RESPEKT Versammlungsfreiheit
- Die Versammlungsfreiheit ist in Deutschland als Grundrecht in der Verfassung verankert (Grundgesetz Artikel 8, Abs. 1).
- Versammlungen oder Aufzüge unter freiem Himmel müssen bis spätestens 48 Stunden vorher bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.
- Durch Demonstrationen kommen Probleme oder Fragestellungen an die Öffentlichkeit und es findet eine gesellschaftliche Debatte statt.
- Eine weltweit verbreitete Aktionsform ist die "Critical Mass", eine Art Fahrraddemo, die sich auf den Paragrafen 27 der Straßenverkehrsordnung beruft.
Freitag ist Demotag. Seit langer Zeit streiken Schülerinnen und Schüler der Fridays for Future-Bewegung jeden Freitag für eine bessere Klimapolitik. Wie schätzen sie die Wirkung ihrer Aktionen ein? Sind Demonstrationen die Waffe der Machtlosen oder wirksames politisches Handeln? Was soll mit Demos erreicht werden und wann werden sie gefährlich?
Demonstrieren ist ein Grundrecht
Demonstrieren ist ein demokratisches Grundrecht, ein sogenanntes Freiheitsrecht. Dabei gibt es ein paar Dinge zu beachten:
- Versammlungen in geschlossenen Räumen oder spontane, ungeplante Versammlungen müssen nicht angemeldet werden.
- Wer eine Versammlung oder einen Aufzug unter freiem Himmel organisieren will, muss das bis spätestens 48 Stunden vor Beginn bei der zuständigen Behörde anmelden.
- Damit soll sichergestellt werden, dass die Polizei die Versammlung und ihre Teilnehmer auch schützen kann. Auswirkungen für unbeteiligte Dritte sollen vermieden werden.
- Die reine Anmeldung genügt. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich.
- Verbieten kann die Behörde Versammlungen nur, wenn sie die öffentliche Sicherheit gefährdet sieht.
- Wer an einer Versammlung oder einem Aufzug teilnimmt, darf keine Waffen mit sich führen, sich nicht vermummen und keine Uniform oder Schutzausrüstung wie Helme tragen.
Demonstrationen und Gewalt
Immer wieder kommt es bei Demos zu Gewalttätigkeiten, vor allem mit Vertreter*innen des "Schwarzen Blocks". Der Schwarze Block ist eine Demonstrationsform, bei der sich Gruppierungen meist mit schwarzer Kleidung und Vermummung als homogene Masse präsentieren. Oft gehören diese Demonstrant*innen zur autonomen Szene: Sie provozieren durch ihr Auftreten die Polizei bewusst so, dass die Beamt*innen mit Zwangsmitteln reagieren, zum Beispiel mit Tränengas oder Schlagstöcken. Polizei-Pressesprecher Marcus da Gloria Martins sagt, die Polizei sei für viele radikale Demonstrant*innen sowas wie der Staat zum Anfassen.
Zahlen und Fakten: Quellen
Demos in Berlin und Frankfurt
ZEITMAGAZIN, 12/2019, 13./14.03.2019
Suffragetten
Bundeszentrale für politische Bildung
Massaker am Tiananmen-Platz
Bundeszentrale für politische Bildung
"Fridays for Future – Eine neue Protestgeneration?", Befragung März 2019 (PDF)
Institut für Protest- und Bewegungsforschung
Demostration, die die Welt veränderten
- Die Suffragetten demonstrieren Anfang des 20. Jahrhunderts für das Stimmrecht und die Gleichberechtigung von Frauen - mit Erfolg.
- Gandhis Idee des gewaltlosen Widerstands brachte Indien die Unabhängigkeit und ist für viele ein Vorbild.
- Die Anti-Atomkraft-Demos in den 1970er-Jahren führen dazu, dass die geplante Wiederaufbereitungsanlage (WAA) nicht gebaut wird.
- Montagsdemonstrationen 1989 in der DDR unter dem Motto "Wir sind das Volk" bewirken den Fall der Mauer.
Was bedeutet "Critical Mass"?
Critical Mass, auf deutsch "Kritische Masse", heißt eine weltweit verbreitete Aktionsform, bei der Gruppen von Radfahrer*innen und andere Verkehrsteilnehmende ohne Motor gemeinsam durch Innenstädte fahren. Unter dem Motto "wir stören nicht den Verkehr, wie sind ein Teil von ihm", wollen sie Radverkehr und die Interessen von Radfahrenden sichtbar machen.
Dabei berufen sie sich in Deutschland auf die Straßenverkehrsordnung. Nach ihr gelten mehr als 15 Radfahrer als Verband. Das heißt, sie müssen keine Radwege benutzen, dürfen nebeneinander fahren und in einem Zug Kreuzungen überqueren, auch wenn eine Ampel in der Zwischenzeit auf Rot schaltet.
Scheinbar unorganisiert trifft sich eine Critical Mass auf Verabredung oder regelmäßig, in vielen deutschen Städten etwa an jedem letzten Freitag des Monats.
Quelle: StVO, §27
"Wir haben oft Demonstrationen in dieser Stadt, wo viele Kollegen sagen: 'Und dafür muss ich meinen Kopf hinhalten?' Da ist es so, dass das nun mal unser Job ist. Dass man sagt: Wir schützen keine Meinung, wir schützen das Grundrecht, dass sich Menschen für eine Meinung auf die Straße begeben. Das ist Demokratie. Demokratie muss auch aushalten, dass Menschen ihre Meinung kundtun, die nur eine Mindermeinung ist."
Filmzitat Marcus da Gloria Martins, Polizeipressesprecher München
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Autorinnen: Claudia Sarrazin, Monika von Aufschnaiter