NSU-Prozess


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421. Verhandlungstag, 26.4.2018 Zschäpe-Anwälte plädieren für milde Strafe

Der Münchner NSU-Prozess scheint auf der Zielgeraden zu sein. Nach dreitägigen Plädoyers benannten die Vertrauensanwälte von Beate Zschäpe heute das Strafmaß.

Stand: 26.04.2018 | Archiv

Eckhart Querner | Bild: Julia Meuller

26 April

Donnerstag, 26. April 2018

Hermann Borchert und Mathias Grasel wollen ein mildes Urteil herausschlagen. Sie plädieren für höchstens zehn Jahre Haft. Sie bestreiten, dass Zschäpe Mittäterin bei der Mordserie der Rechts-Terroristen war. Allerdings ist sie aus Sicht ihrer Verteidiger für schwere Brandstiftung und Beihilfe zu schwerem Raub und Erpressung verantwortlich.

Zschäpe kein gleichberechtigtes Mitglied des NSU?

Warum war Beate Zschäpe angeblich keine Mittäterin an den zehn Morden des Nationalsozialistischen Untergrunds? Die Argumente der Verteidiger lauten: "Sie war nicht in die Tatvorbereitungen eingebunden, sie war nie an den Tatorten, sie war auch kein gleichberechtigtes Mitglied der Terrorzelle."

"Deshalb haben wir uns für eine Beihilfe an den 15 Raubüberfällen und auch eine Strafbarkeit selbstverständlich wegen der Brandstiftung am 4.11.2011 in Zwickau entschieden. In diesen Punkten sehe ich ein strafbares Verhalten von Frau Zschäpe, und hierfür ist sie auch zu bestrafen."

Mathias Grasel

Grasels Statement ist eine der seltenen Äußerungen des Verteidigers vor Journalisten. Den Medien werfen Grasel und sein Kollege Borchert unausgewogene Berichterstattung über den NSU-Prozess vor.

Nicht mehr als zehn Jahre

Am Nachmittag gaben die Zschäpe-Verteidiger schließlich das mit Spannung erwartete Strafmaß bekannt: nicht mehr als zehn Jahre Freiheitsstrafe, wegen der schweren Brandstiftung ihrer Wohnung in Zwickau und wegen Beihilfe zu diversen Raubüberfällen. Grasel betonte, die heute 43-Jährige habe sich bereits lange bevor sie sich 2011 der Polizei stellte, von ihrer rechtsextremen Gesinnung gelöst. Ihre - Zitat - "Weggefährten", also Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos, hätten die Morde begangen, sie selbst habe keinen Einfluss auf die beiden Männer gehabt.

Aus Sicht anderer Prozessbeteiligter ist diese Argumentation einseitig und unglaubwürdig:

"Man muss sich immer die Frage stellen, und das hat die Verteidigung nicht gemacht: Warum lebt eine Frau, die angeblich die Gesinnung nicht teilt, aber im Anschluss immer von den Taten erfahren hat, 13 Jahre lang mit diesen Personen im Untergrund und deckt faktisch die Mordtaten?"

Nebenklage-Anwalt Stephan Kuhn

Die Bundesanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer für Zschäpe lebenslange Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung gefordert. Nächste Woche gehen die Plädoyers weiter: zunächst mit den Schlussworten der Anwälte des geständigen Mitangeklagten Carsten S.


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