Und vergib uns unsere Schuld Inhalt
Kurzinhalt
Tim Haffling (Sebastian Griegel), der wegen der Ermordung der 16-jährigen Miriam (Lola Dockhorn) seit fast zehn Jahren eine lebenslange Haftstrafe absaß, hat in seiner Zelle Selbstmord gegangen. Nun taucht plötzlich Jens Baumann (Karl Markovics) bei Kriminalhauptkommissar Hanns von Meuffels (Matthias Brandt) auf und bekennt sich zur Tat. Hanns von Meuffels führte damals die polizeilichen Ermittlungen, und auch wenn die Leiche des jungen Mädchens nie gefunden wurde, sprachen alle Indizien für Hafflings Schuld. Der Kommissar hält Baumann für einen Trittbrettfahrer, will sich auf keinerlei Unterredung einlassen und zweifelt an Baumanns psychischer Gesundheit. Doch Baumann beharrt auf seinem Schuldeingeständnis und will für die Tat bestraft werden. Als sich der Kommissar notgedrungen zu der Stelle führen lässt, wo Baumann Miriams Leiche angeblich vergraben hat, schlagen die Spürhunde nicht an. Meuffels Zweifel scheinen sich bestätigt zu haben. Dann aber gibt Baumann weitere Details über das Opfer preis und Meuffels entscheidet sich, den alten Fall wieder aufzurollen. Damit begibt er sich nun auch selbst auf einen qualvollen Gang nach Canossa.
Langinhalt
Der Selbstmord des Gefängnisinsassen Tim Haffling (Sebastian Griegel) konfrontiert Kriminalhauptkommissar Hanns von Meuffels (Matthias Brandt) mit einem lange zurückliegenden Fall: Im Sommer 2006 verschwand die 16-jährige Miriam Springer (Lola Dockhorn) spurlos, die Polizei ging von einem Gewaltverbrechen aus, eine Sonderkommission unter Leitung von Hanns von Meuffels nahm die Ermittlungen auf. Bald gab es mit Tim Haffling einen Hauptverdächtigen und als Haffling von Meuffels in einem konfrontativ geführten Verhör gestand, die junge Frau ermordet zu haben, wurde er im nachfolgenden Prozess für schuldig befunden und inhaftiert. Der Fall Miriam Springer galt damit als abgeschlossen - auch wenn Miriams Leichnam nie gefunden wurde.
Nach dem Bekanntwerden von Hafflings Suizid taucht unerwartet Jens Baumann (Karl Markovics) bei Kommissar von Meuffels auf und bezichtigt sich selbst des Mordes an Miriam Springer. Baumann macht einen psychisch labilen Eindruck, mit Vehemenz verlangt er von von Meuffels, für seine Tat zur Verantwortung gezogen zu werden, da er mit seiner Schuld nicht mehr länger leben könne. Widerwillig befragt der Kommissar Baumann, doch der wirkt zunehmend unsicher und desorientiert, so dass von Meuffels ihn für einen Selbstbezichtiger hält. Er legt Baumann psychiatrische Hilfe nahe und schickt ihn, mit Verweis darauf, dass der Fall abgeschlossen ist, weg.
Aber Baumann lässt sich nicht abschütteln. Er passt von Meuffels auf der Straße ab und zeigt ihm auf einer Karte den Ort, an dem er Miriams Leiche vergraben haben will. Notgedrungen erklärt sich von Meuffels bereit, mit Baumann dorthin zu fahren, doch statt auf der von Baumann beschriebenen Waldlichtung findet er sich auf dem Parkplatz eines Baumarktes wieder. Von Meuffels sieht seine Zweifel bestätigt und weist Baumann harsch ab: der Fall Miriam Springer ist aufgeklärt, weitere Ermittlungen wird es nicht geben. Doch in von Meuffels beginnt es zu arbeiten und als er erfährt, dass der Baumarkt erst vor wenigen Jahren gebaut wurde, sucht er Baumann auf, um ihn nochmals zu befragen. Auch in diesem Gespräch verstrickt Baumann sich in Widersprüche, aber als von Meuffels ihn auffordert, ihm etwas Neues, also Täterwissen, mitzuteilen, konfrontiert Baumann Meuffels mit intimen Details über das Opfer.
Der Kommissar will Gewissheit und begibt sich in Miriams Heimatort um Freunde und Familie zu befragen. Sein Besuch bei Miriams Eltern wird zur emotionalen Belastungsprobe und bringt seine Ermittlungen nicht weiter. Doch als von Meuffels Miriams beste Freundin befragt, findet er Baumanns Angaben bestätigt - sie hatte der Polizei bislang ein entscheidendes Detail verschwiegen.
Kommissar von Meuffels ist schockiert: Wenn Baumann tatsächlich Miriams Mörder ist, hat er mit Haffling einen Unschuldigen hinter Gitter gebracht und trägt damit indirekt Schuld an dessen Tod. Er steht vor der Entscheidung, den bereits abgeschlossenen Fall gegen den Willen der Staatsanwaltschaft wieder aufzunehmen, um Baumanns und damit auch seine eigene Schuld zu beweisen.