Geld Geld, Gold & Co. als Weihnachtsgeschenk
Wer zu Weihnachten Geld verschenkt, gibt den Beschenkten die Möglichkeit, genau das zu kaufen, was sie sich wirklich wünschen. Ein Geldschein im Umschlag ist allerdings ziemlich unpersönlich. Wie wäre es mit Alternativen, wie etwa Goldmünzen, Gutscheinen oder Aktien? Finanzexperte Sebastian Hanisch gibt Tipps, worauf Sie achten sollten, damit Ihr "Geld-Geschenk" nicht zur Enttäuschung wird.
Manchmal ist es gar nicht so einfach, das richtige Weihnachtsgeschenk zu finden. Eine einfache Möglichkeit, gerade wenn es um Präsente für Jugendliche geht: Geld verschenken. Dann können die Beschenkten genau das kaufen, was sie sich wünschen. Der Nachteil: Geldscheine im Umschlag zu verschenken, wirkt für viele sehr unpersönlich. Eine kreative Verpackung kann hier zwar helfen, es gibt aber auch Alternativen zum Bargeld-Geschenk.
Gutscheine verschenken
Egal ob für eine konkrete Leistung (beispielsweise Ballonfahrt, Kinobesuch) oder über einen bestimmten Betrag (etwa 30 Euro für einen bestimmten Versandhändler): Gutscheine sind ein beliebtes Weihnachtsgeschenk. Häufig stellt sich aber die Frage, wie lange ein Gutschein gültig ist. In den meisten Fällen gilt ein Gutschein, insbesondere wenn kein Ablaufdatum vermerkt ist, drei Jahre bis zum Jahresende. Kaufen Sie im Dezember 2023 einen Gutschein als Weihnachtsgeschenk, ist dieser bis zum 31.12.2026 gültig.
Es kann aber Ausnahmen geben, beispielsweise wenn es um einen Gutschein für einen Musical-Eintritt geht. Dann kann der Gutschein auf die Spielzeit des Musicals begrenzt sein. Informieren Sie sich daher vor dem Kauf!
Gut zu wissen:
- Rückgabe: Viele Einzelhändler nehmen als Kulanzleistung Waren bei Nichtgefallen zurück und erstatten den Kaufpreis. Bei Gutscheinen ist das nicht die Regel. Auch hier lohnt es sich, die Konditionen genau zu lesen.
- Personalisierte Gutscheine: Oft lassen sich Gutscheine personalisieren und mit einem Grußtext versehen (beispielsweise "Für Sophia"). Dennoch sind solche Gutscheine auf andere Personen übertragbar.
Goldbarren und -münzen verschenken
Mit Goldbarren und -münzen lassen sich "Werte" verschenken, die die Beschenkten sparen können. Gleichzeitig ist ein kleiner Goldbarren unter dem Weihnachtsbaum ein besonderes Geschenk. Doch Vorsicht: Bei sehr kleinen Goldbarren ist der Aufschlag auf den Materialpreis sehr hoch.
Beispiel (Stand: Anfang Dezember 2023):
10-Gramm-Barren: etwa 64 Euro pro Gramm
1-Gramm-Barren: über 72 Euro
Damit eignen sich die kleinsten Barren nicht als Geldanlage, sondern höchstens als außergewöhnliches Geschenk.
Wichtig:
- Kaufen Sie Gold immer bei seriösen Händlern oder Banken.
- Kaufen Sie nur übliche Anlagemünzen (beispielsweise Krügerrand, Maple Leaf oder Wiener Philharmoniker).
Vorsicht bei Sammlermünzen
Neben Anlagemünzen werden auch Sammlermünzen als Geschenkidee angepriesen, beispielsweise historische, vermeintlich seltene Münzen oder aufwändige, angeblich "streng limitierte" Prägungen mit hohem "Wertsteigerungspotenzial". Das kann unter Umständen ein Geschenk sein, um beispielsweise junge Menschen für die Numismatik (Münzkunde) zu begeistern.
Als Geschenk für eine Geldanlage eignen sich Sammlermünzen aber fast nie. Nur wenn Sie selbst fundierte Erfahrung haben, können Sie beurteilen, ob eine Sammlermünze einen Wert hat und später wirklich weiterverkauft werden kann.
Übrigens: Auch Edelsteine oder Schmuck eignen sich in der Regel nicht als Geldanlage.
Sparkonto für Kinder oder Enkel verschenken
Möchte man Kindern oder Enkeln Geld schenken, stellt sich oft die Frage, ob es sich lohnt, diesen ein Konto einzurichten. Fast immer lautet die Antwort hier: Ja! Mit einem eigenen Konto können Kinder an den verantwortungsvollen Umgang mit Geld herangeführt werden. Außerdem können Beträge auf diese Weise sicher verwahrt werden, damit sich Kinder oder Enkel später einen großen Wunsch erfüllen können. Viele Banken bieten teils attraktive Konditionen für Kinderkonten an (etwa eine höhere Verzinsung), um junge Kunden an sich zu binden. Vergleichen lohnt sich hier.
Wichtig:
Konten für Kinder können nur die Erziehungsberechtigten, also im Normalfall die Eltern, eröffnen.
Aktien oder ETFs verschenken
Um Kinder oder Jugendliche für die Zukunft abzusichern oder Geld für spätere, größere Ausgaben, wie den Führerschein anzusparen, lohnt es sich grundsätzlich auch darüber nachzudenken, Aktien oder ETFs zu verschenken. ETFs sind eine günstige Möglichkeit, breitgestreut in Aktien zu investieren. Sie investieren als Fonds in Aktien, die auch in einem Index enthalten sind, zum Beispiel im MSCI World. Einzelaktien haben dagegen ein deutlich höheres Kursrisiko.
Voraussetzung für ein ETF-Geschenk ist, das die Beschenkten ein Depot haben, in dem Wertpapiere wie ETFs, Anleihen oder Aktien verwahrt werden können. Bei Kindern müssen die Eltern das Depot eröffnen.
Tipp: Sie können auch einen ETF-Sparplan einrichten lassen und monatlich per Dauerauftrag Geld auf das Referenzkonto einzahlen. Dann wird jeden Monat ein fester Betrag in einen ETF investiert.
Rechtslage bei Geldgeschenken
- Erzielen Kinder durch geschenktes Geld Kurs- oder Zinseinkünfte, können diese unter bestimmten Umständen steuerpflichtig werden. Kindern steht jedoch, wie Erwachsenen auch, ein Freibetrag von 1.000 Euro pro Jahr zu. Voraussetzung: Das Geld gehört dem Kind und ist auf dessen Namen angelegt. Richten Sie daher für jedes Kind einen eigenen Freistellungauftrag bei der Bank ein!
- Bei größeren Schenkungen können Steuern anfallen. Die greifen bei den eigenen Kindern allerdings nur im Ausnahmefall, denn hier gilt ein hoher Freibetrag von 400.000 Euro. Bei Enkeln beträgt der Freibetrag 200.000 Euro, bei Neffen und Nichten 20.000 Euro - in einem Zeitraum von zehn Jahren. Bei einer sehr großzügigen Patentante beispielsweise könnte dieser Betrag in zehn Jahren eventuell überschritten werden. Dann wird Schenkungssteuer fällig.
Eine besinnliche Adventszeit und frohe Weihnachten wünschen Sebastian Hanisch und "Wir in Bayern"!