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Bundesgesetz Das seit 2005 geltende Zuwanderungsgesetz

Das "Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern" ist am 1. Januar 2005 in Kraft getreten.

Stand: 24.03.2010 | Archiv

Bundesinnenminister Otto Schily mit Jahresgutachten 2004 des Zuwanderungsrates | Bild: picture-alliance/dpa

Das "Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern" ist am 1. Januar 2005 in Kraft getreten.* Es ersetzte eine Vielzahl von bisher geltenden, sogenannten Aufenthaltstiteln durch zwei: befristete Aufenthaltserlaubnis und unbefristete Niederlassungserlaubnis.

Die wichtigsten Eckpunkte

Arbeitsmigration

Der Anwerbestopp von 1973 wird grundsätzlich beibehalten. Ohne Stellenzusage kommt im Regelfall kein Ausländer nach Deutschland. Ausnahmen gelten für:

  • Hochqualifizierte (Top-Manager, -Wissenschaftler)
  • Selbstständige, aber nur, wenn sie mindestens eine Million Euro investieren und mindestens zehn Arbeitsplätze schaffen
  • Studierende, die nach Studienabschluss innerhalb eines Jahres einen Arbeitsplatz finden


Das ursprünglich vorgesehene Punktesystem, das Zuwanderer nach bestimmten Kriterien wie Sprachkenntnisse, Qualifikation und Herkunftsland hätte qualifizieren sollen, wurde gestrichen. Auch eine immer wieder geforderte Einwanderung nach Quoten wurde nicht berücksichtigt.

Humanitäre Zuwanderung

Deutschland nimmt im Prinzip Flüchtlinge aus humanitären Gründen auf. Es folgt dabei der Genfer Flüchtlingskonvention, EU-Richtlinien und dem Zuwanderungsgesetz. Neu ist seit 2005:

  • Der Flüchtlingsstatus wird nun auch bei nichtstaatlicher Verfolgung (z. B. infolge von Bürgerkriegen) und bei geschlechtsspezifischer Verfolgung gewährt
  • Asylbewerber mit Abschiebungshindernissen (drohende Verfolgung im Herkunftsland) erhalten eine Aufenthaltserlaubnis statt einer bloßen Duldung


(Mit den beiden oberen Punkten wurden lediglich EU-Vorgaben umgesetzt)

  • Flüchtlinge ohne Asylverfahren, aber mit Abschiebungshindernissen, werden nur geduldet. Im Gegensatz zu früher haben sie nun keine Chance mehr auf eine Aufenthaltsbefugnis
  • Bundesländer können Härtefallkommissionen einrichten, müssen aber nicht (Es taten alle, als letztes auch Bayern)

Integration

Neuzuwanderer müssen in der Regel vom Staat finanzierte Integrationskurse besuchen:

  • 600 Stunden Sprachkurs
  • 30 Stunden Orientierungskurs: Staatskunde, Gesellschaft, Geschichte
  • Nichtteilnehmende Ausländer müssen mit Sanktionen rechnen: finanzielle oder sogar Aberkennung des Aufenthaltsrechts

Innere Sicherheit

Sehen die Behörden die innere Sicherheit gefährdet, gilt folgendes:

  • Regelausweisung bei Zugehörigkeit zu einer terroristischen Vereinigung, Terrorismusunterstützung, Leitung eines verbotenen Vereins und bei Schleusern, die zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt wurden
  • Ermessensausweisung bei "geistigen Brandstiftern" (z. B. islamistischen "Hasspredigern")
  • Würde jedoch nach einer solchen Ausweisung im Herkunftsland von Folter oder Tod drohen, darf die Person in Deutschland bleiben, muss aber Meldeauflagen, Einschränkungen in der Freizügigkeit oder Kommunikationsverbote akzeptieren

Spätaussiedler und jüdische Kontingentflüchtlinge

Familienangehörige von Spätaussiedlern und jüdische Kontingentflüchtlinge müssen Deutsch können. Juden müssen zudem nachweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern können.

* Die Entstehungsgeschichte des Zuwanderungsgesetzes entbehrt nicht einer gewissen Bizarrerie - mit inhaltlichen Folgen:

Der Bundesrat segnete den ersten Entwurf im März 2002 ab. Der damalige Bundesratspräsident Klaus Wowereit (SPD) wertete das Votum des Bundeslandes Brandenburg als Ja-Stimme, obwohl es einen Dissens zwischen dessen SPD-Ministerpräsidenten Manfred Stolpe (Ja) und CDU-Innenminister Jörg Schönbohm (Nein) gab. Das Bundesverfassungsgericht kippte daraufhin den Bundesratsbeschluss.

Das Zuwanderungsgesetz musste zurück in den Vermittlungsausschuss. Es dauerte bis Juli 2004, bis es der Bundesrat endgültig verabschiedete. Doch inzwischen war es zu einer wirtschaftlichen Rezession und damit zu einer gestiegenen Arbeitslosigkeit in manchen Bereichen gekommen. Dadurch wurden einige ursprünglich vorgesehene Erleichterungen für Neuzuwanderer gestrichen.


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