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Bundesweit einzigartig Hochschulen erlauben Klausuren Zuhause

Mit der Erlaubnis Prüfungen dezentral per Internet zu absolvieren, schließt Bayern eine juristische Lücke. Der Bayerische Wissenschaftsminister Bernd Sibler setzt rückwirkend zum 20. April 2020 einheitliche Regelungen für Prüfungen in Kraft, die elektronisch und ohne Vorgabe eines bestimmten Prüfungsortes durchgeführt werden - bundesweit einzigartig.

Stand: 24.09.2020

Student in einer Digitalpruefung zu Hause  | Bild: colourbox.com

Im vergangenen Sommersemester sah das Studentenleben anders aus als gewöhnlich, nämlich ziemlich virtuell. Das digitale Lernen wird uns noch eine ganze Weile begleiten - auch bei Prüfungen. Die neue Verordnung abgekürzt "BayFEV" soll als Verordnung zur Erprobung elektronischer Fernprüfungen an den Hochschulen in Bayern den Hochschulen, Prüfer*innen und Studierenden Rechtssicherheit und Planungssicherheit bei digitalen Fernprüfungen geben. 

Dies sei bisher bundesweit einzigartig, sagt Bernd Sibler, Bayerischer Wissenschaftsminister:

"Natürlich ist das ein Stück Neuland. Natürlich muss sich das alles ein Stück einspielen. Wir wissen einfach, dass digitale Fernprüfungen zunehmend an Bedeutung gewinnen. Wesentliche Grundsätze beispielsweise zum Datenschutz, zur Authentifizierung der Prüflinge, zur Videoaufsicht oder zum Umgang mit technischen Störungen setzen einen klaren Rahmen für Prüfer sowie Studenten an allen Hochschulen des Freistaats. Dies sei bisher bundesweit einzigartig."

Bernd Sibler, Bayerischer Wissenschaftsminister

BayFEV - Bayerische Fernprüfungserprobungsverordnung Format: PDF Größe: 273,5 KB

Wahlrecht zwischen Fern- und Präsenzprüfungen für Studierende

Prüfungssituation an der Uni Kassel im Corona-Sommersemester 2020

Vor dem Hintergrund, dass es sich bei elektronischen Fernprüfungen um eine völlig neue Prüfungssituation handelt und die Prüflinge ihre Prüfungen nicht mehr an einem vorgegeben Ort schreiben, erhalten die Prüflinge ein Wahlrecht: "Sie können sich entscheiden, ob sie eine digitale Fernprüfung oder eine termingleiche Präsenzprüfung ablegen wollen. Die neue Rechtsverordnung soll in den kommenden vier Jahren erprobt und evaluiert werden. Damit berücksichtigen wir die individuellen Studienbedingungen und schaffen mehr Flexibilität – eine zukunftsweisende Regelung für unsere Studentinnen und Studenten", betonte Sibler mit Blick auf den engen Austausch mit Studierendenvertretern während der Erarbeitung der Verordnung. Man setze damit auch ein großes Maß an Vertrauen in die Prüflinge.

Dieser Prüfung auf Distanz komme gerade vor dem Hintergrund der Corona-Krise eine zunehmende Bedeutung zu, betont Wissenschaftsminister Bernd Sibler:

"Mir ist wichtig, dass wir unserer Hochschulfamilie auf diesem zukunftsweisenden Gebiet Rechtssicherheit bieten können. Deshalb haben wir diese Verordnung schnell, mit großer fachlicher Tiefe und begleitet von hoher wissenschaftlicher Expertise erarbeitet. Das hatten sich auch unsere Hochschulen und Studierendenvertreter gewünscht."

Bernd Sibler, Bayerischer Wissenschaftsminister

Konsquenzen für Schummler und Spicker

Schummeln und Spicken in Digitalprüfungen geht gar nicht so gut, wie es manche  Studierende vielleicht vermuten würden. Täuschungsversuche werden wie bei Präsenzprüfungen geahndet. An der Hochschule Neu-Ulm kam jetzt bei der Korrektur von rund 100 Prüfungen, die coronabedingt im Homeoffice stattfanden, heraus, dass fleißig voneinander abgeschrieben wurde. Konkret geht es um eine Prüfung im Fach Informationsmanagement.

Hochschule für angewandte Forschung Neu-Ulm

Laut Hochschule wurden bei 35 Studierenden allerdings übereinstimmende Angaben nach Abgabe der Arbeit gefunden - so auffällig, dass die zuständige Professorin einen Täuschungsversuch anzeigte. In allen Fällen flogen die Studierenden durch die Prüfung. Acht der schummelnden Studierenden  müssen  möglicherweise sogar die Hochschule verlassen., da sie das dritte Mal nicht bestanden haben. Bisher hat keiner der 35 Studierenden die Schummelei zugegeben, sie legten ein Widerspruchsverfahren ein. Die Hochschule will aber trotz des Vorfalls auch künftig Online-Prüfungen ermöglichen.

Online-Proctoring als Chance für automatisierte, rechtskräftige Beaufsichtigungen von Online-Prüfungen

Digitale Formate der Prüfungsbeaufsichtigung, die eine ortsunabhängige Realisierung von sicheren sowie zuverlässigen Prüfungen ermöglichen, werden Online-Proctoring bezeichnet. Beim Online-Proctoring werden zum Beispiel Webcams und weitere technische Tools verwendet, um eine ordnungsgemäße Beaufsichtigung von Prüfungsteilnehmern und -teilnehmerinnen zu gewährleisten. Zu solchen Beaufsichtigungsformaten braucht es neben einer Internetleitung und dem Zugang zu einer funktionsfähigen Webcam eine Softwarelösung, die das manuelle und/oder automatische Monitoring ermöglicht. Proctorio bietet als spezielle Onlineplattform Institutionen mit einem Klick eine automatische Beaufsichtigung und Identitätsprüfung. Eine nahtlose Integration in das Softwaresystem der Hochschulen erleichtert den Zugang für die Nutzer, da keine zusätzlichen Logins nötig werden:

YouTube-Vorschau - es werden keine Daten von YouTube geladen.

Proctorio - Automatisierte Prüfungsaufsicht für ortsunabhängige online Prüfungen. | Bild: Proctorio (via YouTube)

Proctorio - Automatisierte Prüfungsaufsicht für ortsunabhängige online Prüfungen.

Corona-Eilgesetz als Grundlage für die BayFEV

Bayerischer Wissenschaftsminister Bernd Sibler (links) mit Prof. Dr. Dirk Heckmann, Leitung des TUM Center for Digital Public Services (CDPS)

Bereits im Juli 2020 hatte der Bayerische Landtag mit dem Corona Eilgesetz die Grundlage für die Erprobungsphase geschaffen. Das geschah auf Initiative von Wissenschaftsminister Sibler und war aus datenschutz- und verfassungsrechtlicher Sicht  nötig . Bei der Erarbeitung der Rechtsverordnung war federführend das TUM Center for Digital Public Services (CDPS) unter der Leitung von Prof. Dr. Dirk Heckmann beteiligt. Das Zentrum ist angegiedert am Lehrstuhl für Recht und Datensicherheit der Digitalisierung an der TU München.


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