Zuwanderungsdiskussion CSU will Menschen aus ähnlichem Kulturkreis bevorzugen
"Wer aus einem christlichen Kulturkreis kommt, tut sich bei uns leichter", so CSU-Generalsekretär Scheuer in einem Interview. Entsprechend will er die Einwanderung regeln.
Die CSU will bei der Zuwanderung Menschen aus ähnlichem Kulturkreis bevorzugen. Generalsekretär Scheuer sagte in der "Bild am Sonntag" wörtlich: "Wer aus einem christlichen Kulturkreis kommt, tut sich bei uns leichter. Dieses Kriterium sollte für die Einwanderung von Fachkräften gelten."
Zugleich betonte Scheuer in dem Zeitungsinterview, dass die CSU weiterhin an einer Obergrenze für Flüchtlinge festhält. Diese Position vertritt Ministerpräsident Horst Seehofer seit letztem Jahr. Kritik an einer Bevorzugung christlicher Flüchtlinge kommt von der SPD.
Generalsekretärin Barley sagte, im Grundgesetz sei die Religionsfreiheit fest verankert. Die dürfe man nicht nach Lust und Laune einschränken. Ein Christ werde sich nicht automatisch besser einfügen als ein Muslim.
So ist die Rechtslage im Asylverfahren bisher
Entscheidungsmöglichkeiten Asylverfahren
Asyl
Schutz vor politischer Verfolgung durch einen Staat. Eine Verfolgung ist politisch, wenn sie an ein Merkmal der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) anknüpft. Die Merkmale der GFK sind: Die Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe (etwa durch die Sexualität), Nationalität, Rasse, Religion und politische Überzeugung. Asyl wird nicht gewährt, wenn der Antragsteller über einen sicheren Drittstaat eingereist ist.
Asyl wird für drei Jahre gewährt und ermöglicht sofortigen Zugang zum Arbeitsmarkt, Anspruch auf Grundsicherung und Integrationsmaßnahmen. Familienangehörige können unter erleichterten Bedingungen nach Deutschland geholt werden. Wenn die Gründe für das Asyl nach drei Jahren immer noch vorliegen, erhält der Asylberechtigte eine Niederlassungserlaubnis, also die Genehmigung für einen unbefristeten Aufenthalt in Deutschland.
Flüchtlingsschutz
Schutz vor politischer Verfolgung durch einen Staat oder einen nichtstaatlichen Akteur (sofern das Heimatland keinen Schutz etwa durch Polizei bietet). Die Grundsätze sind in der Genfer Flüchtlingskonvention festgelegt: Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe, Nationalität, Rasse, Religion oder politische Überzeugung. Flüchtlingsschutz wird auch gewährt, wenn der Antragsteller über einen sicheren Drittstaat eingereist ist.
Von den Rechtsfolgen ist Flüchtlingsschutz mit Asyl gleichzusetzen (wird für drei Jahre gewährt, ermöglicht Zugang zum Arbeitsmarkt, Anspruch auf Grundsicherung und Integrationsmaßnahmen, etc.)
Subsidiärer Schutz
Falls weder Asyl noch Flüchtlingsschutz gewährt werden, wird geprüft, ob der Antragsteller Anspruch auf subsidiären Schutz hat. Dieser wird gewährt, wenn dem Antragsteller in seinem Heimatland Folter, erniedrigende beziehungsweise unmenschliche Behandlung oder die Todesstrafe droht. Außerdem umfasst der subsidiäre Schutz innerstaatliche bewaffnete Konflikte im Heimatland des Antragstellers.
Subsidiär Geschützte erhalten zunächst ein Aufenthaltsrecht für ein Jahr, das um zwei weitere Jahre verlängert werden kann. Es besteht Zugang zum Arbeitsmarkt sowie Anspruch auf Sozialleistungen. Nach sieben Jahren kann die Niederlassungserlaubnis erteilt werden, sofern die Voraussetzungen für die Schutzgewährung noch vorliegen.
Abschiebungsverbot
Wenn weder Asyl, Flüchtlingsschutz noch ein subsidiärer Schutz in Betracht kommen prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, ob nationale Abschiebungsverbote zu gewähren sind. Diese kommen infrage, wenn dem Asylsuchenden bei Rückkehr in sein Heimatland ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) droht oder wenn die Rückkehr für ihn eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben und Freiheit bedeutet – etwa wegen einer schweren Krankheit oder fehlendem Existenzminimum. Dabei wird stets der individuelle Einzelfall geprüft.
Wenn ein Abschiebungsverbot festgestellt wird, erteilen die Bundesländer durch ihre Ausländerbehörden einen Aufenthaltstitel von einem Jahr, der um weitere Jahre verlängert werden kann. Es besteht Anspruch auf Sozialleistungen, die Zulassung zu einem Integrationskurs ist möglich und der Betroffene verfügt über einen nachrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt. Das bedeutet, er muss die Zustimmung der Ausländerbehörde einholen, die erst nach einer Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit erteilt werden kann. Nach sieben Jahren kann eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden.
Ablehnung
Hat der Antragsteller keinen Anspruch auf Asyl, Flüchtlingsschutz, subsidiären Schutz oder ein nationales Abschiebungsverbot, wird er zur Ausreise aufgefordert. Gegen diesen Ablehnungsbescheid kann er in der Regel innerhalb von zwei Wochen beim zuständigen Verwaltungsgericht Klage einreichen (weiterer Klageweg: Verwaltungsgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Europäischer Gerichtshof, Bundesverfassungsgericht, Europäischer Gerichtshof der Menschenrechte). Die Klage hat aufschiebende Wirkung.
