235. Verhandlungstag Aussetzung des NSU-Prozesses beantragt
Die geladenen Zeugen im NSU-Prozess kamen heute erst gar nicht zu Wort. Denn gleich zu Beginn der Hauptverhandlung beantragten die Verteidiger des Mitangeklagten Ralf Wohlleben die Aussetzung des Prozesses.
Sie begründeten ihren Antrag unter anderem damit, dass die Hauptangeklagte Beate Zschäpe momentan nicht ordentlich verteidigt werden könne. Das sei ein rechtswidriger Zustand. Das hätte auch Auswirkungen auf die Verteidigung ihres Mandanten. Den Wohlleben-Anwälten zufolge, würde keine Kommunikation mehr zwischen Zschäpe und ihren drei alten Pflichtverteidigern Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm stattfinden. Zugleich aber würde Zschäpes vierter Anwalt Mathias Grasl von seinen drei Kollegen keine Prozess-Mitschriften zur Einarbeitung bekommen. Zu diesem Vorwurf sagte Verteidiger Heer am Rande der Verhandlung, „selbstverständlich stehen meine zwei Kollegen und ich zur Verfügung um die Einarbeitung von Herrn Grasl in den umfangreichen Verfahrensstoffs zu erleichtern“.
Opferanwälte: Zschäpe versucht Prozess zu torpedieren
Reporter-Tagebuch
Aus Sicht der Bundesanwaltschaft ist der Aussetzungsantrag abzulehnen. Eine ordnungsgemäße Verteidigung sei auch möglich, wenn die Angeklagte nicht mit ihren Verteidigern kommuniziert. Diese Situation sei zwar nicht optimal, sagte Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten, aber das Gericht habe keinen Einfluss auf die Kommunikation. Auch die Vertreter der Nebenklage geben dem Antrag wenig Aussicht auf Erfolg. Für die mangelnde Kommunikation sei aus Sicht des Opferanwalts Mehmet Daimagüler Zschäpe selbst verantwortlich. „Es ist ein Verfahren das angelegt ist eine Wahrheitsfindung voranzutreiben und das kann nicht daran scheitern, dass Frau Zschäpe immer wieder Spielchen anfängt.“ Zschäpe habe vier Anwälte, sie würde nur versuchen den Prozess zu torpedieren. Über den Aussetzungsantrag wird wohl in den nächsten Tagen entschieden. Der Prozess wird am kommenden Dienstag fortgesetzt.