BAYERN 1 Silvesterparty Teilnahmebedingungen
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel werden die folgenden Teilnahmebedingungen für die Aktion "BAYERN 1 Silvesterparty“ akzeptiert:
Der Gewinn:
Der Gewinner/ die Gewinnerin erhält maximal 10 Plätze für die BAYERN 1 Silvesterparty. Der Gewinn beinhaltet die Teilnahme an der Silvesterparty am 31.12.2024 in der Tonhalle im Werksviertel-Mitte München, einen Verzehrgutschein sowie ein Glas Sekt zum Anstoßen.
Weitere kalte und warme Speisen und Getränke können vor Ort gekauft werden. Nebenkosten, z.B. An- & Abreise oder Übernachtung, sind ebenfalls nicht im Gewinn enthalten.
Spielregeln:
Ab dem 11.11.2024 Uhr ist auf bayern1.de ein Anmeldeformular freigeschaltet. Eine Teilnahme ist bis 30.12.2024, 00:00 Uhr möglich. Aus allen Anmeldungen werden insgesamt 800 Personen ausgelost und telefonisch über ihren Gewinn benachrichtigt. Sofern der Gewinner/ die Gewinnerin nicht erreichbar ist und / bzw. er / sie sich nicht bis 24 Stunden nach der Kontaktaufnahme zurückmeldet, verfällt der Gewinn und es wird ein neuer Gewinner ermittelt.
Voraussetzungen für die Teilnahme:
Berechtigt zur Teilnahme am Gewinnspiel sind alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Kinder zwischen 16 und 18 Jahren dürfen als Begleitpersonen mit ihren Erziehungsberechtigten an der Party teilnehmen. Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen des BR, dessen Tochterunternehmen, der beteiligten Kooperationspartner sowie deren Angehörige sind vom Gewinnspiel ausgeschlossen.
Die vom Teilnehmer/ von der Teilnehmerin angegebenen Daten und Kontaktinformationen müssen gültig und richtig sein. Andernfalls kann der Teilnehmer / die Teilnehmerin von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen werden. Ein Ausschluss ist auch möglich, wenn berechtigte Gründe, wie z.B. ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, mehrfache Teilnahme, unzulässige Beeinflussung des Gewinnspiels, Manipulation etc., vorliegen.
Teilnahmeschluss ist der 30.12.2024, 00:00 Uhr. Eine vorzeitige Beendigung der Aktion ist dem Sender vorbehalten.
Der Gewinn kann nur zum von BAYERN 1 festgelegten Zeitpunkt eingelöst werden. Sollte der Gewinner/ die Gewinnerin an diesem Tag den Gewinn nicht einlösen können, verfällt dieser ersatzlos. Eine Umwandlung des Gewinns in Geld oder andere Sachpreise ist nicht möglich. Der Gewinn ist nur nach Rücksprache mit BAYERN 1 auf andere Personen übertragbar. BAYERN 1 übernimmt ausdrücklich keinerlei Haftung für Leistungen, die von Dritten erbracht werden. Ersatzansprüche oder Ansprüche wegen vergeblicher Aufwendungen an BAYERN 1 sind ausgeschlossen.
Sofern das Event aus einem wichtigen Grund nicht stattfinden kann oder es Terminänderungen gibt, wird BAYERN 1 die Gewinnerinnen und Gewinner selbstverständlich informieren. Programmänderungen sind vorbehalten.
Die Gewinner/ Gewinnerinnen erklären sich einverstanden, zum Wohle aller nur an der "BAYERN 1 Silvesterparty" teilzunehmen, wenn sie am Veranstaltungstag keinerlei Krankheitssymptome (Erkältung, grippaler Infekt, Covid19 o.ä.) zeigen.
Umfang und Zweck der Datenverarbeitung:
Durch die Anmeldung beim Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer/ die Teilnehmerin ausdrücklich mit den Teilnahmebedingungen einverstanden. Außerdem ist der Teilnehmer/ die Teilnehmerin damit einverstanden, dass die im Rahmen des Gewinnspiels erhobenen Daten (Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) genutzt werden, soweit dies zur Durchführung des Gewinnspiels erforderlich ist. Die erhobenen personenbezogenen Daten der Teilnehmer/ Teilnehmerinnen werden von BAYERN 1 nur zum Zwecke des Gewinnspiels genutzt und anschließend gelöscht. Das Einverständnis des Teilnehmers/ der Teilnehmerin ist jederzeit widerruflich. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
Der Gewinner/ die Gewinnerin ist ferner damit einverstanden, dass sein/ ihr Name im Zusammenhang mit der Aktion " BAYERN 1 Silvesterparty" im Programm, auf den Internetseiten sowie den Social-Media-Kanälen von BAYERN 1 genannt werden kann. Der Gewinner/ die Gewinnerin erklärt sich damit einverstanden, dass das aufgenommene Ton-, Foto- oder Video-Material im Zusammenhang mit der Darstellung der Aktion zeitlich, örtlich und inhaltlich uneingeschränkt im Ganzen und in Teilen unentgeltlich vervielfältigt, verbreitet und öffentlich vorgeführt werden darf (in sämtlichen Medien, insbesondere in Film, Funk, Fernsehen, Multimedia, sämtliche Bild- und Tonträger, DVD u.ä.).
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.