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Zum Start ins neue Schuljahr Spaenle bekräftigt Eckpunkte der G8-Reform

Kultusminister Ludwig Spaenle (CSU) hat klargestellt: Veränderungen an den Gymnasien hinsichtlich G8/G9 gibt es nicht vor September 2018. Eine Kabinettsentscheidung zum künftigen Angebot der Schulen erwartet er aber schon Anfang 2017.

Von: Christoph Dicke

Stand: 09.09.2016

Der bayerische Kultusminister Ludwig Spaenle  | Bild: picture-alliance/dpa

Auf seiner Pressekonferenz im bayerischen Kultusministerium betonte der Minister: "Die Weiterentwicklung des Gymnasiums will ich aufgrund der enormen Tragweite mit größter Sorgfalt angehen. Wir werden uns die nötige Zeit nehmen." Dazu führt Spaenle derzeit Gespräche mit den Gymnasien und den Schüler-, Eltern- und Lehrerverbänden sowie den Kommunen. Sein Ziel ist klar:

"Basierend auf einer Grundkonzeption von acht Jahren soll, falls Staatsregierung und Regierungsfraktion dies so beschließen, die einzelne Schule über ihr Lernzeitangebot und den Zeitpunkt der Entscheidung mitbestimmen."

Ludwig Spaenle, Kultusminister

Das letzte Wort habe aber das Ministerium, so Spaenle. Zum Schuljahr 2018/2019 sollen Gymnasien zwischen neun- und achtjährigem Abitur wählen können. Dazu sollen sie einen Antrag beim Kultusministerium stellen. In Ausnahmefällen könnten an großen Gymnasien auch beide Wege angeboten werden.

"Gedehnter Weg" als Grundlage der G8-Reform?

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Klar ist für Ludwig Spaenle auch, dass eine "einheitliche zweijährige Qualifikationsphase der Oberstufe und eine Abiturprüfung mit denselben Bedingungen und Qualitätsanforderungen" für alle Gymnasiasten verbindlich sein sollen. Die Mittlere Reife soll - egal, ob ein Schüler acht oder neun Jahre am Gymnasium bleiben will - für alle nach der 10. Klasse stehen. Das Pilotprojekt "Mittelstufe plus" - an derzeit 47 Gymnasien - läuft vorerst weiter. Hier können Schüler "bei pädagogischem Bedarf die auf drei Jahre angelegte Mittelstufe in vier Jahren durchlaufen". Es deutet sich aber an, dass Gymnasien, die zum G9 zurückkehren wollen, künftig ab der 6. Klasse bis zur 11. Klasse den Zeitpunkt selbst wählen können, wo sie den G8-Unterrichtsstoff strecken ("gedehnter Weg").

Philologenverband fordert mehr Lehrer - auch zur Qualitätssicherung

Der Bayerische Philologenverband (bpv) kritisierte die Umsetzungszeit der G8-Reform bis Herbst 2018. Zumindest die Pilotschulen der "Mittelstufe plus" könnten doch schon im September 2017 mit der G8-Reform starten. Die Richtung der Reform aber stimme, so der bpv.

Allerdings kritisierte der bpv-Vorsitzende Max Schmidt die "äußerst niedrigen Einstellungszahlen" für Gymnasiallehrer. Zusätzliche Lehrkräfte würden nicht nur bei drohendem Unterrichtsausfall gebraucht, sondern auch zur Sicherung der Qualität:

"Sinkende Sprachkompetenz gilt es durch ergänzende Angebote an den Schulen aufzufangen, und nötige zusätzliche Wertebildung ist für die Zukunft unserer Gesellschaft sehr wichtig. Hier gilt es, gerade jetzt zu investieren, um Populisten das Wasser abzugraben. Die Lehrkräfte dafür sind da, stehen aber auf der Straße!"

Max Schmidt, Vors. Bayerischer Philologenverband

Entscheidung im Landtag Mitte 2017

Bis Mitte 2017 soll der Bayerische Landtag über die Gymnasialreform entscheiden, so hat es das Kabinett auf seiner Klausur vor der Sommerpause festgelegt. Das heißt aber auch: Zu Beginn des kommenden Jahres soll der Dialog mit Schulen und Verbänden abgeschlossen sein. Dann ist das Kabinett am Zug.


