Antrag auf Haftbefehl gegen Netanjahu und Hamas-Führer Wie blicken Sie darauf?
Der Chefankläger am Internationalen Strafgerichtshof hat Haftbefehle gegen Israels Regierungschef Netanjahu und mehrere Hamas-Anführer beantragt.
Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit - so lautet die Anklage auf deren Grundlage der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) Haftbefehle beantragt hat. Ziel davon sind Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu und Verteidigungsminister Joav Galant, aber auch Anführer der islamistischen Hamas im Gaza-Streifen, Jihia al-Sinwar, und weitere Hamas-Vertreter.
Beide Seiten sind empört
In Israel wird der Antrag auf Haftbefehl gegen Regierungschef Benjamin Netanjahu und Verteidigungsminister Joav Galant heftig kritisiert. Auch die Hamas lehnt den Antrag auf Haftbefehl gegen mehrere ihrer Anführer entschieden ab. Beide Seiten sprachen von einer Täter-Opfer-Umkehr.
Auch die USA kritisierten das Vorgehen des IStGH-Chefanklägers als "empörend". Es gebe keine Gleichwertigkeit zwischen Israel und der Hamas, sagte der US-Präsident.
Folgen der Beantragung der Haftbefehle
Sollten die Haftbefehle erlassen werden, hätte das zur Folge, dass die Bewegungsfreiheit der Angeklagten massiv eingeschränkt wäre. Die 124 Staaten, die die Statuten des Gerichtshofs unterzeichnet haben, wären dann zur Festnahme und Auslieferung nach Den Haag an den Internationalen Strafgerichtshof verpflichtet, darunter auch Deutschland.
Zu Gast bei Moderatorin Stephanie Heinzeller waren Jan-Christoph Kitzler, der ARD-Korrespondent in Israel und Christoph Safferling, Professor für Internationales Strafrecht an der Uni Erlangen-Nürnberg.
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