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Neun nach Neun Hitzefrei-Erlass (16.06.1892)

Ein Beitrag von: Hartmut Grawe

Stand: 25.06.2019 | Archiv

Das preußische Schulministerium verschickt am 16. Juni 1892 einen Erlass, in dem es heißt: "Wenn das hundertteilige Thermometer um 10 Uhr vormittags im Schatten 25 Grad zeigt, darf der Schulunterricht in keinem Falle über vier aufeinander folgende Stunden ausgedehnt werden." Die Schüler kommen fortan in den Genuss von Hitzefrei.

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