NSU-Prozess Beate Zschäpe lässt nicht locker
Beate Zschäpe lässt nicht locker: Sie will weiterhin ihre drei Alt-Verteidiger loswerden, und weil das Oberlandesgericht München dem nicht nachkommt, hat sie nun zum wiederholten Male einen Befangenheitsantrag gestellt gegen den Vorsitzenden Richter Götzl. Doch auch Götzl bleibt stur - er hat heute trotz des Antrags weiterverhandelt - und er hat Zschäpe dabei erneut mit einem ganzen Katalog neuer Fragen konfrontiert.
Einmal mehr sieht sich der Vorsitzende Richter im NSU-Prozess, Manfred Götzl, mit einem Befangenheitsantrag konfrontiert. Doch diesmal war er nicht bereit, dafür die Hauptverhandlung zu unterbrechen, nachdem bereits die komplette vergangene Verhandlungswoche wegen mehrerer Befangenheitsanträge der Verteidiger komplett ausgefallen war. Er ließ weiter verhandeln.
"Kein Vertrauen mehr"
Reportertagebuch
Per Fax hatte die Zschäpe-Verteidigung bereits vergangenen Samstag einen Befangenheitsantrag beim Oberlandesgericht eingereicht. Dabei geht es wiedermal um Zschäpes Pflichtverteidiger Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm, die die Angeklagte schon seit Monaten loswerden will, weil sie zu ihnen kein Vertrauen mehr habe. Weil der Senat aber immer noch nicht gewillt ist, Zschäpes Ansinnen nachzugeben, beschuldigt die Angeklagte den Vorsitzenden Richter Götzl nun zum wiederholten Male, nicht unparteilich und nicht unvoreingenommen zu sein.
Zum Auftakt des heutigen Verhandlungstages verlas einer ihrer beiden neuen Verteidiger eine ergänzende Erklärung zu dem Antrag, in der er Götzl "juristische Formulierungsakrobatik" vorwarf, ihm gehe es nur darum, dass die Verhandlung weiter laufen könne. Als Richter wisse er nicht, "wie es im Kopf und im Herzen einer Angeklagten ausschaut". Die Wohlleben-Verteidigung schloss sich dem Befangenheitsantrag an, was Richter Götzl jedoch wenig beeindruckte Er ließ weiterverhandeln.
Keine Zeugen geladen
Beate Zschäpe zwischen den beiden Verteidigern ihres Vertrauens: Hermann Borchert (links) und Mathias Grasel
Zeugen waren für den heutigen Verhandlungstag keine geladen. Stattdessen verlasen die Senatsmitglieder abwechselnd diverse Erkenntnismitteilung verschiedener Verfassungsschutzämter - darunter das Bundesamt sowie die Landesämter von Sachsen und Thüringen. Dabei stand vor allem der Angeklagte Carsten S. im Zentrum.
Anschließend diktierte der Vorsitzende Richter Götzl Zschäpes Verteidigern zahlreiche Fragen, die er von der Angeklagten gerne beantwortet haben möchte. So hätte er zum Beispiel gerne genauere Aussagen zu Zschäpes Alkoholkonsum, zum Verhältnis zu Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos, er möchte wissen, wie viel Geld die drei in den ersten Monaten ihres Untertauchens zur Verfügung hatten und woher das Geld stammte, wie konkret die Pläne waren, ins Ausland zu fliehen usw.
Einige Fragen könnten nicht nur Zschäpe sondern auch die Mitangeklagten in Bedrängnis bringen - insbesondere André E. So will Götzl etwa konkret wissen, ob dieser ebenso wie dessen Frau Susan E. von den Raubüberfallen und Morden des NSU gewusst habe. Zschäpes Verteidiger Mathias Grasl versicherte, dass seine Mandantin die Fragen beantworten werde - wenn auch wieder nur in schriftlicher Form. Doch das scheint Richter Götzl nicht zu stören. Er heute einmal mehr gezeigt, dass er trotz widriger Umstände weiter bohren will.