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Leben in Freiheit "Mittagsmörder" wird bereits lange vorbereitet

Der als "Mittagsmörder" bekannte Klaus G. kann die Justizvollzugsanstalt Straubing in Kürze verlassen. Er wurde langsam auf das Leben "draußen" vorbereitet, sagte Gefängnisleiter Hans Jürgen Amannsberger dem Bayerischen Rundfunk.

Stand: 18.02.2015

Hans Jürgen Amannsberger: "Vorbereitung auf Freiheit braucht Zeit"

Viele Monate vor ihrer eigentlichen Entlassung würden Gefangene, die besonders lange in Haft waren, auf das Leben jenseits der Gefängnismauern vorbereitet, sagte Anstaltsleiter Amannsberger. So müssten die Häftlinge etwa den Umgang mit Fahrkarten- oder Geldautomaten lernen, die es zu Zeiten ihrer Inhaftierung noch gar nicht gab.

"Vor 30, 40 Jahren ist man noch in den Tante Emma Laden gegangen. Heutzutage gibt es diese gar nicht mehr. Bei Behördengänge müssen heute gewisse Dinge über Internet beantragt werden."

Hans Jürgen Amannsberger, Leiter der Justizvollzugsanstalt Straubing

Es sei Aufgabe der Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt, die Gefangenen "auf das Leben in der heutigen Zeit vorzubereiten", so Amannsberger. Dabei seien die Gefangenen zuerst für wenige Stunden in Begleitung von Beamten draußen. Später sei dann auch ein Urlaub von der Haft möglich.

Neuer Wohnort geheim

Zur Eingewöhnung gehört auch die Suche nach einer Unterkunft. Gefangene wie der "Mittagsmörder", die keinen Familienanschluss mehr hätten, kämen in karitativen Männerwohnheimen unter, sagte der Gefängnisleiter. Die neuen Wohnorte der Entlassenen werden dabei stets geheim gehalten, um deren Wiedereingliederung in ein normales Leben nicht zu gefährden.

"Wenn ein bayerisches Gericht sagt, jemand kann entlassen werden, dann ist die Wahrscheinlichkeit, dass etwas passiert, äußerst gering."

Hans Jürgen Amannsberger, Leiter der Justizvollzugsanstalt Straubing

Seit fast 50 Jahren in Haft

In Straubing sitzen derzeit 195 lebenslänglich Verurteilte ein, zehn davon bereits länger als 30 Jahre. Der "Mittagsmörder" ist der bis dahin am längsten einsitzende Gefangene in Bayern. Er kam 1965 in U-Haft und wurde 1967 vom Landgericht in Nürnberg wegen fünffachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Am 1. März werde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt, sagte Nürnbergs Justizsprecher Michael Hammer. Klaus G. wurden damals zwei weitere Morde zur Last gelegt. Zum Zeitpunkt der Tat war er allerdings noch nicht volljährig gewesen, weswegen die Taten nicht verhandelt wurden.


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