NSU-Prozess

Ex-V-Mann Marschner muss nicht aussagen

NSU-Prozess: 282. Verhandlungstag Ex-V-Mann Marschner muss nicht aussagen

Stand: 11.05.2016

V-Mann steht vor Logo Bundesamt für Verfassungsschutz | Bild:  Bundesamt für Verfassungsschutz, BR; Montage: BR

Arbeitete der untergetauchte Rechtsterrorist Uwe Mundlos als Bauarbeiter für den Verfassungsschutzinformanten Ralf Marschner? Das Gericht hält diese Frage im Prozess für nicht relevant.

Marschner war in den 1990er und Anfang der 2000er Jahre eine zentrale Figur in Zwickaus Neonazi-Szene. Er soll Medienberichten zufolge Mundlos in seiner Baufirma beschäftigt haben und hatte eventuell auch Kontakt zu Beate Zschäpe. Außerdem war Marschner bis 2002 auch als V-Mann "Primus" Informant des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Die Nebenklage im NSU-Prozess wollte Marschner im Zeugenstand sehen. Das Gericht lehnt diesen Antrag nun ab.

Gerichtsreporter-Tagebuch

Oliver Bendixen | Bild: Bayerischer Rundfunk zum Artikel NSU-Prozess: Gerichtsreporter-Tagebuch Der 282. Verhandlungstag

Das Gericht will sich im NSU-Prozess offenbar nicht mehr lange aufhalten lassen. Im Stakkato schmetterte es am 282. Verhandlungstag einen Beweisantrag nach dem anderen ab. Von Oliver Bendixen [mehr]

Gerichtssaal-Protokoll

NSU Prozess Gerichtsprotokoll | Bild: BR zum Artikel NSU-Prozess: Gerichtssaal-Protokoll Der 282. Verhandlungstag

Heute wird unter anderem der Antrag auf Vernehmung des Ex-V-Mannes Ralf Marschner, der Uwe Mundlos während dessen Leben im Untergrund beschäftigt haben soll, abgelehnt. [mehr]