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Geld Wer sollte für den Pflegefall vorsorgen?

Das Thema Pflegeversicherung ist sehr komplex. Daher gibt Finanzexperte Sebastian Hanisch in einer dreiteiligen Reihe wichtige Tipps. Dabei geht es um Pflegekosten- und Pflegerentenversicherung, daneben um Pflegetagegeldversicherung und zum Auftakt um Pflegezusatzversicherungen: Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nicht alle Kosten ab, die im Pflegefall anfallen können. Reicht die Rente nicht, um die zusätzlichen Kosten zu decken, und ist kein Vermögen vorhanden, kann es sein, dass die Kinder zur Kasse gebeten werden. Für wen macht es Sinn, eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen?

Stand: 05.02.2024

Symbolbild Pflegeversicherung | Bild: BR/MEV/Christian Albert

Laut Daten des Statistischen Bundesamtes sind rund 5 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig (Stand Ende 2021). Durch einen Unfall oder eine Krankheit können auch junge Menschen zu einem Pflegefall werden. Die Wahrscheinlichkeit steigt mit dem Alter. Bei den unter 60-Jährigen liegt der Anteil der Pflegebedürftigen bei unter eineinhalb Prozent (Stand Ende 2021). Bei den 70- bis 74-Jährigen sind es schon rund neun Prozent und bei den über 90-Jährigen 82 Prozent. Dabei werden 16 Prozent aller Pflegebedürftigen vollstationär in einem Heim betreut.
Eine Pflege, sei es zu Hause oder in einem Heim, ist kostspielig. Die gesetzliche Pflegeversicherung, in die jeder in Deutschland privat oder gesetzlich Krankenversicherte einzahlt, übernimmt in aller Regel aber nur einen Teil der tatsächlich anfallenden Kosten. Die Differenz muss aus eigener Tasche gezahlt werden - durch die Rente, Vermögen oder eventuell die eigenen Kinder. Um diese finanzielle Lücke zu schließen, werden Pflegezusatzversicherungen angeboten.

In welcher Höhe übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung die Kosten?

Wieviel die gesetzlichen Pflegeversicherungen übernehmen, hängt vom Pflegegrad und der Art der Pflege (durch Angehörige, einen ambulanten Pflegedienst oder im Pflegeheim) ab. Zum 1. Januar 2024 wurden die Leistungen der Versicherung an verschiedenen Stellen verbessert.

  • Bei der Betreuung zu Hause durch Angehörige zahlt die Pflegekasse Pflegegeld: 332 Euro bei Pflegegrad 2 und bis zu 947 Euro bei Pflegegrad 5.
  • Mit Pflegesachleistungen kann professionelle Pflege daheim finanziert werden (ambulante Pflegedienste): Hier zahlt die Pflegeversicherung maximal 761 Euro bei Pflegegrad 2 und bis zu 2.200 Euro bei Pflegegrad 5.
  • Bei der Unterbringung in einem Pflegeheim übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung zwischen 770 Euro bei Pflegegrad 2 und 2.005 Euro bei Pflegegrad 5. Zudem zahlt die Versicherung einen festen Zuschuss zum Eigenanteil der Heimunterbringung, der sich nach dem Pflegegrad richtet und von Jahr zu Jahr höher wird. (15 Prozent des Eigenanteils im ersten Jahr und 30/50/75 Prozent im 2./3. und ab dem 4. Jahr.)

Welche Kosten müssen selbst getragen werden?

Wie hoch die finanzielle Eigenbelastung ist, hängt von vielen Faktoren ab, vor allem vom Pflegegrad und der Frage, ob zu Hause oder im Heim gepflegt wird. Die durchschnittliche finanzielle Belastung für eine pflegebedürftige Person (Pflegegrad 2 bis 5) liegt in Bayern bei rund 2.500 Euro monatlich im ersten Jahr und bei rund 1.500 Jahr ab dem 4. Jahr (wegen des steigenden Zuschusses zum Eigenanteil durch die gesetzliche Pflegeversicherung). Diese Kosten müssen selbst getragen werden.

