256. Verhandlungstag, 20.1.2016 Hoffnung auf ein absehbares Ende
Der 256. Verhandlungstag im NSU-Prozess lieferte vor allem einen Beweis: Dass die Nerven bei allen Beteiligten inzwischen ziemlich strapaziert sind. Trotzdem ließ dieser Tag auch Hoffnung aufkeimen.
20. Januar
Mittwoch, 20. Januar 2016
Ein Bundesanwalt, der heute bereits zum zweiten Mal als Zeuge im NSU-Verfahren aussagen musste, bescheinigte dem Angeklagten Holger G. eine umfassende Kooperationsbereitschaft, als der nach seiner Festnahme Ende 2011 vernommen wurde. Dieser - so der Zeuge - habe umfassende Angaben zur Beschaffung der Ceska-Pistole gemacht. Das war die Tatwaffe bei neun der zehn Morde, die dem NSU zur Last gelegt werden.
Tageszusammenfassung
Kam dabei die Rede auf Beate Zschäpe und die beiden Uwes, habe Holger G. immer von "den Drei" gesprochen, so der Zeuge, der den als Terrorhelfer angeklagten Holger G. mehrfach vernommen hatte. Bei diesen Vernehmungen hatte der auch Ralf Wohlleben schwer belastet. Ohne dessen Aussagen - so der Bundesanwalt im Zeugenstand - wäre die Anklage gegen Wohlleben in der vorliegenden Form kaum zustande gekommen.
Letzte Phase eines Strafprozesses
Dass diese klare Stellungnahme Wohllebens Verteidiger in Rage bringt, war zu erwarten. Allerdings lief das etwas in Leere. So habe es Holger G. ausgesagt und so habe er es protokolliert, wiederholte der Bundesanwalt mal um mal.
Ansonsten lieferte der 256. Tag im NSU-Prozess erneut den Beweis, dass nach drei Jahren Verfahrensdauer die Nerven aller Beteiligten ziemlich blank liegen. Anders lässt sich das ziemlich impulsive Gehakel zwischen dem Gerichtsvorsitzenden und einem der Zschäpe-Verteidiger um eine etwas unglückliche Formulierung kaum erklären. Immerhin ließ der heutige Tag auch Hoffnung aufkeimen - Hoffnung auf ein absehbares Ende des Mammutprozesses. Die Einordnung, wie kooperationswillig ein Angeklagter ist, gehört erfahrungsgemäß in die letzte Phase eines Strafprozesses.