NSU-Prozess


7

427. Verhandlungstag, 17.5.2018 Die verpuffte Provokation der Wohlleben-Verteidiger

Im NSU-Prozess haben heute die Anwälte des mutmaßliche Mordwaffenbeschaffers Ralf Wohlleben ihre dreitägigen Plädoyers beendet. Die Verteidigung des 43-Jährigen forderte erneut Freispruch für ihren Mandanten und provozierte einmal mehr mit Neonazi-Propaganda.

Von: Thies Marsen

Stand: 17.05.2018 | Archiv

Die Angeklagten Holger G. (hinten) und Ralf Wohlleben sitzen im Gerichtssaal im Oberlandesgericht in München (Bayern).  | Bild: dpa-Bildfunk/Andreas Gebert

Dass die Verteidiger von Ralf Wohlleben das extrem rechte Gedankengut ihres Mandanten weitgehend teilen, hatten sie schon an den vergangenen zwei Tagen bewiesen. Zum Abschluss wollte heute Neonazi-Anwalt Wolfram Nahrath - der frühere Chef der verbotenen Wiking Jugend - noch eins draufsetzen. Fast eine halbe Stunde lang rezitierte er Adolf Hitler, Rudolf Heß, Joseph Goebbels und andere Größen des Nationalsozialismus im Münchner Oberlandesgericht.

Adolf-Hitler-Zitate im Gerichtssaal

Doch die wohl einkalkulierte Reaktion auf diese Provokation blieb aus. Mit stoischer Ruhe ertrugen der Senat und die Bundesanwaltschaft, aber auch die Nebenklage-Anwälte die Zitate, die offenbar belegen sollten, dass der Nationalsozialismus in Wahrheit eine zutiefst friedliebende Ideologie sei und schon allein deshalb die beiden Killer des NSU, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos, keine echten Nationalsozialisten gewesen sein konnten – sie seien vielmehr unpolitische Psychopathen gewesen, deren Gefährlichkeit ihr Unterstützer Wohlleben nicht habe erahnen können.

Die Wohlleben-Verteidigung bezweifelte erneut den von der Bundesanwaltschaft als erwiesen angesehenen Lieferweg der Mordwaffe Ceska sowie die Glaubwürdigkeit des Kronzeugen Carsten S.. Und sie stellte mehrere Beweisanträge, über die das Gericht nun entscheiden muss. Die Verhandlung wird nach der Pfingstpause Anfang Juni fortgesetzt. Dann sollen abschließend die Altverteidiger von Beate Zschäpe plädieren.


7

Kommentieren

Leon , Donnerstag, 17.Mai 2018, 19:07 Uhr

2. Zweifelhafter Pflichtverteidiger

Der Anwalt scheint auch nicht ganz frisch im Oberstübchen zu sein. Wahrscheinlich ein schlechter Pflichtverteifiger, der auf dem freien Markt keinen Mandanten abgreifen kann? Ob er seinen Pflichtmandanten einen Gefallen damit erwiesen hat, bleibt dahin gestellt!

Bert Brech, Donnerstag, 17.Mai 2018, 18:10 Uhr

1. "Verpuffte Provokation"

Liegt wohl daran, dass alle Urteile schon seit Anfang des "Prozesses" feststehen.

  • Antwort von Wolf, Donnerstag, 17.Mai, 19:18 Uhr

    Mein Urteil über solche "Kommentare" steht jedenfalls definitiv fest: Bullshit! Warum outen sie sich nicht endlich als das was sie sind,ein Sympathisant der Neonaziszene? Keine Cochones? Dacht ich mir.....

  • Antwort von Leon , Donnerstag, 17.Mai, 19:28 Uhr

    Der Wolf scheint ein guter Mensch und Oberlehrer zu sein, den allerdings keiner braucht.

  • Antwort von Wolf, Donnerstag, 17.Mai, 19:47 Uhr

    Reihst du dich ein,leon? Eh klar.....lasst endlich eure Masken fallen!