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Geld Zahnzusatzversicherung - darauf sollen Sie achten!

Bei vielen Zahnbehandlungen werden die Kosten nur teilweise von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Vor allem bei Zahnersatz, wie etwa Implantaten, müssen die Versicherten tief in die eigene Tasche greifen. Dieses finanzielle Risiko kann – zumindest teilweise – mit einer Zahnzusatzversicherung abgefedert werden. Finanzexperte Sebastian Hanisch gibt Tipps, worauf Sie beim Abschluss einer Versicherung achten sollten.

Stand: 17.08.2023

Symbolbild Zahnzusatzversicherung | Bild: picture-alliance/dpa/Westend61/ Style-Photography

Gesetzliche Krankenkassen zahlen bei Zahnersatz einen Festzuschuss zu den anfallenden Kosten von 60 Prozent für die sogenannte Regelversorgung. Damit ist eine zweckmäßige Behandlung gemeint, die aus medizinischer Sicht ausreichend ist, zum Beispiel Brücken oder einfache Kronen.
Der Zuschuss erhöht sich auf 70 Prozent, wenn die Patienten für die vorangegangenen fünf Jahre ein Bonusheft (Nachweis der jährlichen zahnärtzlichen Vorsorgeuntersuchung) vorlegen können. Auf 75 Prozent erhöht sich der Zuschuss, wenn das Bonusheft für die vorausgegangenen zehn Jahre lückenlos ist.
Das heißt, gesetzlich Versicherte müssen für die Regelversorgung zwischen 25 und 40 Prozent aus eigener Tasche zahlen. Zahnimplantate oder hochwertige Kronen gehören nicht zur Regelversorgung und werden daher nicht von den Krankenkassen mit 60 Prozent bezuschusst. Hier zahlen die Kassen nur die Summe dazu, die sie bei einer Regelversorgung bezahlt hätten. Der Großteil der Kosten - nicht selten ein vierstellliger Betrag - muss von den Patienten selbst übernommen werden. Um sich gegen diese Kosten abzusichern, gibt es viele unterschiedliche Zahnzusatzversicherungen auf dem Markt.

Vergleichen Sie die Tarife der Zahnzusatzversicherungen!

Zahnzusatzversicherungen unterschieden sich nicht nur erheblich in den Versicherungsbeiträgen, sondern auch in den Leistungen. Deshalb ist es wichtig, nicht nur die Beitragssummen zu vergleichen, sondern auch die enthaltenen Leistungen unter die Lupe zu nehmen.

Tipps zur Wahl der Zahnzusatzversicherung

  • Viele Zahnzusatzversicherungen übernehmen - je nach Tarif - nur einen Teil des Rechnungsbetrages. Manche tragen die vollen Kosten. Doch Vorsicht: Solche Tarife sind oft deutlich teurer. Vergleichen Sie, ob ein Tarif, der zum Beispiel "nur" 90 Prozent der Kosten übernimmt, nicht im Endeffekt günstiger für Sie ist. Und: Manche Tarife erstatten mehr, wenn Sie in eine Zahnarztpraxis gehen, die mit der Versicherung zusammenarbeitet. Überlegen Sie sich, ob das für Sie in Frage käme.
  • Leistungsstarke Verträge übernehmen auch (teilweise) die Kosten für hochwertige Inlays oder den Knochenaufbau, der oft vor dem Einsetzen eines Implantats notwendig ist. Vergleichen Sie alle Leistungen: Wie sieht es zum Beispiel mit Wurzelbehandlungen oder Kunststofffüllungen aus? Die monatlichen Kosten unterscheiden sich sehr in den Leistungen, sind aber auch abhängig vom Alter bei Vertragsbeginn. Die günstigsten Tarife fangen bei fünf Euro pro Monat an, die teureren liegen bei über 100 Euro.
  • Viele Tarife übernehmen jährliche professionelle Zahnreinigungen. Entsprechend erhöhen sich aber auch die monatlichen Kosten. Im Regelfall sind solche Leistungen nicht nötig. Ist die Zahnreinigung aber versichert, sollten Sie das Angebot auch regelmäßig wahrnehmen. Ganz grundsätzlich gilt: Achten Sie auch auf Leistungen, die Sie nicht benötigen, zum Beispiel für Hypnose oder Akupunktur, die einen Vertrag unnötig teuer machen können.
  • Manche Versicherungen greifen das erste Mal frühestens nach acht Monaten ab Vertragsschluss, andere nach drei Monaten oder sogar ohne Wartezeit.
  • Auch nach der Wartezeit erstatten die Versicherungen die Kosten in den ersten Jahren meist nur bis zu einem Höchstbetrag, der sich jährlich erhöht. Es macht dabei einen deutlichen Unterschied, ob eine Versicherung nach drei oder erst nach fünf Jahren die Höchstbetrage bezahlt. Auch hier lohnt sich also ein Vergleich.
  • Fast alle Versicherungen zahlen nicht, wenn ein anstehender Zahnersatz vom Zahnarzt schon empfohlen wurde, also das medizinische Problem diagnostiziert wurde. Einige wenige Tarife versprechen, auch dann zu zahlen. Doch schauen Sie sich die Bedingungen hier genau an - insbesondere die Höchstgrenzen.
  • Manche Versicherungen halten den Beitrag über den gesamten Versicherungszeitraum - möglichst - konstant. Ein Teil der Beiträge geht dann in eine Altersrückstellung. Der Vorteil: Man kann sich die Versicherung auch noch im Alter leisten. Der Nachteil: Bei Vertragskündigung verlieren Sie die Rückstellungen. Andere Tarife steigen kontinuierlich im Alter.

Achtung: Auch bei Verträgen mit einem "konstanten" Tarif können die Beiträge steigen, wenn sich Kosten für Behandlungen stärker erhöhen, als vom Versicherer kalkuliert wurde.

Vorsicht:

Die meisten Versicherungen verlangen vor Vertragsabschluss Angaben zu erfolgten Behandlungen wie Zahnersatz oder Zahnlücken. Machen Sie hier falschen Angaben, kann es sein, dass die Versicherung überhaupt nicht zahlt. Der Anbieter wird bei einer größeren Rechnung die Unterlagen von Ihrem Zahnarzt anfordern. Spätestens dann würden falsche Angaben auffallen.

Härtefallantrag

Wer sehr wenig verdient und Zahnersatz benötigt, kann bei seiner Krankenversicherung einen Härtefall-Antrag stellen. Dann können die Kosten für die Regelversorgung komplett übernommen werden. Die Einkommensgrenze für eine alleinstehende Person liegt derzeit bei 1.358 Euro brutto.


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