Andernfalls liegt die Zuständigkeit bei den Länderbehörden. Der Betroffene hat vier Wochen Zeit zur Ausreise. Reist er nicht aus, kann er abgeschoben werden. In Einzelfällen kann das Bundesland von der Abschiebung absehen und eine Duldung beziehungsweise einen Aufenthaltstitel erteilen. Geduldete Menschen erhalten weiter Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Duldung
Unter Duldung versteht der Gesetzgeber die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung, wenn die "Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist". Wenn die Ausreise auf absehbare Zeit nicht möglich ist oder die Abschiebung seit 18 Monaten ausgesetzt ist, kann die Ausländerbehörde einen befristeten Aufenthalt erlauben – sofern der Antragsteller die Ausreisehindernisse nicht selbst verschuldet hat.
Die Duldung ist nicht mit einem Aufenthaltsrecht gleichzusetzen. Rein rechtlich betrachtet besteht weiterhin die Pflicht zur unverzüglichen Ausreise. Der Geduldete bekommt weiterhin Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und hat einen nachrangigen Arbeitsmarktzugang – vorausgesetzt er hält sich seit neun Monaten in der Bundesrepublik auf. Ihm werden keine Integrationsmaßnahmen angeboten.
Angriff auf die SPD
CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer warf der SPD im dem Interview nach dem Treffen von rund 90 Politikern von Sozialdemokraten, Linken und Grünen vor wenigen Tagen Prinzipienlosigkeit vor.
"Ich stell mir schon die Frage, wie prinzipienlos und geschichtsvergessen die SPD ist, wenn sie mit SED-Erben regieren will."
Andreas Scheuer im Interview mit Bild am Sonntag
Kommentieren
Motzki, Montag, 24.Oktober 2016, 08:45 Uhr
57. ministrierende Senegalesen sind Christen
Herr Scheuer, was denn nun?
Vor Kurzem schimpften Sie auf ministrierende Senegalesen. Das sind Christen, sonst würden die nicht ministrieren. Sind die jetzt also doch willkommen?
Monika, Montag, 24.Oktober 2016, 01:59 Uhr
56. wie im Mittelalter
Ist er jetzt der Tester, welche Argumente bei der Wahl helfen könnten?
Sie sind doch nicht der Papst Herr Scheuer. Dazu können sie sehr wenig ein Vorbild sein für ein Leben mit christlichen Werten.
Sie sind einfach kontraproduktiv und leben im falschen Jahrhundert. Unsere Bemühungen gehen dahin keine Glaubenskriege
mehr zu führen.
drexler, Montag, 24.Oktober 2016, 00:20 Uhr
55. Scheuer,CSU,Flüchtlinge
Die CSU hat durch ihre beharrlichen Forderungen in der Flüchtlingskrise im Hintergrund mehr bewirkt als alle anderen Parteien zusammen. Die überfälligen Verschärfungen der Asylgesetzte wären nie zustande gekommen ohne den Druck hinter den Kulissen. Die konsequente Abschiebung aller osteuropäischen Asylbewerber wäre bis heute nicht umgesetzt worden. Frühzeitige verschärfte Grenzkontrollen durch die bayerische Polizei hätten manchen Terroristen aus Europa ferngehalten und etliche Schleuser auffliegen lassen. Die Grenzschliesungen haben wieder etwas mehr Sicherheit und Übersicht gebracht. Die CSU dürfte wohl die einzige Partei sein, welche die AfD in Schach halten kann. Scheuers Aussagen treffen den Nerv vieler Menschen, wenn sie auch etwas provokant sind. Aber ohne Druck bewegt sich Berlin keinen Zentimeter. Die derzeitige Ruhe verdanken wir nicht Merkel und Altmeier oder der SPD sondern der CSU und unseren Osteuropäischen Nachbarn.
Ich, Sonntag, 23.Oktober 2016, 22:36 Uhr
54. Kulturel alles logisch
Bin kein FAN der CSU, aber in dieser Frage bin ich auf einer Wellenlänge ... Ja, diese Asylsuchenden Christlichen passen eher zu unserem Kulturbild ... und diese sollten auch beorzugt behandelt werden, denn alle anderen könnten doch auch in den nächsten sicheren Ländern Schutz finden die sie erreichen? Warum also bei uns? Die Ihren Glauben näher liegen oder nicht? Oder hat schon jemand von einem Christlichen Attentätern gehört, der sich in letzter Zeit selbst als Bombe zur Verfügung gestellt hat? Und wenn jemand was sagen möchte, dann bitte net mit Sachen aus dem Mittelalter kommen, wir leben jetzt und hier, und die Vergangenheit sollte uns lehren ... ja, ja ... dies und das ....... klar, nein zu Muslimen in Europa ... Dieser Kommentar wurde von der BR-Redaktion entsprechend unseren
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Gerd Mannes, Sonntag, 23.Oktober 2016, 19:59 Uhr
53. CSU will vieles aber setzt nie etwas durch!
Als ehemaliger CSU Wähler habe ich aufgehört mir anzuhören, was die CSU fordert, denn seit 11 Jahren regiert sie in Berlin, hat viel gefordert und das Gegenteil in der Regierung umgesetzt. Transferunion, Doppelpass, Flüchtlingschaos, planwirtschaftliche Energiewende..., und immer saß die CSU am Regierungstisch. Die CSU sollte aufhören Foderungen zu stellen sondern sich mit Taten beweisen.
Antwort von Erich, Sonntag, 23.Oktober, 20:43 Uhr
Seien wir uns einfach mal ehrlich. Die CSU hat in Berlin nix zu melden. Jede Stimme auf Bundesebene für die CSU ist umsonst.