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steamtrain, Freitag, 09.September 2016, 19:29 Uhr

3. Ursprung des G8

Was hört man eigentlich von der "Erfinderin" des G8 Monika Hohlmeier? Nix mehr und das ist auch gut so. Doch ihre Nachfolger im Amt klammern sich noch immer an diesen eklatanten Mißgriff der Strauß-Tochter. Aus den Unis ist beständig zu hören, daß Abiturienten kaum mehr in der Lage sind ordentliche Mathearbeiten oder ordentliches Deutsch zu schreiben/lesen/verstehen. Wie war es von Frau Hohlmeier vorgesehen. Den gymnasialen Stoff soweit auszudünnen um ihn in 8 Jahren in die Köpfe der Schüler zu "pauken". Irgendwie hat das nicht funktioniert und so hat man die Abi-Regel ebenfalls immer weiter nach unten gefahren um möglichst vielen ein "erfolgreiches" Abi zu ermöglichen. Was hat man davon? Völlig gestreßte Schüler ohne richtige Kindheit, Abiturienten die nicht einmal die einfachsten Grundkenntnisse in den Hauptfächern besitzen und entweder endlos studieren oder ihr Studium nach kurzer Zeit wieder abbrechen weil sie Lernen nicht gelernt haben.

Barbara, Freitag, 09.September 2016, 16:52 Uhr

2. Nach Art. 7 Grundgesetz steht das gesamte Schulwesen unter Aufsicht des Staates

Dies hat nicht nur Vorteile, sondern auch Nachteile! Da der Staat die Aufsicht hat, sind auch die meisten Lehrer der öff. Schulen verbeamtet und müssen vom Staat bezahlt werden. Das macht immerhin ein Drittel des Bay. Staatshaushaltes aus! Müßte der Staat die Lehrer nicht bezahlen, dann könnte er auch nicht überall mitreden und das ständige ständige Gerangel um das Schulsystem wäre gar nicht möglich. Eine Alternative wäre das Schulwesen in anderer Trägerschaft. Doch es geht immer um die Frage, wer die Lehrer bezahlt!

  • Antwort von civis ignobilis, Freitag, 09.September, 17:19 Uhr

    "Müßte der Staat die Lehrer nicht bezahlen, dann könnte er auch nicht überall mitreden und das ständige ständige Gerangel um das Schulsystem wäre gar nicht möglich."
    Auch wenn der Staat die Lehrer nicht bezahlen müsste (sondern die Eltern durch Schulgeld wie an den Privatschulen in anderen Staaten), so wäre es dennoch im Interesse des Staates, die Inhalte, das Niveau und die Dauer der schulischen Ausbildung festzulegen, um einheitliche Standards zu setzen, sodass die Abschlusszeugnisse auch Aussagekraft über Wissen und Fähigkeiten der Absolventen besitzen.
    Seien wir übrigens froh, dass der Staat die Lehrer bezahlt: In anderen Staaten gilt die Regel "Reiche Eltern können sich das Schulgeld für gute und teuere Privatschulen leisten, finanziell nicht so gut gestellte Eltern müssen mit billigeren Privatschulen oder öffentlichen Schulen zufrieden sein, die schlechter ausgestattet sind." Dann ist die Bildung der Kinder wirklich vom sozialen Status der Eltern abhängig.

  • Antwort von mutter therese, Freitag, 09.September, 17:35 Uhr

    Etwas Unüberlegteres habe ich schon lange nicht mehr gelesen! Was für eine Trägerschaft schwebt Ihnen denn vor? Wer könnte solche Summen überhaupt aufbringen? Außer den kirchlichen Einrichtungen (nein danke, erst mal nicht in der nächsten Zeit) kommt nur die Wirtschaft in Frage. Möchten Sie, dass Kinder von Spielzeugfirmen, der Kosmetikindustrie oder anderen unterrichtet werden?
    Davon wimmelt es leider heute schon in Schulbüchern und Lehrmaterial, nicht weil, sondern obwohl der Staat "die Aufsicht" hat. Was wäre, wenn Lobbyisten so richtig freie Bahn hätten, wollen Sie gar nicht wissen. Schlimmer als "der Staat" geht immer.

  • Antwort von Barbara, Freitag, 09.September, 19:43 Uhr

    Warum entrüsten Sie sich denn so? Anscheinend wissen Sie nicht, daß es in vielen großen Betrieben eigene Ausbildungs-Schulen gibt; desgleichen auch in kirchlichen Einrichtungen und vielerorts mehr. Und das sind oft nicht die schlechtesten Bildungseinrichtungen! Also bitte nicht gleich aus der Haut fahren, wenn man an der staatlichen Lehrerbesoldung kratzt!

