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Neun vor Neun Züchtigungsrecht fällt (27.12.1951)

Ein Beitrag von: Hartmut Grawe

Stand: 22.12.2011 | Archiv

Deutschlands Lehrlinge erhalten am 25. Dezember 1951 ein sehr stark verspätetes Weihnachtsgeschenk. Im Bundesgesetzblatt wird verkündet: "Körperliche Züchtigung sowie jede die Gesundheit des Lehrlings gefährdende Behandlung sind verboten." Damit wird Paragraph 127a der Gewerbeordnung geändert. Zuvor hatte der Lehrherr noch ein gesetzlich verbrieftes sogenanntes "väterliches Züchtigungsrecht".

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