Geld Tipps: Handwerker-Pfusch & zu hohe Rechnungen
Die Waschmaschine ist kaputt, die Heizung funktioniert nicht oder das Bad soll neu gefliest werden – wer es nicht selbst machen kann, beauftragt dafür einen Handwerksbetrieb. Leider kommt es dabei immer wieder zu bösen Überraschungen wie überhöhten Rechnungen oder mangelhafter Arbeit. Das müssen Sie als Auftraggeber aber nicht hinnehmen. Finanzexperte Sebastian Hanisch gibt Tipps, wie Sie richtig reklamieren.
In der heutigen Zeit ist man meistens schon froh, überhaupt einen Handwerker zu bekommen. Umso ärgerlicher ist es, wenn die Arbeit schlampig gemacht oder nicht zum vereinbarten Termin abgeschlossen wurde. Oder wenn Handwerksbetriebe die Rechnung in einer Höhe stellen, mit der Sie nicht gerechnet haben. In solchen Fällen ist es gut zu wissen, welche Rechte Sie gegenüber Handwerkern haben, wie Sie Handwerkermängel richtig reklamieren und wie Sie sich vor überhöhten Rechnungen schützen können.
Wenn die Arbeit nicht zu Ihrer Zufriedenheit ausgeführt wurde…
Die Wände sind schlampig gestrichen, die Fliesen schief verlegt oder die Heizung funktioniert trotz teurer Reparatur immer noch nicht. Wurde die erbrachte Arbeit nicht wie vereinbart oder mangelhaft erledigt, sollten Sie den Mangel, sobald er Ihnen auffällt, reklamieren und eine Frist setzen, in der dieser Mangel beseitigt oder nachgebessert werden muss. Eine angemessene Frist sind in der Regel mindestens zehn Tage – je nachdem, wie umfangreich die zu erledigenden Arbeiten sind. Handwerker haben das Recht zur Nachbesserung, sofern diese dem Kunden zumutbar ist. Die Nachbesserung muss dabei möglich sein und nicht mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden sein. Bis zur Beseitigung des Mangels müssen Sie die Rechnung nicht vollständig bezahlen.
Beseitigt der Handwerker den Mangel nicht innerhalb der Frist, haben Sie das Recht, den Mangel von einem anderen Handwerker nachbessern zu lassen (Selbstvornahme). Die Kosten dafür muss der ursprünglich beauftragte Handwerker tragen.
Wichtig: Dokumentieren Sie die Mängel mit Fotos und/oder Zeugen.
Achtung: Abnahmeprotokoll nicht voreilig unterschreiben
Mit Ihrer Unterschrift auf dem Abnahmeprotokoll bestätigen Sie, dass die Arbeiten korrekt durchgeführt wurden. Fällt Ihnen hinterher auf, dass das doch nicht so ist, können Sie bei offensichtlichen Mängeln nicht mehr reklamieren, sondern nur noch bei versteckten Mängeln.
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist bei Handwerkern beträgt zwei Jahre, bei Leistungen am Bau fünf Jahre.
Wenn Handwerker Müll und Schmutz zurücklassen…
Handwerker müssen Ihren Müll mitnehmen und durch sie verursachte Verschmutzungen beseitigen. Tun sie das nicht, ist das ein Mangel und Sie können die Beseitigung fordern. Kommen die Handwerker dieser Beseitigungspflicht nicht nach, können Sie eine Reinigungsfirma beauftragen und die Kosten dafür von der Rechnung abziehen.
Wenn Handwerker Termine und Fristen nicht einhalten…
Halten Handwerker verbindlich vereinbarte Termine nicht ein, geraten sie in Verzug. In diesem Fall sollten Sie eine Frist, in der Regel von ein bis zwei Wochen, setzen. Werden die Arbeiten in diesem Zeitraum nicht mangelfrei ausgeführt, können Sie für die daraus entstandene Schäden Schadenersatz verlangen, sofern der Handwerker das verschuldet hat. Nicht verschuldet hat er es beispielsweise, wenn er krank wurde.
Tipp:
Vereinbaren Sie mit dem Handwerker im Vorfeld schriftlich eine Vertragsstrafe, die fällig wird, wenn die vereinbarten Arbeiten nicht termingerecht fertiggestellt werden. Bei einfachen Reparaturen ist das allerdings nicht üblich.
Wenn Handwerker Schäden verursachen…
Es ist schnell passiert, dass Handwerker beispielsweise versehentlich eine teure Vase runterwerfen oder anderweitige Schäden verursachen. Diese werden von der Haftpflichtversicherung der Handwerksbetriebe übernommen.