  • Antwort von civis ignobilis, Freitag, 09.September, 20:18 Uhr

    " ... daß es in vielen großen Betrieben eigene Ausbildungs-Schulen gibt; desgleichen auch in kirchlichen Einrichtungen ..."
    In Betrieben sind aber keine allgemeinbildenden Schulen zu finden, sondern diese betriebsinternen "Schulen" dienen der firmeninternen Berufsausbildung (es gibt also kein "BMW-Gymnasium" und keine "Sparkassen-Realschule" o.ä.).
    Kirchliche Schulen: "Kirchliche Schulen, die neben öffentlichen Schulen den Bildungsauftrag in Bayern übernehmen, erhalten nur ca. 75 % der Kosten [!] durch staatliche Zuschüsse erstattet." (Flyer "Schulfinanzierung" der Kirchlichen Schulen in Bayern). Die Besoldung der Lehrer und die Finanzierung der Schulen in kirchlicher Trägerschaft übernimmt also auch zum größten Teil der Staat; der Rest wird durch Schulgeld und Zuschüsse der Kommunen finanziert.
    PS: Ich entrüste mich nicht und fahre auch nicht aus der Haut, wenn ich mir erlaube, auf die Fragwürdigkeiten in Ihren Beiträgen hinzuweisen.

  • Antwort von Barbara, Freitag, 09.September, 22:13 Uhr

    civis, um es nochmals auf den Punkt zu bringen: das ganze Schulwesen (egal, ob allgemeinbildend oder weiterbildend) steht und fällt mit der Bezahlung der Lehrer! Nicht umsonst wollen alle Lehrer eine Planstelle beim Staat haben! Aber Tatsache ist, daß gerade die nichtstaatlichen oder kirchlichen Schulen nicht nur "allgemeinbildend", sondern auch "weiterführend" sind, ohne jedoch ganz oder teilweise vom Staat finanziert zu werden. Darum: gesetzt den Fall, das gesamte Schulsystem würde nicht vom Staat finanziert werden, dann würde es mit Sicherheit diese Diskussion um das G9 nicht geben!

  • Antwort von civis ignobilis, Freitag, 09.September, 23:54 Uhr

    Liebe Barbara, ich würde Ihnen ja gerne recht geben, wenn Sie recht hätten, aber die Bezahlung der Lehrer hat nun wirklich nichts mit der Debatte um G8, G9 oder G irgendwas zu tun. Auch wenn die Sieben Zwerge aus den Einnahmen ihres Bergwerks die Lehrer bezahlen würden, müsste der Staat die Grundlinien der Schulbildung festlegen, wenn er die Vergleichbarkeit der Abschlüsse gewährleisten will, und dazu gehört auch die Dauer der Schulausbildung.
    Zur Terminologie, da Sie hier offensichtlich nicht ganz treffsicher formulieren:
    - allgemeinbildende Schule = jede Schule, die nicht mit einem Berufsabschluss endet, also Grundschule, Mittelschule, Realschule, Gymnasium
    - weiterführende Schule = Schulen nach der Grundschule, also Mittelschule, Realschule, Gymnasium
    - berufsbildende Schulen = Berufsschule, Berufsfachschule etc.

  • Antwort von Barbara, Samstag, 10.September, 14:23 Uhr

    civis, Ihre Formulierung "allgemeinbildend" etc. ist eine künstliche Terminologie, die nichts aussagt. Entscheidend ist, was einer kann und was er gelernt hat! Nicht entscheidend ist, wie man seine "Bildung" nennt. Sie meinen, die Debatte um das G9 hat nichts mit der Bezahlung zu tun, weil der Staat die Grundlinien festlegt? Das Grundgesetz ist am 8. Mai 1949 vom Parl. Rat beschlossen worden. Artikel 7 GG gilt also erst seit dem Jahre 1949. Sie werden doch nicht behaupten wollen, daß die Leute, die vor dieser Zeit gelebt haben, ungebildeter waren? Wie war denn die "Schulaufsicht" im 15. Jh.? Von 1500 bis 1809 (Ende des Hl. Römischen Reiches)? Und wie war die Bildung im 19. Jh.? Überlegen Sie einmal! Noch in der Nachkriegszeit gab es einklassige Volksschulen mit bis zu 40 oder 50 Kindern und es gab keine Disziplinprobleme! Aber es gab viele kluge Köpfe! Noch vor dem 1. Weltkrieg gab es keine reguläre Bezahlung der Lehrer! Und es gab auch kein G9 Problem!

Zwiesel, Freitag, 09.September 2016, 16:02 Uhr

1. G8, G9,... / Landtagswahl 2018

Bitte noch etwas Geduld. Die Korrektur des G8 zum G9 mit wechselseitigen Angeboten und Mitentscheidern vor dem Schlussentscheider und der notwendigen Kabinettsentscheidung, vielleicht auch Landtagsentscheidung muss zur Landtagswahl 2018 passend gestrickt werden. Da muss es dann Hoffnung und nicht schon wieder Zweifel geben. Sonst klappts nicht. Mit der Reform der Gymnasien? Nein, mit der Landtagswahl.

  • Antwort von mutter therese, Freitag, 09.September, 17:42 Uhr

    Stimmt natürlich. Aber besser ist es allemal, jetzt noch Zeit (schinden) zu lassen, als wieder übereilte Reform der Reform ... Prinzipiell geht es Richtung G9, das sieht man trotzdem.