte, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Laborbefunde oder Arztbriefe digital gespeichert werden.
Leistungserbringer (wie etwa Ärzte, Krankenhäuser, Physio- und Psychotherapeuten, Reha-Einrichtungen oder Pflegeheime) haben nach einer Behandlung grundsätzlich 90 Tage Zugriffsrecht auf Ihre ePA. Sie können also Daten von Ihnen hochladen und vorhandene Daten einsehen, sofern Sie das nicht anders geregelt haben.
Apotheken haben nach dem Einlesen Ihrer Gesundheitskarte drei Tage Zugriffsrechte. Aber: Sie können auch jederzeit die Dauer des Zugriffsrechtes verkürzen und beispielsweise festlegen, dass eine bestimmte Arztpraxis nur an dem Behandlungstag Zugriff auf Ihre Daten hat - oder auch zeitlich unbegrenzt.
Sie können außerdem einer Person Ihres Vertrauens Zugriff auf Ihre ePA gewähren.
Auch Patienten selbst können Daten hochladen, wie etwa Patiententestamente, ältere Gesundheitsdokumente oder Schmerztagebücher.
Elektronische Patientenakte für Privatversicherte
Private Krankenversicherungen sind nicht verpflichtet, eine ePA anzubieten.
Welche Daten werden auf der elektronischen Patientenakte gespeichert?
Grundsätzlich können die Patienten bestimmen, welche Daten gespeichert werden und für wen diese einsehbar sind. Sie können für jedes einzelne Dokument bestimmen, wer dieses einsehen darf.
Sie haben auch das Recht zu bestimmen, dass bestimmte Ärzte die ePA zwar befüllen dürfen, aber kein Leserecht haben.
Besonders bei heiklen Daten, wie etwa einer HIV-Infektion, einem Schwangerschaftsabbruch oder einer psychischen Erkrankung sind die Behandler gesetzlich verpflichtet, die Patienten auf ihr Widerspruchsrecht hinzuweisen.
Ergebnisse von genetischen Untersuchungen dürfen grundsätzlich nur nach schriftlicher oder elektronischer Einwilligung eingespeist werden.
Gut zu wissen:
Ab der Einführung der ePA im Jahr 2025 sind Krankenkassen dazu verpflichtet, zweimal innerhalb von zwei Jahren medizinische Dokumente für Sie zu digitalisieren und in Ihre ePA einzupflegen. (Das gilt für bis zu zehn Arztbriefe oder andere Dokumente.)
Arztpraxen hingegen müssen frühere Befunde nicht digitalisieren und eintragen.
Welche Vorteile hat die elektronische Patientenakte?
Grundsätzlich können alle Leistungserbringer sofort auf alle relevanten Daten zugreifen, ohne diese extra anfordern zu müssen. Das hat viele Vorteile:
- Unnötige Doppeluntersuchungen können vermieden werden.
- Je genauer ein Leistungserbringer über die Krankengeschichte informiert ist, desto besser kann er seine Behandlung anpassen. Beispiel: Ein Physiotherapeut bekommt nicht nur die Überweisung, sondern kann nachlesen, seit wann die Beschwerden bestehen, welche Untersuchungen schon stattgefunden haben und welche Therapien bereits durchgeführt wurden.
- Ungewollte Wechselwirkungen verschiedener Medikamente, die von unterschiedlichen Ärzten verordnet werden, können verhindert werden.
- Arztwechsel werden erleichtert.
- Das Einholen einer ärztlichen Zweitmeinung wird vereinfacht.
Gut zu wissen: Ein Widerspruch ist jederzeit möglich
Im Falle eines Widerspruchs ist die Krankenkasse verpflichtet, alle bisher eingetragenen Daten zu löschen.
Sie können auch jederzeit einzelne Daten löschen lassen.
Zudem können Sie auch der Weitergabe Ihrer Daten für die Wissenschaft und Forschung (gemeinwohlorientierte Forschungszwecke) widersprechen.
Welche Nachteile hat die elektronische Patientenakte?
- Gesundheitsdaten sind sehr sensible Daten und könnten bei einem Hackerangriff in falsche Hände gelangen. Zwar wird der ePA von Experten ein sehr hoher Sicherheitsstandard attestiert, doch eine absolute Sicherheit gibt es natürlich nirgends.
- Zudem können zwar Gesundheitsdaten, die zu Stigmatisierungen führen könnten, wie etwa Diagnosen von HIV, psychischen Erkrankungen oder Suchterkrankungen aus der ePA herausgehalten werden. Dennoch können bestimmte Medikamente auf der Medikamentenliste Rückschlüsse auf diese Krankheiten zulassen. Teile der Medikationsliste können nicht gesperrt werden.
Wie erhalten Patienten Zugriff auf ihre eigenen Daten?
Die gesetzlichen Krankenkassen stellen kostenlose Apps zur Verfügung (die in den gängigen App-Stores angeboten werden), mit denen Patienten Zugriff auf ihre Daten haben. In der App können sie auch selbst Unterlagen oder Daten hochladen.
Und sie können in der App unter anderem auch festlegen, wer Zugriff auf welche Daten haben darf und welche Daten gelöscht werden sollen.
In der App können Patienten auch kontrollieren, wer auf welche Dokumente zugegriffen hat, denn jeder Zugriff auf Ihre ePA wird protokolliert.
Patienten ohne digitales Endgerät können zwar auch von vielen Vorteilen der ePA profitieren, jedoch nicht selbst auf ihre elektronische Patientenakte zugreifen und beispielsweise Daten hochladen. Wollen Patienten ohne App Daten löschen oder verbergen, können sie das über die Ombudsstelle der Krankenkasse veranlassen.
Tipp: Sie können auch einen Vertreter bestimmen, der in Ihrem Namen auf seinem digitalen Endgerät Ihre Daten verwaltet.
Fazit
Die ePA bietet eine ganze Reihe von Möglichkeiten, um die Patientenversorgung einfacher, besser und sicherer zu machen. Allerdings müssen Patienten wichtige Entscheidungen treffen: Will ich die elektronische Patientenakte überhaupt? Wer soll Zugriff auf meine Daten haben? Auf welche genau? Und wie lange? Das sind Fragen, mit denen Sie sich auseinandersetzen sollten.
Und noch ein Tipp: Nicht nur bei der Nutzung der ePA gilt: Schützen Sie unbedingt Ihre digitalen Endgeräte vor Hackerangriffen! Installieren Sie regelmäßig Sicherheitsupdates, nutzen Sie keine verdächtigen WLANs im öffentlichen Raum und nutzen Sie nur Software, der Sie vertrauen können.