Bayern 2 - Das Kalenderblatt


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21. Januar 1781 Friedrich der Große verbietet Kaffee-Rösten

Abtasten und Abriechen der Damen war erlaubt. Die königlichen Kaffee-Schnüffler kannten keine Gnade, wenn sie nach Kaffee-Sünderinnen fahndeten, denn Friedrich der Große ein Kaffee-Röstverbot erlassen. Autorin: Brigitte Kohn

Von: Brigitte Kohn

Stand: 21.01.2019 | Archiv

21.01.1781: Friedrich der Große verbietet Kaffee-Rösten

21 Januar

Montag, 21. Januar 2019

Autor(in): Brigitte Kohn

Sprecher(in): Ilse Neubauer

Illustration: Tobias Kubald

Redaktion: Thomas Morawetz

Kaffeeschnüffler unter Friedrich dem Großen zu sein, das war im Preußen des 18. Jahrhunderts ein sehr gut bezahlter Job mit klar umrissenem Aufgabengebiet. Es galt, Leute, die illegal eingeführten Kaffee konsumierten, ausfindig zu machen und ihnen ihre Vorräte wegzunehmen. Beliebt machte man sich bei dieser Arbeit natürlich nicht, aber was soll´s: Gelang es, ein Kaffeekränzchen hochzunehmen, bekam man noch eine Prämie obendrauf.

Da lohnte es sich schon, in die Wohnzimmer und Küchen zu stürmen, der Dame des Hauses, ihren Freundinnen oder Mägden die Tassen aus der Hand zu nehmen, den Inhalt zu inspizieren und anschließend noch Küche und Kammer zu durchwühlen. Sogar das "Abtasten und Abriechen" von Frauen war ausdrücklich gestattet. Und wenn man Mut zum Risiko hatte, konnte man die konfiszierten Bohnen anschließend gleich auf dem Schwarzmarkt verhökern. Kein Wunder also, dass der Kaffeekonsum trotz aller Bemühungen nicht zurückging.

Kaffee statt Biersuppe

Friedrich der Große gönnte seinen Untertanen keinen Kaffee. Als Luxusgetränk für Reiche mochte das schwarze Gebräu aus dem Orient ja hingehen. Friedrich trank ihn ja selbst gern. Aber dass der Konsum jetzt immer mehr um sich griff, das hatte große Nachteile. "Ein jeder Bauer und gemeine Mensch gewöhnt sich jetzt zum Kaffee", schimpfte der König und empfahl seinem Volk, bei der gewohnten Biersuppe zu bleiben. Denn die Bierbrauer klagten bereits über drastische Umsatzeinbußen. Außerdem galt es damals als wirtschaftsschädigend, Geld im Ausland auszugeben, um Luxusgüter zu importieren. Und Kaffeetrinken drohte zur Volkskrankheit zu werden, denn die Röstverfahren damals ließen viel mehr Koffein in der Bohne als heute. Kaffee hatte echtes Suchtpotential.

Friedrich hatte also Grund zur Sorge und überlegte sich Gegenmaßnahmen. Er erhöhte die Einfuhrzölle für Kaffeebohnen und belegte sie mit einer Luxussteuer. Es nützte so gut wie nichts.

Versteckt unter Heu, Kohle und Holz, ja selbst in Särgen passierten wesentlich preisgünstigere ungeröstete Bohnen zum Beispiel aus Hamburg die Berliner Stadttore, und Marktfrauen trugen sie in extra dafür gefertigten Brustbinden zu ihren Kunden.

Schnüffeln statt rösten

Der Schmuggel blühte. Aber Friedrich gab nicht auf. Am 21. Januar 1781 erließ er noch eine Kaffee-Verordnung. Und zwar stellte er nun auch das Rösten unter Strafe: für alle, außer für die staatliche Kaffeerösterei. Die preußischen Hausfrauen, die den völlig überteuerten originalverpackten staatlichen Kaffee nicht kaufen wollten und lieber geschmuggelte Bohnen selbst rösteten, lebten jetzt gefährlich. Gerösteter Kaffee riecht gut; das erhöhte die Chancen der Kaffeeschnüffler, die nun immer besser verdienten und immer mehr gehasst wurden. Trotzdem wurden Kaffeeschnüffler und Kaffeemonopol erst unter Friedrichs Nachfolger abgeschafft, der einsehen musste, dass Verbote nur den Schmuggel förderten. Und dass die Schäden, die dadurch entstehen, so hoch sind, dass keine Luxussteuer der Welt sie ausgleichen kann.


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