NSU-Prozess


3

Plädoyer im NSU-Prozess Bundesanwaltschaft geht mit Unterstützern hart ins Gericht

Am letzten Tag vor der Sommerpause im NSU-Prozess hat sich die Anklage ganz den mutmaßlichen Unterstützern gewidmet. Der Angeklagte Ralf Wohlleben sei "Master-Mind" der Unterstützerszene des NSU gewesen.

Von: Ina Krauß

Stand: 01.08.2017 | Archiv

Der Angeklagte Ralf Wohlleben sitzt am 17.07.2013 im Gerichtssaal des Oberlandesgerichts in München (Bayern) zwischen der Angeklagten Beate Zschäpe (r) und deren Anwältin Anja Sturm.  | Bild: dpa-Bildfunk

Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten nahm Ralf Wohlleben und Carsten S., die beiden mutmaßlichen Waffenlieferanten des NSU, ins Visier. Sie sollen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt jene Ceska 83 geliefert haben, mit denen der NSU neun Migranten tötete. Sie hätten die Pistole mit Schalldämpfer und Munition in dem Bewusstsein geliefert, dass Mundlos und Böhnhardt damit Morde begehen könnten. Weingarten sieht die beiden Angeklagten der Beihilfe zum Mord überführt.

Der Strippenzieher und sein stolzer Helfer

Ralf Wohlleben, ehemaliger NPD-Spitzenfunktionär in Thüringen habe bei der Waffenbeschaffung eine zentrale Rolle gespielt; sei "Spiritus Rector des Waffengeschäfts" gewesen, so Jochen Weingarten in seinem Schlussvortrag. Die Bundesanwaltschaft ist sich sicher: Wohlleben entschied den Waffenkauf, fädelte den Kontakt zu Waffenhändlern ein und bezahlte die Ceska 83 aus dem Geld, das er von seinen untergetauchten Neonazi-Freunden Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe erhalten hatte.

Er sei "Master-Mind" der Unterstützerszene des NSU gewesen und habe den Kontakt zu Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe nach deren Untertauchen 1998 organisiert. Wohlleben sei als eine Art „Schulmeister“ der Konspiration aufgetreten, nur er habe gewusst, wer Helfer war und wer was wusste, sagte Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten am Vormittag.

Der damals 19-jährige Carsten S. fungierte als Kontaktmann und Kurier. S. handelte auf Anweisung von Ralf Wohlleben, sei stolz gewesen, dass er als Helfer ausgewählt worden war, so Jochen Weingarten zu dessen Motiven. Carsten S. hatte ein umfangreiches Geständnis abgelegt und eingeräumt, dass er die Waffe bei einem Szenehändler in Jena abgeholt und schließlich samt Schalldämpfer und Munition  bei Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt abgeliefert hatte. Er habe trotz Bauchschmerzen bei der Übergabe darauf vertraut, dass die schon nichts Schlimmes damit anstellen würden.

Carsten S. nur teilweise glaubwürdig

Dass die beiden damit Morde begehen würden, musste den beiden Waffenlieferanten klar gewesen sein, das sieht Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten als erwiesen an. Es sei immer um eine Waffe mit Schalldämpfer gegangen. Außerdem musste Carsten S. die Gefahr bekannt gewesen sein, die von den Untergetauchten ausging. Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt  hatten bei der Waffenübergabe ihm gegenüber damit geprahlt „in Nürnberg eine Taschenlampe abgestellt“ zu haben. Erst später will er gemerkt haben, dass es sich dabei um einen Bombenanschlag gehandelt habe. Auch wenn die Schilderung objektiv zutreffe, so Weingarten, sei die subjektive Seite seiner Aussagen wenig überzeugend. Carsten S. habe zwar umfangreich ausgesagt, könne sich aber offenbar nicht eingestehen, dass er schon damals, als er die Waffe übergab, wusste oder zumindest ahnte, was die NSU-Terroristen damit vorhatten.

Bundesanwaltschaft glaubt Wohllebens Version nicht

Ausführlich ging Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten auf Wohllebens Aussage im NSU-Prozess ein. Er hatte sich nicht zu Beginn der Beweisaufnahme, sondern erst zweieinhalb Jahre nach Prozessbeginn eingelassen. Wohlleben sagte aus, bei der Beschaffung einer Waffe sei es lediglich um den Wunsch von Uwe Böhnhardt gegangen, sich im Falle einer Verhaftung selbst töten zu können. Böhnhardt habe ausdrücklich eine Pistole deutschen Fabrikats nachgefragt.

Jochen Weingarten findet diese Einlassung "beinahe komisch". Für einen Selbstmord sei es egal, ob man eine Pistole oder einen Revolver benutze, außerdem mache ein Schalldämpfer keinen Sinn. "Auf eine Schonung des eigenen Gehörs oder des Gehörs anderer wird es dem Selbstmörder kaum ankommen", sagt Weingarten in seinem Schlussvortrag. Auch sei es doch wohl selbst einem Neonazi egal, welcher Herkunft die Waffe sei. Böhnhardt habe schließlich auch ein Auto ausländischen Fabrikats gefahren, da sei er ideologisch flexibel gewesen.

Der Expertenblog zum Nachlesen

Unterstützung im politischen Kampf gegen Ausländer

Wohlleben kann nach Ansicht von Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten die zunehmende Radikalisierung von Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe nicht entgangen sein. In der Kameradschaft Jena sei regelmäßig die Bewaffnung und Anwendung von Gewalt diskutiert worden. Mundlos Böhnhardt und Zschäpe traten bei diesen Diskussionen als Hardliner auf.

"Es kann kein Zweifel bestehen, dass der Angeklagte Ralf Wohlleben die Möglichkeit erkannt hat, dass mit dieser Schalldämpferwaffe politisch motivierte Morde begangen werden könnten."

Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten

Plädoyer dauert bis nach der Sommerpause

Der NSU-Prozess geht nach dem heutigen Verhandlungstag in eine vierwöchige Sommerpause. Erst Ende August wird die Bundesanwaltschaft ihr Plädoyer fortsetzen.


3