NSU-Prozess


3

188. Verhandlungstag, 26.02.2015 Nebenklage will Bouffier und Beckstein befragen

Die Nebenkläger sorgten mit neuen Beweisanträgen für Aufsehen. Sie wollen den hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier und den ehemaligen bayerischen Innenminister Günther Beckstein als Zeugen laden. Die Bundesanwaltschaft lehnte ab.

Von: Christoph Arnowski

Stand: 26.02.2015 | Archiv

Angeklagte Zschäpe betritt den Gerichtssaal | Bild: picture-alliance/dpa

Die Vertreter der Nebenkläger wollen beweisen, dass der frühere Mitarbeiter des hessischen Verfassungsschutzes Andreas T. in den Mord an Halit Yozgat verwickelt ist. Yozgat wurde am 6. April 2006 in seinem Kasseler Internetcafe erschossen.

So habe der Geheimschutzbeauftragte der Hessen nach dem Mord mit dem schon mehrfach im NSU-Prozess als Zeugen vernommenen V-Mann-Führer Andreas T. ein Telefongespräch geführt, das diesen schwer belaste. Aus dem Telefonat gehe hervor, dass T. schon vor der dem NSU zugerechneten Tat darüber Bescheid gewusst habe. Dieses Gespräch und andere mitgeschnittene Telefonate zwischen Mitarbeitern des hessischen Verfassungsschutzes wollen die Nebenklagevertreter der Familie Yozgat nun im NSU-Prozess vorspielen lassen.

Andreas T. galt nach dem Mord an Yozgat wegen seiner Anwesenheit am Tatort eine Zeit lang selbst als möglicher Täter. Der anfängliche Verdacht gegen ihn wurde laut Bundesanwaltschaft aber durch die weiteren Ermittlungen nicht bestätigt. Allerdings hielt der Verfassungsschutz die jetzt beantragten Telefonüberwachungsprotokolle lange Zeit unter Verschluss, um seine nachrichtendienstlichen Quellen zu schützen.

Ehemalige Innenminister sollen aussagen

Deshalb wird jetzt auch beantragt, den hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier als Zeugen zu laden. Er war damals Innenminister und muss über die Vorgänge frühzeitig Bescheid gewusst haben, glauben sie. Der ehemalige bayerische Innenminister Günther Beckstein soll bezeugen, dass er damals Bouffier telefonisch aufgefordert habe, die Rolle des Verfassungsschützers aufklären zu lassen.

Die Bundesanwaltschaft wies die  Beweisanträge umgehend zurück. Sie warf den Nebenklagevertretern vor, die Telefonate völlig falsch zu interpretieren. Die Anträge sollten "wegen Bedeutungslosigkeit" ablehnt werden. Für die Täterschaft der Angeklagten und die Rechtsfolgen spielten die behaupteten Tatsachen keine Rolle, auch nicht ob, wann und wie  Bouffier und Beckstein über die Ermittlungen informiert gewesen seien. Mehrere Nebenklageanwälte dagegen schlossen sich den Beweisanträgen an.


3