Bayern 2 - radioWissen


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Download-Service Einsatz im Unterricht

Stand: 10.10.2014 | Archiv

Vorarbeit

  • Lernziele: Die Schülerinnen und Schüler werden angeregt, über den Sinn des staatlichen Strafens nachzudenken. Sie lernen die Strafzwecke Vergeltung, Prävention und Resozialisierung kennen und erfahren, dass ein Mix aus diesen Prinzipien in der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung kommt.
  • Anregungen zur Unterrichtsgestaltung: Die Lehrkraft fragt die Schülerinnen und Schüler, wann sie erstmals mit Strafen konfrontiert wurden und welche Erfahrungen sie bislang mit Strafen machten. Es dürfte Einigkeit darüber herrschen, dass Kinder schon früh im familiären Alltag Sanktionen kennen lernen. Dann macht man sie mit den Regeln des Straßenverkehrs vertraut und bald ist ihnen klar, dass "Verkehrssünder" bestraft werden oder Bußgelder zahlen müssen. Einige Schüler dürften auch wissen, dass ein Kind in den ersten 14 Jahren "strafunmündig", also in strafrechtlichem Sinne "deliktsunfähig" ist. Das hindert aber ihre Eltern und Lehrer nicht daran, sie zu "bestrafen". Schließlich wachsen die Kinder und Jugendlichen mehr und mehr in die Rechtsordnung hinein, vom 14. bis 18. Lebensjahr sind sie "bedingt strafmündig". Nun erkundigt sich die Lehrkraft, welchen Sinn die Schülerinnen und Schüler in Strafen sehen und welche Erwartungen sie im Hinblick auf das Strafen haben. Mögliche Antworten: Strafen sollen von bestimmten Aktivitäten abhalten, Strafen sind die Vergeltung/Rache für bestimmte Aktivitäten, Strafen sollten bekannt ("angedroht") sein, bevor sie verhängt werden; Strafen dürfen nicht übers Ziel hinausschießen/müssen "angemessen" bleiben … Nun kann die Lehrkraft zur Sendung überleiten. Sie berichtet von harten Strafen in den vergangenen Jahrhunderten (Folter, Verstümmelung, Todesstrafe, Verbannung, Pranger) und informiert darüber, dass es von der schlichten Vergeltung bis hin zu Prävention und Resozialisierung ein weiter Weg war.

Nacharbeit

Nachbearbeitung: Zu Festigung des Wissens werden die Arbeitsblätter bearbeitet. Arbeitsblatt 1 befasst sich mit der Rechtsordnung und der Sicherung des Rechtsfriedens. Arbeitsblatt 2 leistet Schützenhilfe bei der Unterscheidung von Strafprinzipien. Arbeitsblatt 3 dient der Vertiefung des Gelernten über die Strafzwecke Vergeltung und Prävention. Hier kommen die Audio-Ausschnitte 1 und 2 zum Einsatz. Im weiteren Verlauf des Unterrichts wird der Audio-Ausschnitt 3 gehört. Die Schülerinnen und Schüler nehmen die Rolle der Opfer im Strafverfahren unter die Lupe. Sie erfahren, dass es zwar die Möglichkeit der Nebenklage und den Täter-Opfer-Ausgleich gibt, ansonsten aber die Befugnisse der Opfer begrenzt sind.
Mögliche Diskussionsthemen:

  • Brauchen Opfer von Gewaltverbrechen Genugtuung?
  • Sind "Genugtuungsstrafen" gesellschaftlich notwendig? (Stichworte: Rache, Selbstjustiz, Bürger wenden sich rechtsextremem Politikern zu, die mit "Rübe-ab"- und "Schwanz ab"-Parolen auf sich aufmerksam machen)
  • Wie wichtig ist - mit Blick auf die Opfer - Vergeltung heute?
  • Was benötigen Opfer, um seelische Schäden zu heilen?

Lehrplanbezug

Lehrplan für die bayerische Mittelschule
Arbeit Wirtschaft Technik (M 10)
Arbeit und Recht
10. Jahrgangsstufe
10.6.1 Wesentliche Rechtsgrundsätze und Rechtsbereiche
- Gerechtigkeit als oberstes Ziel des Rechts: Gleichheit, Billigkeit und Rechtssicherheit
- Überblick über die Rechtsbereiche: Privates Recht und öffentliches Recht
10.6 Bürgerliches Recht und öffentliches Recht

Lehrplan für die bayerische Realschule
Wirtschaft und Recht
8. Jahrgangsstufe
8.5 Interessensbereiche der Schüler/Tagesgeschehen
Die für diesen Bereich vorgesehenen Unterrichtsstunden bieten die Möglichkeit, Themen, die während des Schuljahres behandelt werden, aufgrund des Interesses der Schüler oder der unterrichtlichen Schwerpunktsetzung zu vertiefen. Außerdem können aktuelle Ereignisse und Entwicklungen, die das tägliche Leben in wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht betreffen, aufgegriffen und mit bisher erworbenen Kenntnissen und Erfahrungen verknüpft werden.
9. Jahrgangsstufe
9.5 Strafrecht als Teilgebiet des Öffentlichen Rechts
Die Schüler beschäftigen sich intensiv mit grundlegenden Bestimmungen des Strafrechts und lernen dadurch ein wesentliches Gebiet des Öffentlichen Rechts kennen. (…) Die Analyse und die Bewertung aktueller Fälle (Besuch einer Gerichtsverhandlung) dienen dazu, rechtliches Denken zu üben, komplexe Sachverhalte zu durchdringen und verschiedene Möglichkeiten für rechtliche Folgen zu überdenken.
Strafrecht, Straftat, Ordnungswidrigkeit
- staatliches Strafmonopol: Ordnungs- und Schutzfunktion; Zweck staatlichen Strafens
- Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit: Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld als Voraussetzungen für die Strafbarkeit
- Folgen strafbarer Handlungen: zwischen Strafen und Maßregeln unterscheiden; Gesichtspunkte einer gerechten Strafe; mit dem Strafgesetzbuch arbeiten; Einbeziehung von Rechtsfällen
- Ablauf eines Strafverfahrens

Lehrplan für das bayerische Gymnasium
Wirtschaft und Recht (SG, NTG, MuG, WSG-S 2)
10.2.3 Öffentliches Recht als Handlungsrahmen
Die Schüler erfahren, wie das öffentliche Recht sowohl Freiräume schafft als auch Grenzen setzt.
- Abgrenzung von Privatrecht und öffentlichem Recht, Rechtsfunktionen, Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit
- Funktionen des Strafrechts (Strafzwecke); Beispiele aus der Erfahrungswelt der Schüler; z.B. Schutz des Eigentums, Straßenverkehrsordnung


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