Fluggepäck verloren Wenn der Koffer verloren geht - was Ihnen zusteht
Endlich Urlaub! Doch am Reiseziel angekommen sind nur Sie und Ihr Gepäck ist verschollen oder beschädigt? Ärgerlich, aber das sollten Sie jetzt beachten.
Wo melde ich den Schaden?
Die Beschädigung oder den Verlust des Gepäcks melden Sie am "Lost-and-Found"-Schalter am Flughafen. "Dort füllen Sie ein Formular aus und es wird eine offizielle Meldung erstellt", sagt Carola Scheffler vom Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e. V..
Für Beschädigungen gilt eine Frist von sieben Tagen. "Lassen Sie am besten direkt nach der Ankunft einen Schadensbericht aufnehmen. Benennen Sie den Schaden sowie – falls bekannt – das Alter des Koffers und seinen Kaufpreis", sagt Dr. Sabine Cofalla, Geschäftsführerin der Schlichtungsstelle Reise und Verkehr e.V..
Wer den Schaden nicht direkt vor Ort meldet, kann dies schriftlich nachholen. "In diesem Fall dreht sich die Beweislast allerdings um und Sie müssen den Nachweis erbringen, dass der Schaden in der Obhut der betreffenden Fluggesellschaft eingetreten ist", so Scheffler.
Bei verspätetem Gepäck sollten Sie den Schaden spätestens 21 Tage nach Rückerhalt des Koffers melden. Bei Verlust gilt diese Frist nicht. "Allerdings raten wir trotzdem, den Schaden schnellstmöglich zu melden, um der ‚Gefahr des Vergessens‘ und der Verjährung zu begegnen", rät die Schlichtungsstelle Reise und Verkehr. Der ADAC hat für so eine Meldung ein Musterschreiben.
Wenn das Reisegepäck nicht am Urlaubsort ankommt
Die allermeisten Koffer tauchen in den ersten 24 Stunden wieder auf. Meist liefert die Fluggesellschaft das Gepäck dann gratis ins Hotel. Verpflichtet ist sie dazu nicht. Allerdings muss sie für die Verspätung haften und Passagiere können anfallende Fahrtkosten für die Abholung geltend machen.
Darf ich Ersatzkleidung kaufen?
Fehlt der Bikini oder Anzug, ist dies ärgerlich. "In solchen Fällen geben manche Airlines Notfallpakete aus", sagt Sabine Cofalla. Allerdings gebe es bei den Fluggesellschaften keine einheitliche Regelung, wie Reisende entschädigt werden.
Grundsätzlich dürfen sich Fluggäste mit dem Nötigsten ausstatten. "Hierbei sind Sie verpflichtet, die Kosten so gering wie möglich zu halten", informiert Carola Scheffler. Und: Quittungen aufheben!
Wer haftet bei Pauschalreisen?
"Bei Pauschalreisen kann auch gegenüber dem Reiseveranstalter ein Anspruch auf Minderung des Reisepreises bestehen, so die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr. Melden Sie den Schaden deshalb zusätzlich auch dem Reiseveranstalter. Darüber hinaus können Sie bei Verlust oder Verspätung des Gepäcks weitere Entschädigungen beantragen: Aufgrund "nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit" ist es gegebenenfalls möglich, den gezahlten Reisepreis der gesamten Reise zusätzlich zu mindern.
Welche Entschädigung steht mir zu?
Für Beschädigungen, die während der Beförderung am Gepäck entstehen, haftet die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter. Jedem Reisenden stehen pro Reise bis zu 1.500 Euro zu. Übersteigt der Wert Ihres Gepäcks diesen Betrag, so ist es notwendig, dass Sie die Airline bei der Abfertigung informieren oder vor der Reise sicherstellen, dass es entsprechend dem Wert versichert ist.
So gehen Sie auf Nummer sicher
Alle Gepäckstücke (inkl. Handgepäck) sollten Sie mit Namen, Heimatadresse und Urlaubsadresse versehen. Allerdings sollten Sie die Adresse verdeckt anbringen, damit niemand die Adressdaten auskundschaften kann. Hinterlegen Sie Ihre Adressen ein zweites Mal im Koffer für den Fall, dass der Kofferanhänger abreißt.
Verstauen Sie wichtige Dokumente, Wertsachen und Medikamente immer im Handgepäck. Ein auffälliger Koffer mit deutlich sichtbaren Merkmalen, wie einem großen Aufkleber oder einem auffälligen Gepäckband, helfen bei der Identifikation und Zuordnung, falls der Koffer tatsächlich verloren geht. Bewahren Sie unbedingt Ihren Aufkleber auf, den Sie bei der Gepäckabgabe erhalten haben. Das ist Ihr Nachweis über die Anzahl und das Gewicht Ihres aufgegebenen Gepäcks.
Und im Podcast "Blaue Couch" von BAYERN 1 erzählt die Chefin des Bayerischen Hof in München, wie Prominente im Urlaub absteigen. Wenn Sie möchten, können Sie den Podcast in der ARD Mediathek abonnieren.
https://www.ardaudiothek.de/episode/blaue-couch/innegrit-volkhardt-chefin-des-bayerischen-hof-ein-nein-gibt-es-nicht/bayern-1/13441099/