Wenn Handwerker überteuerte Rechnungen stellen…
Bösen Überraschungen bei der Rechnung können Sie vorbeugen, wenn Sie folgende Tipps beachten:
Kostenvoranschlag:
- Lassen Sie sich Kostenvoranschläge von verschiedenen Handwerkern geben, um besser vergleichen zu können.
- Werden Sie nicht explizit darauf hingewiesen, dürfen Ihnen für die Erstellung eines Kostenvoranschlags keine Kosten in Rechnung gestellt werden.
- Ein Kostenvoranschlag ist allerdings juristisch nicht bindend. Es kann sein, dass die tatsächlichen Kosten höher sind. Falls abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten den Kostenvoranschlag wesentlich übersteigen (ab etwa 10-20 Prozent), muss der Handwerker Sie jedoch unverzüglich darauf aufmerksam machen und das auch begründen. Sie haben dann als Auftraggeber das Recht, den Vertrag zu kündigen. Die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten (Anfahrt, Material und Arbeitszeit) müssen sie jedoch tragen. Kündigen Sie nicht, müssen Sie den höheren Preis bezahlen.
- Erklärt sich das Handwerksunternehmen bereit, den Kostenvoranschlag als bindend zu vereinbaren, dann handelt es sich um einen Festpreis, der eingehalten werden muss.
- Wichtig: Achten Sie darauf, dass im Kostenvoranschlag alle Kosten (wie etwa Anfahrtskosten, Stundenlohn und Materialkosten) aufgeführt sind.
An- und Abfahrtskosten:
In der Regel berechnen Handwerker An- und Abfahrtspauschalen.
- Informieren Sie sich vor Auftragsvergabe über die Höhe der Fahrtkosten, um keine bösen Überraschungen zu erleben. Die Fahrtkosten sollten nach Entfernungen gestaffelt sein.
- Muss der Handwerker nochmal in die Firma fahren, weil er Werkzeug oder Material vergessen hat, müssen Sie das nicht bezahlen.
- Achten Sie darauf, dass die Zeit für die Anfahrt nicht zusätzlich zur Anfahrtspauschale auch auf die Arbeitszeit angerechnet wird (doppelte Abrechnung).
Stundenlohn:
- Erkundigen Sie sich vor Auftragsvergabe nach dem Stundenlohn des Handwerkers.
- Fragen Sie im Vorfeld nach dem Abrechnungsrhythmus, ob er beispielsweise im 10-Minuten-Takt abrechnet. Falls er jede angefangene Stunde voll berechnet, sollten Sie die Finger davon lassen. Das ist laut Gerichtsurteil sogar unzulässig.
- Achtung: Um den Preis in die Höhe zu treiben, kommen manchmal auch mehrere Handwerker für eine einfache Aufgabe, die gut von einem alleine erledigt werden kann. Der zweite oder sogar dritte Handwerker steht vielfach nur daneben. Ihnen wird jedoch die Arbeitszeit für alle anwesenden Handwerker in Rechnung gestellt. Das müssen Sie nicht akzeptieren. Fragen Sie am besten im Vorfeld, wie viele Personen kommen.
Mehrwertsteuer:
Handwerker müssen die Preise inklusive Umsatzsteuer angeben. Haben sie im Vorfeld nur den Nettopreis genannt, ohne darauf hinzuweisen, dann müssen Sie nicht den höheren Bruttopreis bezahlen.
Wichtig: Eine Rechnung muss nachvollziehbar und prüfbar sein. Anhand der Rechnung muss klar werden, welche Leistungen erbracht wurden und berechnet werden. Ist das nicht der Fall, lassen Sie sich die Rechnung erklären und fordern gegebenenfalls eine prüfbare Rechnung.
Achtung: Schwarze Schafe und der Phantasieschäden-Trick
Wenn beispielsweise bei einem Elektrogerät wie einer Waschmaschine etwas kaputt ist, kann der Kunde in der Regel nicht nachvollziehen, woran es liegt. Leider kommt es immer wieder vor, dass schwarze Schafe auch funktionsfähige Teile austauschen, um an der Reparatur mehr zu verdienen. Um sich vor derartigen Betrügereien zu schützen, sollten Sie das Unternehmen darauf hinweisen, dass Sie die defekten Teile behalten wollen. So haben Sie die Möglichkeit, bei einem unabhängigen Gutachter prüfen zu lassen, ob das ausgetauschte Teil wirklich defekt ist.
Tipp: Schlichtungsstelle der örtlichen Handwerkskammer
Bei Streitigkeiten mit Handwerkern haben Sie die Möglichkeit, sich bei der Schlichtungsstelle der örtlichen Handwerkskammer beraten zu lassen. Diese kann Ihnen helfen, eine Einigung mit dem Handwerker zu erzielen. Das ist in der Regel günstiger und schneller, als einen Rechtsanwalt einzuschalten oder vor Gericht zu gehen.