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KfW Einbruchschutz Einbruchschutz mit Zuschuss vom Staat - so geht's

Wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung einbruchssicherer machen wollen, können Sie einen Zuschuss vom Staat erhalten. Wie's funktioniert und was Sie dabei unbedingt beachten sollten

Stand: 06.10.2020 | Archiv

Einbruch | Bild: mauritius-images

Bei allen Schattenseiten, die der Corona-bedingte Lockdown für viele Menschen und weite Teile der Wirtschaft hatte - im Hinblick auf Einbruchsdelikte waren die Maßnahmen ein voller Erfolg: So sank in Bayern die Zahl der Wohnungseinbrüche zwischen Jahresbeginn 2020 und Ende August um 16 Prozent im Vergleich zum selben Vorjahreszeitraum, wie eine Anfrage des Bayerischen Rundfunks beim Bayerischen Innenministerium und beim Münchner Polizeipräsidium ergab.

Grund dafür war nicht nur, dass viele Menschen im Homeoffice arbeiteten, sondern auch, dass wegen der geschlossenen Grenzen auch die Reisefreiheit von organisierten Diebesbanden ausgesetzt wurde. Parallel zu den Lockerungsmaßnahmen beobachtet die Polizei allerdings mittlerweile auch wieder einen Anstieg der Einbrüche, wie meist zu Beginn der dunklen Jahreszeiten.

Wie Sie sich vor Einbrechern schützen können - und welche Hilfe Sie dabei etwa auch von der Polizei bekommen können, lesen Sie hier: So werden Sie nicht zum Einbruchs-Opfer

KfW-Förderung

Erst beantragen, dann in Auftrag geben - nur so sichern Sie sich die staatliche Förderung beim Einbruchschutz.

Wenn Sie überlegen, Ihre vier Wände mit baulichen Maßnahmen sicherer zu machen, sollten Sie sich vorab bei der staatlichen Förderbank KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) über eine mögliche staatliche Förderung informieren. Für Maßnahmen zum Schutz vor Einbruch vergibt die KfW zinsgünstige Kredite oder auch Zuschüsse bis zu 1.600 Euro. An Eigentümer, aber auch an Mieter.

Wichtig dabei: Sie müssen den Antrag bei der KfW stellen, bevor Sie mögliche Arbeiten in Auftrag geben und sich an die technischen Vorgaben der KfW halten - sonst gibt es keine Fördergelder! Voraussetzung ist ebenfalls, dass die Arbeiten von einem Fachunternehmen ausgeführt werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen müssen

Welche Einbruchschutz-Maßnahmen fördert die KfW?

Wenn etwa der technische Sicherheitsstandard Ihrer Fenster oder Türen veraltet ist und Sie sie deshalb gegen neuere, sichere Modelle austauschen wollen, können Sie Förderung bekommen. Genauso, wenn Sie Nachrüstsysteme - etwa für Fenster oder Terrassentüren - anschaffen wollen. Hier die einzelnen förderungsfähigen Maßnahmen im Überblick: 

  • Einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren
  • Einbruchhemmende Garagentore und -zugänge
  • Nachrüstsysteme für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren, z. B. Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser mit/ohne Sperrbügel, Kastenriegelschlösser
  • Nachrüstsysteme für Fenster und Fenstertüren sowie einbruchhemmende Gittern, Klapp- und Rollläden und Lichtschachtabdeckungen
  • Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
  • Hinweis: Alarmanlagen mit Infraschalldetektion (Infraschallanlagen) werden nicht gefördert
  • Gefahrenwarnanlagen sowie Sicherheitstechnik in Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion 

Quelle: KfW

Welche Maßnahmen werden von der KfW nicht gefördert?

Ein neues Tablet für die Smarthome-Anwendung kaufen - und dafür Förderung beantragen? Vorsicht, nicht alle Anschaffungen, die im weitesten Sinne der Sicherheit dienen, werden akzeptiert. Ein Smartphone oder Tablet beispielsweise nicht. Hier die weiteren Ausnahmen im Detail:

  • Baugebundene Assistenzsysteme, wie Gegensprechanlagen und Kamerasysteme (Videotechnik, Türkommunikation, Bewegungsmelder) - diese werden im Produkt Barrierereduzierung - Investitionszuschuss (455-B) gefördert
  • Ferienhäuser und -wohnungen, Boardinghäuser als Beherbergungsbetrieb
  • Gewerblich genutzte Flächen/Gebäude
  • Einbruchhemmende Folien an Verglasungen von Haus- und Wohnungseingangstüren sowie Fenster- und Fenstertüren
  • Digitale Geräte zur Unterhaltungselektronik zum Beispiel Smartphone oder Tablet

Quelle: KfW

Wie viel Geld bekomme ich für Einbruchschutz-Maßnahmen?

Die Unterstützung durch die KfW ist nur ein Zuschuss, und der ist, wie schon erwähnt, auf maximal 1.600 Euro begrenzt. Wenn Sie sich einen Eindruck verschaffen wollen, welche Maßnahmen in welcher Höhe gefördert werden, können Sie auf der Website der KfW einen Vorab-Check machen. Der ist zwar etwas umständlich zu finden, dafür aber praktisch: Auf der Website der KfW in der Suchmaske oben die Begriffe "Vorab-Check Einbruchschutz" eingeben. Hier werden alle notwendigen Informationen abgefragt - und am Ende steht  eine Summe und auch gleich die dafür zu erfüllenden Auflagen.


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