Schonvermögen und Elternunterhalt

Reichen die Rente, Einkünfte des Ehepartners, das eigene Vermögen sowie die Leistungen der Pflegeversicherung bei Pflegebedürftigen nicht zur Deckung der Pflegekosten aus, übernehmen Sozialämter mit der "Hilfe zur Pflege" in der Regel die Differenz der Kosten für die Pflegeleistungen oder den Heimplatz. Zuvor muss jedoch das eigene Vermögen bis auf ein Schonvermögen von 10.000 Euro pro Person verwendet werden. Immobilien müssen grundsätzlich verkauft werden. Es gibt aber Ausnahmen, je nachdem, ob eine Immobilie von Angehörigen oder vom Pflegebedürftigen bewohnt wird und ob sie nicht zu groß ist.
Das Sozialamt kann sich das Geld aber bei den Kindern zurückholen, denn grundsätzlich sind Kinder per Gesetz ihren Eltern gegenüber unterhaltspflichtig, sofern die Kinder ein Jahresbruttoeinkommen von über 100 000 Euro haben.

Ist eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll?

Die Frage, ob eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll ist, hängt von vielen Faktoren ab. Wer (auch) im Alter voraussichtlich hohe Einkünfte, zum Beispiel durch Vermietung erzielen wird, mit denen der Eigenanteil zur Pflege bestritten werden kann, für den ist die Versicherung nicht unbedingt notwendig.
Ähnliches gilt, wenn ein entsprechend hohes Vermögen existiert, das nicht unbedingt vererbt werden soll, sondern für die Pflege (teilweise) verbraucht werden kann.
Wer über ein eher geringes Einkommen verfügt und kein nennenswertes Vermögen besitzt, sollte den finanziellen Spielraum besser nutzen, um für das Alter anzusparen, sich also zunächst um die Altersvorsorge kümmern (etwa mit einem Sparplan).
Wichtig ist es außerdem, zunächst grundlegende Risiken abzusichern (besonders wichtig ist die Haftpflichtversicherung, gegebenenfalls auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung).
Wer neben der Altersvorsorge genügend Spielraum hat, die (später womöglich steigenden) Versicherungsbeiträge zu zahlen und Wert darauf legt, dass bestehendes Vermögen nicht für die Pflege verbraucht wird, sondern vererbt werden soll, für den kann der Abschluss einer Versicherung sinnvoll sein.

Wann sollte ich eine Pflegezusatzversicherung abschließen?

Je früher Sie eine Versicherung abschließen, desto geringer sind die monatlichen Beiträge. Wer mit Anfang 20 eine Versicherung abschließt, ist ab dem Alter auch geschützt für den Fall der Fälle. Dennoch ist die Pflegezusatzversicherung für junge Menschen nicht die wichtigste. Die Wahrscheinlichkeit eines Pflegefalls ist in jungen Jahren gering und oft ist zu dem Zeitpunkt nicht klar, wie die finanzielle Situation im Alter aussehen wird. In jungen Jahren gilt es, zunächst andere Risiken abzusichern.
Allerdings: Wer gesundheitlich bereits bestimmte Einschränkungen hat, wird unter Umständen von den Versicherern nicht mehr genommen. Kurz vor der Beantragung eines Pflegegrads die Versicherung abzuschließen, geht also meist nicht.

Fazit

Ob Sie im Alter pflegebedürftig werden und welche Kosten dann auf Sie und Ihre Angehörigen zukommen, kann keiner wissen. Gut zu wissen ist aber, dass im Notfall der Staat einspringt. Wer Pflege benötigt, erhält sie also auch.
Aber: Hohe Pflegekosten können das Ersparte fürs Alter oder das Erbe, das für die Enkel gedacht ist, aufbrauchen. Eine Pflegeversicherung kann hier sinnvoll sein. Allerdings nur, wenn Sie sich die Beiträge dauerhaft leisten können. Zunächst sollten Sie sich um die Altersvorsorge und um die Absicherung grundlegender Risiken kümmern. Wer hohe Einnahmen, etwa aus Vermietung hat, dass er daraus die entstehenden Kosten im Pflegefall gut schultern kann, der braucht keine Pflegezusatzversicherung.


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