Geld Reha-Antrag abgelehnt – was tun?
Medizinische Reha-Maßnahmen helfen Patienten beispielsweise nach einem Herzinfarkt, einer Operation oder bei chronischen Krankheiten, ihre Beweglichkeit und Selbständigkeit wiederzuerlangen und Folgeerkrankungen zu verhindern. Doch nicht selten wollen Kranken- oder Rentenversicherungen die Kosten dafür nicht übernehmen, obwohl der behandelnde Arzt die Reha empfiehlt. Finanzexperte Sebastian Hanisch erklärt, was Sie in tun können, wenn Ihr Reha-Antrag abgelehnt wird.
Kostenträger einer Reha
Für die Übernahme der Kosten der medizinischen Reha-Maßnahmen kommen mehrere Träger in Frage: Rentenversicherung, Krankenkassen, Unfallversicherungen, Berufsgenossenschaften und einige andere.
Für Menschen im Erwerbsleben ist meist die Rentenversicherung zuständig, für Rentner in der Regel die gesetzliche Krankenkasse. Sollte ein Kostenträger nicht für einen Antrag zuständig sein, ist er verpflichtet, den Antrag an den zuständigen Kostenträger weiterzuleiten.
Anders als bei den gesetzlichen Kassen, bezahlen die privaten Krankenversicherungen nicht grundsätzlich Reha-Maßnahmen. Es kommt darauf an, wie der konkrete Tarif ausgestaltet ist und um welche Maßnahmen es sich handelt.
Frist für die Entscheidung über den Reha-Antrag
Wurde ein Reha-Antrag gestellt, hat der Leistungsträger zwei Wochen Zeit, seine Zuständigkeit zu prüfen. Inhaltlich muss anschließend innerhalb von drei Wochen entschieden werden, sofern kein medizinisches Gutachten notwendig ist.
Widerspruch gegen die Ablehnung eines Reha-Antrags
Wird Ihr Reha-Antrag abgelehnt, haben Sie in der Regel vier Wochen Zeit für einen Widerspruch gegen die Entscheidung. Die Rentenversicherung oder die Krankenkassen müssen eine Ablehnung begründen. In Ihrem Widerspruch sollten Sie auf diese Ablehnungsgründe eingehen und versuchen, diese zu entkräften.
Widerspruch abgelehnt - Klage beim Sozialgericht
Wird Ihr Widerspruch abgelehnt, können Sie beim Sozialgericht Klage einreichen. Lassen Sie sich davor aber auf jeden Fall entweder von einem Fachanwalt für Sozial- oder Medizinrecht beraten oder bei einer dieser Beratungsstellen:
- Arbeitskreis Gesundheit: https://www.arbeitskreis-gesundheit.de/reha-beratung
- Unabhängige Patientenberatung: https://www.patientenberatung.de/de
- Sozialverband Deutschland: https://www.sovd.de/
Alternativ zur Klage können Sie auch einen neuen Antrag stellen.
Recht auf Wunschklinik
Grundsätzlich können Sie eine Reha-Einrichtung selbst wählen. Es kommt allerdings häufig vor, dass der Leistungsträger eine andere Einrichtung auswählt. Daher sollten Sie möglichst genau begründen, warum Sie zum Beispiel eine ganz bestimmte Klinik bevorzugen (beispielsweise Wohnortnähe). Die Krankenkasse oder die Rentenversicherung kann Ihren Wunsch dann nur aus bestimmten Gründen ablehnen, etwa wenn sie die Reha-Einrichtung für ungeeignet hält oder unverhältnismäßig hohe Kosten anfallen würden.
Sollte Ihrem Wunsch nicht entsprochen werden, können Sie Widerspruch einlegen.
Reha nur alle 4 Jahre?
Grundsätzlich muss der Versicherungsträger nur alle vier Jahre eine Reha genehmigen. Eine Ausnahme bildet ein wichtiger medizinischer Grund, beispielsweise eine andere/neue Krankheit, bei der eine Reha-Maßnahme sinnvoll ist. Hatten Sie beispielsweise aufgrund einer Hüftoperation vor zwei Jahren eine Reha und haben nun einen Schlaganfall erlitten, liegt aufgrund des Schlaganfalles ein wichtiger medizinischer Grund vor, vor Ablauf der Wartezeit von vier Jahren erneut eine Reha in Anspruch zu nehmen.
Fazit:
Lassen Sie sich nicht entmutigen, wenn Ihr Reha-Antrag zunächst abgelehnt wird, sondern legen Sie fristgerecht Widerspruch ein.